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| Steuergerechtigkeit |
SteuergerechtigkeitEin moderner Staat benötigt zur Finanzierung seiner vielfältigen Aufgaben Einnahmen, die im Wesentlichen durch die Besteuerung seiner Bürger/Bürgerinnen erzielt werden. Bereits im Altertum verlangte die jeweilige Obrigkeit Abgaben. Der preußische Finanzminister Johannes von Miquel erarbeitete letztendlich 1891 ein modernes Einkommensteuersystem. Aufgrund der Einführung einer allgemeinen Steuererklärungspflicht und der progressiven Besteuerung diente es anderen deutschen Ländern als Vorbild.
In einem demokratischen Gemeinwesen müssen die Besteuerungsgrundsätze wegen der Legitimationsproblematik offengelegt werden, da die Durchsetzung und die praktische Umsetzung allgemeiner Besteuerungsregeln eng mit der Akzeptanz der Steuergesetze durch den Bürger verknüpft ist. Das wiederum berührt die Steuergerechtigkeit und der damit zusammenhängenden, politisch vertretbaren steuerlichen Auswirkungen auf das Einkommensgefüge.
In der klassischen Wirtschaftstheorie lassen sich John Stuart Mill und Adam Smith hervorheben. Seit ihrer Zeit gelten die folgenden Postulate als klassische Besteuerungsgrundsätze:
Bestimmtheit der Besteuerung
Bequemlichkeit der Besteuerung
Wohlfeilheit der Besteuerung
Näher eingegangen werden soll hier jedoch auf den Grundsatz der Gleichheit der Besteuerung (Steuergerechtigkeit). Kurz gesagt, die Bemessung der Steuer muss sich nach den Fähigkeiten der Steuerzahler und im Verhältnis zum Einkommen, das sie unter dem Schutz des Staates genießen, orientieren.
Für viele Menschen soll die Verteilung der Steuerlast vor allem gerecht sein. Hier stellt sich die Schwierigkeit, das Gerechtigkeitspostulat in den Vorschriften, in denen die Steueransprüche geregelt werden umzusetzen. Die Unbestimmtheit dieser Maxime kann allerdings nur im Hinblick auf die Festlegung des gerechten Anteils gelten. Als fundamentaler Besteuerungsgrundsatz erscheint sie aber als unverzichtbarer Bestandteil des Steuersystems. Das gilt auch unter dem Aspekt der Akzeptanz der jeweiligen Besteuerung durch den Steuerzahler. Ein Steuersystem, das den gesellschaftlichen Interessengruppen ausgeliefert ist, wird von den Bürgern als ungerecht empfunden und zum eigenen Vorteil ausgenutzt. Steuerumgehungen, die sich zu einem Volkssport entwickeln, können in diesem Sinne das Rechtsempfinden mit der Bedrohung der Einnahmeerzielung (Abwanderung ins Ausland) erheblich stören.
Vor dem Hintergrund einer mit erheblichen Defiziten verhafteten Besteuerungswirklichkeit wird der Aspekt der Steuergerechtigkeit inzwischen eher als nachrangig betrachtet (vgl. J. E. Stiglitz, 1989, S. 408).
Die individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hängt als Maß für die Steuerlast von der wirtschaftlichen Position des Steuerzahlers ab. Hier wird unterschieden zwischen:
Horizontale Steuergerechtigkeit: In gleicher wirtschaflicher Position
ist die Leistungsfähigkeit gleich und muss gleich besteuert werden.
Vertikale Steuergerechtigkeit: Wer sich in einer besseren wirtschaftlichen Position befindet,
muss steuerlich höher belastet werden.
Daraus ergeben sich zwei Probleme: Woran soll die Leistungsfähigkeit festgemacht werden (Indikatorenproblem) und wie soll der Steuertarif richtig ausgestaltet werden?
Als Indikator der Leistungsfähigkeit haben sich vor allem das Einkommen und das Vermögen durchgesetzt. Daher sind die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer die Kernelemente unseres derzeitigen Steuersystems.
Bezugsgrößen wie Freizeit und Konsum wurden bislang nicht als praktikable Bemessungsgrundlagen anerkannt.
Wie soll das steuerpflichtige Einkommen aber nun eingegrenzt werden?
Nach der Reinvermögenstheorie sollen alle erzielten Einnahmen und Wertsteigerungen bzw. Mehrung des Vermögens zwischen zwei Stichtagen besteuert werden.
Nach der Quellentheorie sollen nur regelmäßig zufliessende Einnahmen zur Besteuerung herangezogen werden. In der praktischen Umsetzung werden beide Systeme wahllos miteinander vermischt, was sicher nicht zu einem klaren Steuersystem beiträgt.
Weiterhin wurden sogenannte Opfertheorien entwickelt, die von einem sinkenden Grenznutzen des Einkommens ausgehen. (Grenznutzen: Je mehr Geld ein Individuum besitzt, desto geringer ist der Nutzen des einzelnen Euros, man vergleiche z. B. jemanden, der mit 100 Euro einen ganzen Monat überleben muss mit jemandem, der für einen Monat 10.000 Euro zur Verfügung hat - bei ersterem ist der Nutzen jedes einzelnen Euros groß, bei letzterem kommt es auf 1.000 Euro mehr oder weniger nicht an). Dies lässt sich jedoch hinterfragen, deshalb werden Opfertheorien nicht als eindeutiges und schlüssiges Konzept zur Ausgestaltung der vertikalen Leistungsfähigkeit verstanden.
Minimalvorgaben zur Bestimmung der steuerlichen Leistungsfähigkeit:
Steuerfreiheit des Existenzminimums: Dem Steuerzahler muss nach der Besteuerung genügend Geld zum Überleben bleiben. Als Untergrenze dieses Mindestbedarfs wird der Sozialhilfesatz für Bedürftige verwendet.
Familiensteuergerechtigkeit: Die gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber Kindern muss berücksichtigt werden.
Gleichmäßigkeit der Besteuerung, Rechtsformneutralität: Egal wie beispielswiese die Rechtsform eines Unternehmens gewählt wird, vergleichbare wirtschaftliche Sachverhalte müssen eine gleiche steuerliche Belastung erzeugen.
Soziale Steuergerechtigkeit: Anreize zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit, zum Sparen und zur Eigentumsbildung. Allerdings darf durch eine zu scharfe Steuerprogression mit dem Ziel der "Umverteilung" die Leistung nicht so stark bestraft werden, dass Leistungsträger ins Ausland abwandern.
Umweltsteuergerechtigkeit: Steuerliche Berücksichtigung von der Gefährdung der Umweltbedingungen auf Kosten zukünftiger Generationen.
Kategorie:FinanzwissenschaftKategorie:Steuern und Abgaben
Johannes von MiquelJohannes von Miquel ( - 21. Februar 1829 in Neuenhaus; † 8. September 1901 in Frankfurt am Main) war ein preußischer Politiker und Reformer.
Leben
preußischer
Johannes von Miquel wurde 1829 als Sohn einer französischen Emigrantenfamilie geboren. Er studierte von 1846 bis 1849 Rechtswissenschaften in Heidelberg und Göttingen. Er beteiligte sich 1848 an der demokratischen Studentenbewegung, ging dann zum Liberalismus über und war 1859 Mitbegründer des Nationalvereins. 1867 bis 1882 gehörte er als Führer des rechten Flügels der Nationalliberalen dem Preußischen Abgeordnetenhaus, 1867 bis 1877 und 1887 bis 1890 dem Reichstag, seit 1882 auch dem Preußischen Herrenhaus an. Er fand zunächst Gefallen an der Ideologie der Kommunisten; er pflegte Beziehungen zu Karl Marx. 1867 gründete er dann die Nationalliberale Partei als fortschrittliche Volkspartei und zog in das preußische Abgeordnetenhaus und in den Reichstag ein. Mit der Zeit rückten seine politischen Ansichten immer weiter nach rechts. Von 1865 bis 1870 war Miquel zunächst Bürgermeister und dann Oberbürgermeister von Osnabrück.
1880 wurde er als Nachfolger von Daniel Heinrich Mumm von Schwarzenstein nach Frankfurt am Main berufen. Durch eine geschickte soziale Finanzpolitik machte er aus der altehrwürdigen Kaiserwahlstadt eine aufstrebende Metropole. In seine Amtszeit fielen eine Reihe von wichtigen öffentlichen Bauten, z.B. der Bau der ersten Kläranlage 1882, die Kanalisierung des Mains und der Neubau des Westhafens (1886) sowie der Hauptbahnhof (1888).
1890 wurde Miquel als preußischer Finanzminister nach Berlin geholt. Er entwickelte ein revolutionäres Steuersystem (z.B. Einkommensteuer und Vermögensteuer), auf das im Wesentlichen noch das heutige aufbaut. 1897 wurde er Vizepräsident des Staatsministeriums.
Siehe auch: lex Miquel-Lasker
Literatur
- Thorsten Kassner: Der Steuerreformer Johannes von Miquel. Universitätsverlag Rasch, 2001 ISBN 3-935326-14-9
Weblinks
-
Miquel, Johannes von
Miquel, Johannes von
Miquel, Johannes von
Miquel, Johannes von
Miquel, Johannes von
Miquel, Johannes von
Miquel, Johannes von
Miquel, Johannes von
Miquel, Johannes von
Miquel, Johannes von
Miquel, Johannes von
EinkommensteuerDie Einkommensteuer (Abkürzung: ESt) ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Rechtsgrundlage befindet sich im Einkommensteuergesetz (Abkürzung: EStG).
Erhebungsformen der Einkommensteuer sind die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer, der Zinsabschlag, die Bauabzugsteuer, die Aufsichtsratsteuer. Sie werden auch als "Quellensteuern" bezeichnet, da sie direkt an der Quelle abgezogen werden.
Einkommensteuer in Deutschland
Geschichte
Die kirchlichen Personalzehnten (decimae personales) des Mittelalters waren erste Ansätze zur Personalbesteuerung. Im 17. Jahrhundert kam der preußische Kopfschoß. Die erste deutsche Einkommensteuer moderner Art wurde 1811 bis 1813 in Ostpreußen erhoben. Sie war schon 1808 von Freiherr vom Stein in Anlehnung an die englische income tax von 1799 ursprünglich als Kriegsabgabe empfohlen worden. 1820 führte Preußen unter Karl August Fürst von Hardenberg eine Klassensteuer ein. Die Steuerstaffelung orientierte sich dabei nach der Gruppierung der Stände. Diese Steuer wurde 1851 für die höheren Einkommen von einer klassifizierten Einkommensteuer abgelöst und 1891 unter Finanzminister Miquel durch eine Einheits-Einkommensteuer mit Erklärungspflicht und Progression ersetzt. Diesem Vorbild folgten bis zum Ersten Weltkrieg alle deutschen Bundesstaaten, nachdem Hessen bereits im Jahr 1869 und Sachsen schon 1874 zu einer allgemeinen Einkommensteuer übergegangen waren. Im Zuge der Finanzreform von Matthias Erzberger zu Beginn der Weimarer Republik entstand 1920 eine einheitliche Reichseinkommensteuer.
Aktuelle Rechtslage
Die zu zahlende Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Steuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen. Zuständig für Festsetzung und Erhebung der Einkommensteuer ist nach § 19 Abgabenordnung regelmäßig das Finanzamt, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat. Welche Gebietskörperschaft Anspruch auf die vereinnahmten Steuern erheben kann, regelt das Zerlegungsgesetz.
Das zu versteuernde Einkommen wird wie folgt ermittelt:
Zerlegungsgesetz
Ermittlung der Einkünfte für das Jahr 2005 aus den Einkunftsarten (§ 2 I EStG)
1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft [§13 - 14a EStG]
2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb [§15 - 17 EStG]
3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit [§18 EStG]
4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit [§19 - 19a EStG]
5. Einkünfte aus Kapitalvermögen [§20 EStG]
6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung [§21 - 21a EStG]
7. Sonstige Einkünfte [§22 - 23 EStG]
= Zwischensumme
+ Hinzurechnungsbetrag
./. ausgleichsfähige negative Summe der Einkünfte
= Zwischensumme
= Summe der Einkünfte
./. Altersentlastungsbetrag für vor dem 2. Januar 1941 Geborene (§ 24a EStG)
./. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, 1.308 €
./. Freibetrag für Land- und Forstwirte, 670 € / 1.340 €
= Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE)
./. Verlustabzug (Höchstbetrag beachten!)
./. Sonderausgaben, die nicht Vorsorgeaufwendungen sind
./. Vorsorgeaufwendungen, einschließl. Altersvorsorge
./. Freiwillige zusätzliche Altersvorsorge
./. Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art
./. zumutbare Belastung von ...... % des GdE ./.
./. Unterhalt an bedürftige Personen
./. Ausbildungsfreibetrag
./. Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt
./. Behindertenpauschbetrag
./. Hinterbliebenen-Pauschbetrag
./. Pflege-Pauschbetrag
./. Kinderbetreuungskosten
./. Abzugsbetrag für Förderung des Wohneigentums
+ hinzuzurechnende Einkünfte nach Außensteuergesetz
= Einkommen
./. Freibeträge für ..... Kinder, je Kind 3.648 + 2.160 €
./. Härteausgleich
= Zu versteuerndes Einkommen 2005
Jahressteuer nach Grund-/Splittingtabelle - siehe auch Einkommensteuertarif
+ Jahressteuer nach Sonderberechnung
./. Steuerermäßigungen
+ Hinzurechnungen
= Festzusetzende Jahressteuer 2005
./. geleistete Vorauszahlungen
./. anzurechnende Kapitalertragsteuer
./. anzurechnende Lohnsteuer
= Einkommensteuernachzahlung/-erstattung für 2005
Kritik
Das deutsche Einkommensteuerrecht steht seit Jahren in der Kritik: zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen führen zu Intransparenz.
Ein wichtiger Eckpunkt aller Einkommensteuerreform-Konzepte ist die Steuervereinfachung. Ausnahmen und Sonderregelungen sollen eingeschränkt und abgeschafft werden, um mit den dadurch freiwerdenden Mitteln die Steuersätze zu senken, was allerdings nicht ohne Weiteres bedeutet, dass die Einkommensteuer dadurch allgemein sinken muss. Vielmehr soll diese Vereinfachung zwar zu mehr Transparenz, aber auch zu mehr Einnahmen führen, die von der Mehrheit der Steuerzahler getragen werden.
Zitate
- Am schwierigsten zu verstehen ist in der Welt die Einkommensteuer. (Albert Einstein)
Siehe auch
Negative Einkommensteuer, Schwarzarbeit, Leistungsfähigkeitsprinzip,
Steuerhinterziehung
Weblinks
- [http://www.bundesregierung.de/-,418/Gesetze.htm Gesetze immer unter www.bundesregierung.de]
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/index.html EStG]
- [http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/nn_3408/DE/Service/Lexikon__A__Z/node.html__nnn=true Lexikon des Bundesministeriums der Finanzen]
- [http://www.abgabenrechner.de/ Programmablaufplan und interaktiver Steuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen]
- https://www.elster.de ELSTER - Die Elektronische Steuererklärung
- [http://www.RMoser.ch/downloads/t22.pdf Proportionale, progressive und degressive Einkommensteuern]
Kategorie:Steuerrecht
Kategorie:Steuern und Abgaben
SteuererklärungDie Steuererklärung ist eine Willenserklärung, mit der eine natürliche oder juristische Person gegenüber der Steuerbehörde die Tatsachen offen legt, die der Steuerbehörde die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung der Steuer ermöglichen.
Für die Steuererklärung muss in der Regel ein amtlich vorgeschriebener Vordruck verwendet werden. In Deutschland kann die Steuererklärung seit 1999 aber auch elektronisch übermittelt werden.
siehe auch
- deutsches Steuersystem
- Einkommensteuer
- Elektronische Steuer-Erklärung (ELSTER)
Weblinks
- [https://www.elster.de/elfo_home.php Elektronische Steuererklärung ELSTER]
- [http://www.finanzamt.de Finanzämter - Adressen, Öffnungszeiten, Telefonnummern]
Kategorie: Steuerrecht
John Stuart Mill
John Stuart Mill ( - 20. Mai 1806 in Pentonville, London; † 7. Mai 1873 in Avignon) war ein englischer Philosoph und Ökonom und einer der einflussreichsten liberalen Denker des 19. Jahrhunderts. Er war Anhänger des Utilitarismus, der von dem Lehrer und Freund seines Vaters James Mill, Jeremy Bentham, entwickelt wurde. Er kann zur klassischen Ökonomie gezählt werden und gilt als Vollender des klassischen Systems, zugleich als sozialer Reformer.
Leben
John Stuart Mill wird am 20. Mai 1806 als ältestes von neun Kindern und Sohn von James Mill und Harriet Murrow geboren. Hochbegabt wird seine persönliche Entwicklung maßgeblich von seinem Vater bestimmt, der als Vertreter eines radikalen Utilitarismus / philosophischen Radikalismus gilt und in der Erziehung des jungen Mill einen „Wettstreit zur Schaffung eines Genies“ sieht. Grundlage des philosophischen Radikalismus, der von James Mill und Jeremy Bentham begründet wurde, sollte die Umsetzung einer weitreichenden Reform der Gesellschaft ausschließlich unter rationalen und empirischen Aspekten sein und mit der Erziehung Johns will Vater Mill hierfür erste Schritte unternehmen.
John Stuarts Erziehung beginnt mit drei Jahren, er lernt Griechisch und Latein, später noch fließend Französisch und Deutsch. Nachdem er bis zum vierzehnten Lebensjahr ohne Kontakte zu Gleichaltrigen erzogen und „lediglich“ in wissenschaftlichen Disziplinen (Staatslehre, Philosophie, Logik, Wirtschaft) unterrichtet worden ist, erhält er bei einem Bruder Benthams (Sir Samuel Bentham) in Frankreich nahe Toulouse erstmals die Möglichkeit, Freundschaften zu schließen und körperliche Aktivitäten zu entwickeln (Reiten, Schwimmen, Fechten und Tanzen). Zeitgleich entdeckt er in den Pyrenäen seine Leidenschaft für Botanik, die er bis zu seinem Lebensende als Hobby betreiben wird. In Frankreich kommt Mill außerdem mit Vertretern des französischen Liberalismus zusammen und begeistert sich für die Ideale der Revolution von 1798, in deren Aufbrechen der Stände-Herrschaft er eine Grundlage für die Entwicklung eines liberalen Staates sieht. Zurück in England kommt er 1821 erstmals in Kontakt mit den Schriften Benthams und wird ein Anhänger dessen Nützlichkeitsprinzips. Ein Jahr später gründet er mit Freunden die „Utilitaristische Gesellschaft“, deren Mitglieder ethische und gesellschaftspolitische Fragen diskutieren, drei Jahre danach folgt die Gründung der London Debating Society in der sich Mill für die Einführung einer reinen Demokratie stark macht und gegen die „schädlichen Einflüsse der Aristokratie“ spricht.
Im Jahr 1826 wird Mill von einer ersten Depression heimgesucht, die dazu führt, dass er seine Erziehung und die von seinem Vater vertretenen Konzepte des Rationalismus und des Assoziationismus kritisch zu bewerten beginnt. Nach James Mills Verständnis sei nützliches Handeln stets an einen Lustgewinn geknüpft, Leiden und Schmerz hingegen Ausdruck schädlicher und unnützer Aktivitäten. Eine depressive Krise dürfte es bei John Stuarts Tätigkeiten und Engagement also nicht geben und so folgert er, dass sein Vater sich in seinen Annahmen geirrt habe. Diese Kritik verschärft sich nach dem Tod von James Mill im Jahr 1836 noch, der John Stuart eine erneute heftige Depression beschert und ihn für mehrere Monate arbeitsunfähig macht. In der Folge dieser Erfahrungen gewinnt für Mills politische Philosophie vor allem die freie Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit („innere Kultur des Individuums“) überragende Bedeutung. Dabei lehnt Mill staatliche Struktur mit autoritären Elementen keinesfalls ab, sie betrachtet er vielmehr als absolut notwendig, um die Individuen von Fehlern abzuhalten und in ihren Rechten zu bestärken. Einen radikalen wirtschaftlichen Liberalismus bekämpft er hingegen ebenso wie einen anti-individualistischen Sozialismus. Politisch spricht er sich unter anderem für eine soziale Mindestabsicherung und ein politisches Mitwirkungsrecht aller Bürger aus, betont gleichzeitig aber auch die Selbstverantwortung des Individuums und entwirft ein Mehrklassenwahlrecht auf Basis des Bildungsstandes (um eine Herrschaft des ungebildeten Pöbels zu vermeiden).
Von Mai 1823 an arbeitet John Stuart Mill bei der Ostindischen Handelsgesellschaft (East India Company) und steigt dort schnell in verantwortungsvolle Positionen auf. Als die Gesellschaft im Dezember 1858 verstaatlicht wird, hat der die Position des Präsidenten des Prüfungsbüros inne und verdient 2000 Pfund jährlich. Kurze Zeit später zieht er sich mit einer großzügigen Rente von 1500 Pfund aus seinem Beruf zurück und konzentriert sich ganz auf seine Studien.
Bereits 1830 lernt Mill die nach seinem Vater wohl am stärksten auf ihn wirkende Person kennen: Harriet Taylor. Die damals zweiundzwanzigjährige verheiratete Frau verliebt sich in den zwei Jahre älteren Mill und wird in der Folge erst seine „Seelenfreundin“ und platonische Geliebte, später, nach dem Tod ihres Mannes John Taylor im Jahr 1849, auch John Stuarts Ehefrau. Als „radikale Linksintellektuelle“ setzt sich Harriet engagiert für Frauenrechte ein und beeinflusst Mills Gedanken und Werke maßgeblich (was er in seinen Veröffentlichungen „Über die Freiheit“, „Betrachtungen über die Repräsentativregierung“ und „Der Utilitarismus“ ausdrücklich betont). Nur wenige Monate nach Mills Pensionierung im Winter 1858/1859 stirbt Harriet Taylor in Frankreich an Tuberkulose und wird in Avignon beigesetzt.
Sieben Jahre späte (1865) zieht Mill trotz seiner Weigerung einen Wahlkampf zu führen für die Whigs (die liberale Partei) ins Parlament ein. Durch seinen persönlichen Einsatz und seine pragmatische, offene Politik erwirbt er bei seinen Kollegen schnell großen Respekt, erntet für seine Positionen zum Scheidungsrecht massiven Widerspruch. Gemäß seiner Philosophie setzt er sich in seiner Amtsperiode für ein erweitertes Wahlrecht und Sozialreformen ein und erringt mit seinem Engagement für die Verwirklichung von Frauenrechten durch die Einführung eines Wahlrechts für Frauen im Juli 1866 einen Überraschungserfolg (beinahe ein Drittel der anwesenden Parlamentarier sprechen sich für Mills Antrag aus). In seinem Wahlkreis wird die Arbeit Mills jedoch als unzureichend bewertet und die erneute Weigerung des Reformers, seinen eigenen Wahlkampf zu finanzieren, führt zur Abwahl im Jahr 1868. Mills Aussage hierzu: „Ich wurde hinausgeworfen.“
Nach dem Verlust seines Mandats zieht sich Mill endgültig nach Avignon zurück und redigiert dort seine Autobiographie sowie Werke seines Vaters. Er stirbt am 7. Mai 1873 an einer Wundrose und wird im Marmorgrab seiner Frau beigesetzt. Seine letzten Worte sind: „Ich habe meine Arbeit getan.“
Staatsverständnis
Obwohl Mill dem Staat als Liberaler latent kritisch gegenüber steht und ihn lediglich als Übergangserscheinung zu einer freien, gleichberechtigten Gesellschaft ohne Führungsstrukturen sieht, bewertet er seine Aufgaben umfassender als viele seiner liberalen Zeitgenossen. Den Laisser-faire-Gedanken, die dem Staat lediglich das Recht zur Schaffung stabiler wirtschaftlicher Rahmenbedingungen (z.B. durch Verteidigungseinrichtungen, ein stabiles Rechtssystem, eine einheitliche Währung, etc.) zugestehen, setzt er einen aktiven und für die Entwicklung der Bürger verantwortlichen Staat entgegen. Oberster Grundsatz hierbei muss laut Mill jedoch sein, dass der Staat (und die Gesellschaft) die Freiheit des Einzelnen nur dann einschränken dürften, wenn dies zum Zwecke des Selbstschutzes oder zum Schutz anderer Mitglieder geschehe. Dies sei zum Beispiel der Fall, wenn eine Vorbereitung für ein Verbrechen stattfinde oder durch staatliches Eingreifen Unfälle vermieden werden könnten.
Wirtschaftliche Aktivitäten oder zumindest eine stramme Regulierung[[spolitik gesteht er dem Staat deshalb auch bei der Gas- und Wasserversorgung oder beim Eisenbahnbau zu, bei denen es darum gehe, die Bildung von Monopolen und somit einen Missbrauch wirtschaftlicher Macht zu verhindern. Auch die Armenpflege sei eine staatliche Aufgabe, soweit sie nicht die Eigeninitiative ersticke.
Strikter ist Mill in Fragen der [[Bildungspolitik]]. So spricht er sich energisch gegen ein öffentliches Bildungsmonopol aus, in dem der Staat Einfluss auf Lehrpläne und Lerninhalte nimmt. Gleichzeitig sieht er in einer umfassenden Bildung aber die Grundlage für die Erlangung persönlicher Freiheit und umfassenden („hochwertigen“) Glücks. Nur aufgeklärte Bürger könnten den Fortschritt einer Gesellschaft mitgestalten und eine bessere Bildung ermögliche auch den unteren Klassen ein eigenverantwortliches Handeln, weswegen Mill die schulische (und weitergehende) Ausbildung als überragend wichtig für jeden Staat bewertet. Die Regierung soll nach seinem Willen deshalb für einen soliden [[Elementarunterricht sorgen und alle Bürger zum Bildungserwerb verpflichten (bei Kindern) oder zumindest motivieren (bei Erwachsenen). Die praktische Umsetzung der Ausbildung solle aber privaten bzw. unabhängigen Bildungsträgern überlassen bleiben, vor allem, um eine Meinungsvielfalt zu gewährleisten und Konformismus zu verhindern.
Trotz seiner durch die Werke Toquevilles bestärkte Angst vor einer „Tyrannei der Mehrheit“ betrachtet Mill eine repräsentative Demokratie, in der alle Menschen unabhängig von ihrem Stand und ihrer Herkunft am politischen Entscheidungsprozess partizipieren können, als temporäre beste Regierungsform bewertet. Um die Gefahren zu minimieren, die aus der Fehlbarkeit demokratischer Mehrheiten resultieren, spricht er sich jedoch nicht für ein allgemeines und gleiches, sondern die Form eines Mehrklassenwahlrechts auf Basis der erworbenen Bildung. Da die Masse eines Staates lediglich eine «kollektive Mittelmäßigkeit» sei, die dazu neige, bedeutende Einzelpersönlichkeiten zu unterdrücken (als Beispiele nennt er hierzu Sokrates, Galileo Galilei und schließlich Jesus von Nazareth) und die in der Regel nicht nach ihrem wirklichen, sondern lediglich nach ihrem scheinbaren und kurzfristigen Interesse handele (das zudem durch einen kurzfristigen Lustgewinn gesteuert werde), kommen für Mill in einem demokratischen Staat intellektuelle Eliten eine besondere Bedeutung zu. Einzig diese gebildeten Persönlichkeiten sollten wählbar sein und der ungebildeten Masse helfen, sich selbst zu bilden und weise Entscheidungen zu treffen.
Auch im prinzipiell allgemeinen Verhältniswahl (das Frauen einschließt) nehmen Gebildete (und „die wahrscheinlich gebildeten Besitzenden“) eine Sonderrolle ein, sie sollen Mehrstimmen erhalten und somit die Unterdrückung einer gebildeten Minderheit vermeiden. Dieser Gedanke, die Verteidigung der Freiheit, nimmt bei Mill in mehreren Bereichen einen zentralen Stellenwert ein. Sie (die Freiheit) müsse auch gegen die Demokratie und sogar das Individuum selbst verteidigt werden. Rechte wie die persönliche Freiheit, die freie Meinungsäußerung, Presse-, Versammlungs- und Koalitionsfreiheit sind ihm zufolge unabdingbar und können weder durch freiwilligen Verzicht eines einzelnen noch durch Mehrheitsbeschluss aufgehoben werden.
Der Freiheitsbegriff bei Mill
Die Freiheit ist für John Stuart Mill der „erste und stärkste Wunsch der menschlichen Natur“ und ermöglicht es dem Individuum erst, seine Fähigkeiten, seinen Geist und seine Moral voll zu entwickeln. Alles staatliche und gesellschaftliche Handeln muss dementsprechend darauf ausgerichtet sein, dem Individuum eine freie Entwicklung zu gewähren, während seine Freiheit, wie Mill es in einem als „Freiheitsprinzip“ benannten Grundsatz formuliert, unter einer Bedingung beschränkt werden dürfe: Um sich selbst oder eine andere Person zu schützen. Eingriffe des Staates oder der Gesellschaft hingegen, die darauf abzielten, den Einzelnen zu einem Verhalten zu zwingen, das ihrer Meinung nach besser oder klüger sei bzw. das Individuum glücklicher mache würden, sind nach Mill hingegen unrechtmäßig und müssten unter allen Umständen vermieden werden. Denn „über sich selbst, über seinen eigenen Körper und Geist“ sei jeder einzelne ein souveräner Herrscher.
Dieser „sehr einfache Grundsatz“ bedürfe, wie Mill selbst feststellt, einiger Ergänzungen und Einschränkungen. Zum einen sei der Satz lediglich auf „mündige“ Personen anzuwenden, sowohl Kinder als auch geistig Kranke bleiben von ihm ausgeschlossen, zum zweiten könne man auch bei einer zurückgebliebenen Gesellschaft (einer Barbarei) nicht davon ausgehen, dass diese sich selbst entwickeln könne, womit ein Despotismus hier eine legitime Regierungsform sei. Freiheit, so Mill, könne „nicht auf einer Entwicklungsstufe angewendet [werden], auf der die Menschheit noch nicht einer freien und gleichberechtigten Erörterung derselben fähig [sei]“. Ferner seien durchaus Situationen denkbar, in der staatliche Akteure zum Wohle anderer oder zum Wohle des gesamten Staates Druck auf das Individuum ausüben dürften, so z.B. zur Verhinderung von Falschaussagen vor Gericht, zur Sicherung der Landesverteidigung oder zur Aufrechterhaltung einer Infrastruktur. Überall dort jedoch, wo nur die Interessen des Individuums betroffen seinen oder sein Handeln andere Mitglieder der Gesellschaft nicht ungebührlich einschränkten oder belästigten, hätten weder der Staat noch die Gesellschaft ein Recht dazu, dem Einzelnen Vorgaben zu machen oder ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen.
Diese Freiheit umfasst laut Mill eine ganze Reihe von Bereichen des privaten und öffentlichen Lebens. Hierbei handele es sich um:
# Die Gewissensfreiheit, also die Freiheit des Denken und Fühlens und die Unabhängigkeit der persönlichen Meinung und Gesinnung (sowie nahezu untrennbar mit ihr verbunden das Rede- und Publizierrecht),
# die freie Wahl der Lebensgestaltung inklusive einer freien Wahl der Ausbildung, der Lehrinhalte, des Geschmacks und der Lebensplanung sowie
# die Vereinigungsfreiheit zu jedem beliebigen sozialen, politischen, wirtschaftlichen oder privaten Zweck (freilich unter der Voraussetzung, dass andere damit nicht geschädigt würden und der Zusammenschluss freiwillig geschehe).
Über die Freiheit der Gedanken und der Diskussion
Die Presse- und Meinungsfreiheit war, zumindest nach Mills Urteil, im Großbritannien seiner Zeit bereits so ausgeprägt, dass er massive Beschränkungen oder eine Zurücknahme derselben nicht mehr fürchtete. Allerdings stellte er hierbei eine große Ausnahme fest, nämlich die Tatsache, dass Einschränkungen der Pressefreiheit durch den Staat durchaus noch festzustellen seinen, wenn dies auf Wunsch der Bevölkerung oder bei einer Verletzung moralischer Grundsätze geschehe. Mill dürfen hierbei seine eigenen Erfahrungen zumindest teilweise beeinflusst haben, wurde er als junger Erwachsender doch wegen des Verteilens „obszöner Literatur“ (einer Anleitung zur Schwangerschaftsverhütung) zu einer vierzehntätigen Gefängnisstrafe verurteilt.
Gerade hierin, im Einfluss des Volkes, sieht Mill eine besondere Gefahr. Da die Gesellschaft über nahezu unbeschränkten Sanktionsmöglichkeiten (z.B. in Form von sozialer Ächtung und psychischen Drucks) verfüge, über sie eine noch größere Macht aus als Regierungen früherer Zeiten. Sie habe jedoch aus mehreren Gründen ebenso wenig das Recht, die Meinung eines Individuums zu unterdrücken wie dieses umgekehrt das Recht habe, der Gesellschaft seinen Willen aufzuzwingen:
- Falls die unterdrückte Meinung wahr sei, würde der Gesellschaft eine Möglichkeit zur Fortentwicklung vorenthalten.
- Erst in der Diskussion sei es möglich, aus Erfahrungen und Thesen eine gesicherte Wahrheit zu entwickeln und selbst wenn die unterdrückte Meinung falsch sei, könne diese durch eine Falsifizierung zu einem noch besseren und tieferen Verständnis der Wahrheit beitragen.
Dass eine neue oder unkonventionelle Meinung richtig sei, könne kann nach Mill praktisch immer eintreten, unabhängig davon, wie profund das Wissen derjenigen ist, die die (neue) Meinung unterdrücken wollten. Und obwohl sich jeder Mensch der eigenen Fehlbarkeit prinzipiell bewusst sei, dominiere in Diskussionen doch stets die Überzeugung, dass man im aktuellen Sachverhalt die richtige Position vertrete. Dies gelte in besonderem Maße, wenn man die Meinung eines überwiegenden Teils einer Gesellschaft vertrete, sich also auf allgemein anerkannte Werte und Moralvorstellungen oder weithin akzeptiertes Wissen beziehe. Dabei gebe es genügend historische Beispiele, in denen ganze Epochen sowohl in ihrem Faktenwissen irrten (so z.B. vor Galileo Galileis astronomischen Entdeckungen) oder in denen herausragende Persönlichkeiten entweder von einer fehlgeleiteten Mehrheit zum Schweigen gebracht wurden (beispielsweise Sokrates, der wegen Gott- und Sittenlosigkeit zum Tode verurteilt, oder Jesus von Nazareth, der wegen seiner Lehren gekreuzigt wurde) oder selbst in die Irre gingen (Mill redet hier vom römischen Kaiser Marc Aurel, der trotz hoch stehender Moralvorstellungen und eines tadellosen Lebens die Christenverfolgung angeordnet habe). Die Entgegnung einiger seiner Zeitgenossen, dass erst durch eine Feuerprobe (bisweilen im wahrsten Sinne des Wortes) die Substanz und der Wahrheitsgehalt neuer Thesen überprüft werden könnten, lehnt Mill daher auch entschieden ab. In der Religionsgeschichte könne man sehen, dass neue (und „richtige“) Interpretationen und Lehren, wenn schon nicht für immer unterdrückt, so doch leicht für Jahrhunderte zurückgeworfen werden könnten und selbst die vom durch das vom Antikatholizismus geprägten englischen Volk so befürwortete Reformation sei mindestens zwanzigmal vor Luther ausgebrochen und jedes mal wieder erstickt worden. Vielmehr benötige eine Gesellschaft, die sich nicht nur auf unstrittige und somit harmlose Themen konzentrieren solle, eine weitgehende Freiheit sowohl von politischen wie gesellschaftlichen Zwängen. Es bestände sonst die Gefahr, dass aus Freigeistern Duckmäuser und aus großen Denkern eingeschüchterte Haderer mit ihrem Schicksal würden.
Für den zweiten von ihm betrachteten Fall, in dem die neue Meinung falsch sei, stellt Mill fest, dass selbst dies im Interesse der Wahrheit durch einen Dialog und nicht durch ein Diskussionsverbot verdeutlicht werden müsse. Die Wahrheit drohe sonst zu einem Dogma zu verkommen, dass nicht mehr stringent begründet werden und somit in Diskussionen auch nicht mehr effektiv gegen abweichende Positionen (also falsche Ansichten) verteidigt werden könne. Wichtig sei es daher, jeden Menschen darin zu unterrichten, Behauptungen und auch tradiertes Wissen auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen.
Zu den Grenzen der Meinungsfreiheit
Dogma
Nach Mill umfasst das Recht der freien Diskussion auch das Recht, seine Meinungen kund zu tun und zu publizieren. Allerdings erkennt er selbst an, dass es hierbei gewisse Grenzen gegeben müsse. Während er Maßnahmen gegen unfaire Diskussionspraktiken (wie Unterdrückung von Fakten, Beweisfälschung, Grobheiten oder persönliche Angriffe) noch nicht verboten sehen will, könne „niemand behaupten, dass Handlungen ebenso frei sein dürften wie Meinungen.“ Gegner einer Meinungsäußerungen gesteht er deshalb auch das Recht auf eine zumutbare Ausweichmöglichkeit zu und definiert, dass diese vom Provokateur mit seinen Belästigungen nicht verfolgen werden dürften. „Die Freiheit des einzelnen“, so Mill: „darf sich nicht zu einer Belästigung für andere entwickeln“.
Ebenfalls verboten werde müssen nach Mill „alle Handlungen, gleich welcher Art, die ohne gerechten Anlass anderen Schaden zufügen.“ Dies umfasst unter anderem Aufforderungen zur Gewalt oder solche zur Störung der öffentlichen Ordnung, durch die mit großer Wahrscheinlichkeit direkter Schaden an anderen Individuen und deren Besitz anrichtetet würden (Mill nennt hier als Beispiel das Aufhetzen eines Mobs). Gerechtigkeit geht bei Mill also vor Individualismus und die individuellen Rechte gelten nur „innerhalb der durch die Rechte und Interessen Anderer gezogenen Grenzen“.
Zur freie Entwicklung der Persönlichkeit
Von den gerade genannten Beschränkungen einmal abgesehen, propagiert Mill jedoch das Recht auf eine ungehinderte und freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit und (gemäß seiner utilitaristischen Ethik) auf das Streben nach dem größten möglichen individuellen (und allgemeinen) Glück. Dies sei aus mehreren Gründen sinnvoll, denn zum einen sei Individualität nicht nur „etwas innerlich Wertvolles“, sondern:
- Alle könnten möglicherweise von originellen Charakteren lernen, die neue Bräuche und einen „besseren Geschmack und Sinn im Menschenleben“ einführten,
- alles vorhandene Gute sei das Ergebnis origineller Schaffenskraft,
- erst die Entwicklung der eigenen Individualität ermögliche jedem einzelnen, das für ihn produktivste und erfolgreichste Leben zu führen und schließlich
- sei menschlicher Fortschritt nur im Widerstand gegen die „Tyrannei der Gewohnheit“ möglich.
Werde hingegen in einer Gesellschaft ausschließlich Gleichheit angestrebt, drohe der Niedergang oder zumindest eine Stagnation denn mit dem Trend zur Uniformität, der auch im Westen immer stärker festzustellen sei, schrumpfe die Fähigkeit, wissenschaftliche oder soziale Durchbrüche zu erzielen.
Zu den Grenzen der Entwicklungsfreiheit und zur Straffrage
Während das Individuum nach Mill in seiner Entwicklung nach innen völlig ungehindert handeln darf („wenn die Handlung nur die Interessen des Betreffenden selbst angeht oder die anderer mit ihrem Willen – vorausgesetzt, alle Betreffenden seinen volljährig und im Besitz ihres Verstandes), betrachtet er dieses durchaus nicht als isoliertes Subjekt, sondern als Bestandteil der Gesellschaft (zoon politikon), die ihr Recht auf einen Anteil am menschlichen Leben habe. Die Tatsache, dass man in einer Gesellschaft lebe, mache es jedem „unbedingt zur Pflicht, eine bestimmte Linie des Benehmens gegen die anderen einzuhalten.“ Dazu zähle zum einen, durch sein eigenes Handeln die Interessen anderer nicht zu schädigen und zum anderen, einen Teil zu den Kosten beizutragen, die für die Gesellschaft bei der Bereitstellung ihrer Leistungen (Schutz nach innen und außen, Aufbau einer Infrastruktur, Wohlfahrt) anfallen.
Allerdings sollten Mills minimalistische Grundsätze nicht als Plädoyer für einen Staat aus Egomanen verstanden werden, in dem lediglich das absolut Notwendige für die Gesellschaft geleistet werden solle und sonst ausschließlich Individualinteressen dominieren. Ganz im Gegenteil erhofft sich Mill eine aktive Rolle jedes Einzelnen in der Gesellschaft und auf zwischenmenschlicher Ebene. Lediglich von staatlichen Beschränkungen und Vorgaben will er diese Handlungen befreit sehen und bevorzugt Methoden der sozialen Kontrolle. Mills Instrumente sind dabei z.B. Warnungen, Ratschläge und in Extremfällen auch Ablehnung oder Verachtung durch die Gesellschaft. Auch sollte bei jeder Gesetzgebung berücksichtigt werden, dass Strafen leichter „Rebellen erzeugten“ und der Schaden, der aus einem Handeln entstehe, häufig wirksamer vor einer Nachahmung schütze als vorbeugende Verbote.
Erst wenn andere durch das Verhalten des Individuums in ihren Rechten verletzt würden (Mill nennt hier die Fälle eines trinkenden Vaters, der seine Familie nicht mehr ernähren kann und eines Schuldners, der durch Prunksucht und Verschwendung seinem Schuldendienst nicht nachkommt), sei eine staatliche Strafe gerechtfertigt und müsse auch vollstreckt werden.
Philosopisches und gesellschaftliches Grundverständnis
Zum Utilitarismus
Der Utilitarismus ist eine auf Jeremy Bentham und James Mill zurückgehende Ethik, die eine Handlung dann als sittlich und moralisch gut beurteilt, wenn diese nützlich ist. John Stuart Mill, der das Konzept Benthams und James Mills nach deren Tod weiterentwickelte, definiert hierfür, dass eine Sittlichkeit dann gegeben sei, wenn Handlungen die Tendenz haben, Glück zu befördern, während sie moralisch falsch seien, wenn sie zu Leiden führen.
Der utilitaristischen Theorie nach streben alle Menschen danach, Lust zu gewinnen und Unlust zu vermeiden. Von Zeitgenossen wurde der Utilitarismus vor allem deshalb kritisiert, weil er das Luststreben ins Zentrum menschlichen Handelns stellte und somit keinen Raum für edlere Ziele und einen höheren Zweck (z.B. göttliche Fügungen) ließ („pig philosophy“). Der Begriff „Lust“ [pleasure] bezieht sich bei Bentham und James Mill jedoch nicht zwangsweise auf direkte Sinneswahrnehmung und Stimulationen (physische Lust bzw. Sinnlichkeit), sondern primär, wie John Stuart Mill hervorhebt, auf eine geistige Erfüllung und „Glück“ [happiness]. Somit sei ein Streben nach Lust, das nach Mill unterschiedliche Qualitäten aufweist (das einfache Glücksstreben eines Schweines oder das eines Narren sei eben leichter zu finden als das eines Sokrates), eben auch das Streben nach einer höheren Entwicklungsstufe und „der Utilitarismus (könne) sein Ziel daher nur durch die allgemeine Ausbildung und Pflege eines edlen Charakters erreichen“.
Feminismus
Ungewöhnlich für seine Zeit und wahrscheinlich beeinflusst durch seine spätere Frau Harriet Taylor (Mill), vertritt J. S. Mill feministische Ansichten. "Alle selbstsüchtigen Neigungen, Selbstvergötterung und ungerechte Selbstbevorzugung, mit denen die Menschheit behaftet ist, haben ihren Ursprung in dem gegenwärtigen Verhältnis zwischen Mann und Frau". Er fordert ebenso das Frauenwahlrecht wie ein Scheidungsrecht. Auch untersucht er als einer der ersten sozialwissenschaftlich die Unterdrückung der Frau.
Mill-Limit
In seiner bekanntesten Schrift „On Liberty“ (dt: „Über die Freiheit“) setzt Mill das Limit „… dass der einzige Grund, aus dem die Menschheit, einzeln oder vereint, sich in die Handlungsfreiheit eines ihrer Mitglieder einzumischen befugt ist: sich selbst zu schützen. Dass der einzige Zweck, um dessentwillen man Zwang gegen den Willen eines Mitglieds einer zivilisierten Gesellschaft rechtmäßig ausüben darf: die Schädigung anderer zu verhüten.“ Das Mill-Limit gilt heute noch, besonders in angloamerikanischen Ländern, als Grundlage des Liberalismus.
Wirtschaftswachstum und stationärer Zustand
In "Grundsätze der politischen Ökonomie" (Principles of Political Economy) beschreibt Mill seinen stationären Zustand. Er geht davon aus, dass nach Erreichen des Wachstumsziels (ein Leben in Wohlstand für alle) eine Zeit des Stillstands kommen müsse. Dieser stationäre wirtschaftliche Zustand bedeutet für ihn jedoch nicht, dass auch kein intellektueller, kultureller und wissenschaftlicher Fortschritt stattfindet und auch ein Mangel an Waren vorhanden ist. Stillstand herrscht allein in Bezug auf die Kapital- und Bevölkerungszunahme. Es ist ein Zustand in dem "[...] keiner arm ist, niemand reicher zu sein wünscht, und niemand Grund zu der Furcht hat, dass er durch die Anstrengungen anderer, die sich selbst vorwärts drängen, zurückgestoßen werde." Das Streben nach Wachstum bezeichnet Mill als Sucht und geht davon aus, dass gesellschaftliche, kulturelle und sittliche Fortschritte umso größer wären, würde der Mensch dieser Sucht entsagen. Erwerbstätigkeit kann ebenso in Mills stationärem Zustand stattfinden, "nur mit dem Unterschiede, dass die industriellen Verbesserungen anstatt nur der Vermehrung des Vermögens zu dienen, ihre ursprüngliche Wirkung hervorbrächten, nämlich die Arbeit zu verkürzen.
Bibliographie Mills
- Principles of Logic, rationative and inductive (1843)
- Essays on some Unsettled Questions of Political Economy (1844)
- Principles of Political Economy (1848)
- Utilitarianism (1863) [http://www.gutenberg.net/etext/11224]
- Considerations on Representative Government (1863)
- Auguste Comte and Positivism (1865)
- Examination of Sir William Hamilton's Philosophy (1865)
- Subjection of Women (1869)
- Autobiography (postum 1873) [http://www.gutenberg.net/etext/10378]
- Three Essays on Religion (postum 1874)
- On Liberty/Über die Freiheit, Reclam
Literatur zu Mill
- Capaldi, Nicholas: John Stuart Mill. A Biography, Cambridge 2004.
- Rinderle, Peter: John Stuart Mill, München 2000.
- Gaulke, Jürgen: John Stuart Mill, Hamburg 1996.
- Schumacher, Ralph: John Stuart Mill, Frankfurt a.M. 1994.
Weblinks
-
- Nikolai Jarre: [http://www.ecochron.de?pp_mill_jo2 John Stuart Mill und der Utilitarismus]. In: ECOCHRON.
- Bernd E. T. Müller: [http://www.ecochron.de?pp_mill_jo1 John Stuart Mill – "Der fairste der Nationalökonomen"]. In: ECOCHRON.
Mill, John Stuart
Mill, John Stuart
Mill, John Stuart
Mill, John Stuart
Mill, John Stuart
Mill, John Stuart
Mill, John Stuart
Mill, John Stuart
ja:ジョン・スチュアート・ミル
ko:존 스튜어트 밀
EinkommenAls Einkommen bezeichnet man umgangssprachlich regelmäßige Zahlungseingänge eines Haushalts. In der Volkswirtschaftslehre stellt das Einkommen sowohl in der Mikroökonomie als auch in der Makroökonomie eine zentrale Größe zur Messung der ökonomischen Wohlfahrt dar, da das Einkommen es einem Haushalt ermöglicht, über Konsum und Sparen heute bzw. in Zukunft seinen Wohlstand zu mehren. Darüber hinaus wird der Begriff auch im Steuerrecht verwendet.
Volkswirtschaftliche Einkommensbegriffe
Einkommen in der Mikroökonomie
Als Einkommen wird der Reinvermögenszugang einer natürlichen Person oder eines Haushalts im volkswirtschaftlichen Sinne innerhalb eines bestimmten Zeitraums verstanden.
Der Zeitraum, über den das Einkommen gemessen wird, umfasst im Allgemeinen ein Kalenderjahr bzw. ein Geschäftsjahr. Das Einkommen besteht in dem Unterschied des Reinvermögens am Ende des Jahres zum Reinvermögen am Anfang des Jahres zuzüglich des während dieser Zeit Konsumierten.
Arbeitseinkommen entsteht durch die Produktion oder den Tausch von Gütern, Leistung abhängiger Arbeit gegen Arbeitsentgelt und anderen Ansprüchen in einem Markt. Kapitaleinkommen entsteht durch Zinsen, Dividenden, Einnahmen durch Miete und Pacht.
Als Transfereinkommen bezeichnet man Einkommen, welches durch den Staat oder andere Institutionen bereitgestellt wird ohne dass eine konkrete Gegenleistung erfolgt. (Beispiel: Sozialhilfe, Arbeitslosengeld etc.) Das Gegenstück dazu sind Steuerzahlungen und Einzahlungen zur Sozialversicherung.
Aber auch durch Erbschaft oder Schenkungen lässt sich Einkommen erzielen.
Einkommen in der Makroökonomie
In der Makroökonomie berücksichtigt man das Einkommen zur kumulierten Messung der Vermögenszugänge einer Volkswirtschaft. Hierzu findet sich der Einkommensbegriff in einer ganzen Reihe von Größen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR). Über die Verteilungsrechnung lassen sich die verschiedenen Einkommensbestandteile berechnen. Die beiden wichtigsten makroökonomischen Größen zur Messung des Einkommens sind das Bruttonationaleinkommen und das Bruttoinlandsprodukt.
Der Einkommensbegriff taucht darüber hinaus auch in anderen VGR-Größen auf - so z. B. Volkseinkommen, Nettonationaleinkommen, Primäreinkommen.
Inflationsbereinigung des Einkommens
Da Einkommenszuwächse bei Vorliegen von Inflation nicht zwingend Wohlstandszuwächse nach sich ziehen, misst man neben dem oben hergeleiteten (Nominal-)Einkommen auch das Realeinkommen. Das Realeinkommen wird ermittelt, indem das Nominaleinkommen eines Wirtschaftssubjektes oder einer Volkswirtschaft durch einen passenden Preisindex (beispielsweise den Konsumentenpreisindex) geteilt wird. Das Realeinkommen ist somit als ein Index definiert; sein absoluter Wert hat also keinen Aussagewert.
Bereinigung des Einkommens um Steuern und Abgaben
siehe Hauptartikel verfügbares Einkommen
Nicht das gesamte Einkommen kann für wohlfahrtssteigernde Zwecke genutzt werden, da ein großer Teil des Einkommens z. B. durch Steuern und Abgaben verbraucht wird. Aus diesem Grund berücksichtigt das verfügbare Einkommen lediglich die für Konsum bzw. Sparen verbleibenden Teile des Einkommens. Einkommens- und Vermögenssteuern, geleistete Sozialbeiträge und sonstige laufende geleistete Transfers werden hierzu vom Einkommen abgezogen, empfangene Sozialbeiträge und empfangene laufende Transfers hinzuaddiert.
Steuerlicher Einkommensbegriff
Das Einkommensteuerrecht unterscheidet zwischen Einnahmen, Einkünften, Einkommen und zu versteuerndem Einkommen. Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen.
Kategorie:Volkswirtschaftslehre Kategorie:Steuerrecht
LeistungsfähigkeitLeistungsfähigkeit bezeichnet
- allgemein die Möglichkeit bzw. den Umfang, Leistung zu erbringen.
- im Steuerrrecht das Leistungsfähigkeitsprinzip
SteuertarifIm Steuertarif wird die Höhe (Steuersatz) und Berechnung einer Steuer beschrieben.
Der Steuertarif ist die für eine Steuer vorgenommene vollständige
und eindeutige Zuordnung von Bemessungsgrundlage (X)
und Steuerbeträgen (T) über eine
Steuerbetragsfunktion T = T(X).
Je nach Entwicklung der Steuerbelastung bei Variation einer
monetären Bemessungsgrundlage spricht man von
proportionalen, progressiven und regressiven Steuertarifen.
Bei einer in Mengeneinheiten gemessenen
Bemessungsgrundlage ist der Tarif bei Stabilität des Preises
und Inflationsfreiheit immer proportional (siehe
Mengensteuer).
Sieht ein Steuertarif einen festen Betrag pro Besteuerungseinheit vor, so ist die Rede von einem
Steuerbetragstarif. Sieht ein Steuertarif einen Prozentsatz pro Besteuerungseinheit vor, so ist die Rede vom Steuersatztarif.
Tarifbeispiele für die . . .
1) Mineralölsteuer (ab 01.01.2003):
- unverbleites Benzin: 654,50 C je 1000 l
- verbleites Benzin: 721,00 C je 1000 l
- Dieselkraftstoff: 470,40 C je 1000 l
- Flüssiggas: 161,00 C je t
- Ergas: 12,40 C je t
- leichtes Heizöl: 61,35 C je 1000 l
- schweres Heizöl: 17,89 C je t
- Flüssiggas (Heizzwecke): 38,34 C je t
Siehe auch
Einkommensteuertarif, Stufentarif, Steuerprogression, Splittingtarif
Weblinks
- http://www.steuer.bayern.de/vordrucke/
- http://www.finanzamt.de/
- http://www.bundesfinanzministerium.de/Steuern/Aufgaben-und-Ziele-.485.htm
- http://www.sis-verlag.de/Service/ser_abc.htm
- http://www.destatis.de/basis/d/fist/fisttxt1.php -
Kategorie:Steuerrecht
EinkommenAls Einkommen bezeichnet man umgangssprachlich regelmäßige Zahlungseingänge eines Haushalts. In der Volkswirtschaftslehre stellt das Einkommen sowohl in der Mikroökonomie als auch in der Makroökonomie eine zentrale Größe zur Messung der ökonomischen Wohlfahrt dar, da das Einkommen es einem Haushalt ermöglicht, über Konsum und Sparen heute bzw. in Zukunft seinen Wohlstand zu mehren. Darüber hinaus wird der Begriff auch im Steuerrecht verwendet.
Volkswirtschaftliche Einkommensbegriffe
Einkommen in der Mikroökonomie
Als Einkommen wird der Reinvermögenszugang einer natürlichen Person oder eines Haushalts im volkswirtschaftlichen Sinne innerhalb eines bestimmten Zeitraums verstanden.
Der Zeitraum, über den das Einkommen gemessen wird, umfasst im Allgemeinen ein Kalenderjahr bzw. ein Geschäftsjahr. Das Einkommen besteht in dem Unterschied des Reinvermögens am Ende des Jahres zum Reinvermögen am Anfang des Jahres zuzüglich des während dieser Zeit Konsumierten.
Arbeitseinkommen entsteht durch die Produktion oder den Tausch von Gütern, Leistung abhängiger Arbeit gegen Arbeitsentgelt und anderen Ansprüchen in einem Markt. Kapitaleinkommen entsteht durch Zinsen, Dividenden, Einnahmen durch Miete und Pacht.
Als Transfereinkommen bezeichnet man Einkommen, welches durch den Staat oder andere Institutionen bereitgestellt wird ohne dass eine konkrete Gegenleistung erfolgt. (Beispiel: Sozialhilfe, Arbeitslosengeld etc.) Das Gegenstück dazu sind Steuerzahlungen und Einzahlungen zur Sozialversicherung.
Aber auch durch Erbschaft oder Schenkungen lässt sich Einkommen erzielen.
Einkommen in der Makroökonomie
In der Makroökonomie berücksichtigt man das Einkommen zur kumulierten Messung der Vermögenszugänge einer Volkswirtschaft. Hierzu findet sich der Einkommensbegriff in einer ganzen Reihe von Größen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR). Über die Verteilungsrechnung lassen sich die verschiedenen Einkommensbestandteile berechnen. Die beiden wichtigsten makroökonomischen Größen zur Messung des Einkommens sind das Bruttonationaleinkommen und das Bruttoinlandsprodukt.
Der Einkommensbegriff taucht darüber hinaus auch in anderen VGR-Größen auf - so z. B. Volkseinkommen, Nettonationaleinkommen, Primäreinkommen.
Inflationsbereinigung des Einkommens
Da Einkommenszuwächse bei Vorliegen von Inflation nicht zwingend Wohlstandszuwächse nach sich ziehen, misst man neben dem oben hergeleiteten (Nominal-)Einkommen auch das Realeinkommen. Das Realeinkommen wird ermittelt, indem das Nominaleinkommen eines Wirtschaftssubjektes oder einer Volkswirtschaft durch einen passenden Preisindex (beispielsweise den Konsumentenpreisindex) geteilt wird. Das Realeinkommen ist somit als ein Index definiert; sein absoluter Wert hat also keinen Aussagewert.
Bereinigung des Einkommens um Steuern und Abgaben
siehe Hauptartikel verfügbares Einkommen
Nicht das gesamte Einkommen kann für wohlfahrtssteigernde Zwecke genutzt werden, da ein großer Teil des Einkommens z. B. durch Steuern und Abgaben verbraucht wird. Aus diesem Grund berücksichtigt das verfügbare Einkommen lediglich die für Konsum bzw. Sparen verbleibenden Teile des Einkommens. Einkommens- und Vermögenssteuern, geleistete Sozialbeiträge und sonstige laufende geleistete Transfers werden hierzu vom Einkommen abgezogen, empfangene Sozialbeiträge und empfangene laufende Transfers hinzuaddiert.
Steuerlicher Einkommensbegriff
Das Einkommensteuerrecht unterscheidet zwischen Einnahmen, Einkünften, Einkommen und zu versteuerndem Einkommen. Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen.
Kategorie:Volkswirtschaftslehre Kategorie:Steuerrecht
EinkommensteuerDie Einkommensteuer (Abkürzung: ESt) ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Rechtsgrundlage befindet sich im Einkommensteuergesetz (Abkürzung: EStG).
Erhebungsformen der Einkommensteuer sind die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer, der Zinsabschlag, die Bauabzugsteuer, die Aufsichtsratsteuer. Sie werden auch als "Quellensteuern" bezeichnet, da sie direkt an der Quelle abgezogen werden.
Einkommensteuer in Deutschland
Geschichte
Die kirchlichen Personalzehnten (decimae personales) des Mittelalters waren erste Ansätze zur Personalbesteuerung. Im 17. Jahrhundert kam der preußische Kopfschoß. Die erste deutsche Einkommensteuer moderner Art wurde 1811 bis 1813 in Ostpreußen erhoben. Sie war schon 1808 von Freiherr vom Stein in Anlehnung an die englische income tax von 1799 ursprünglich als Kriegsabgabe empfohlen worden. 1820 führte Preußen unter Karl August Fürst von Hardenberg eine Klassensteuer ein. Die Steuerstaffelung orientierte sich dabei nach der Gruppierung der Stände. Diese Steuer wurde 1851 für die höheren Einkommen von einer klassifizierten Einkommensteuer abgelöst und 1891 unter Finanzminister Miquel durch eine Einheits-Einkommensteuer mit Erklärungspflicht und Progression ersetzt. Diesem Vorbild folgten bis zum Ersten Weltkrieg alle deutschen Bundesstaaten, nachdem Hessen bereits im Jahr 1869 und Sachsen schon 1874 zu einer allgemeinen Einkommensteuer übergegangen waren. Im Zuge der Finanzreform von Matthias Erzberger zu Beginn der Weimarer Republik entstand 1920 eine einheitliche Reichseinkommensteuer.
Aktuelle Rechtslage
Die zu zahlende Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Steuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen. Zuständig für Festsetzung und Erhebung der Einkommensteuer ist nach § 19 Abgabenordnung regelmäßig das Finanzamt, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat. Welche Gebietskörperschaft Anspruch auf die vereinnahmten Steuern erheben kann, regelt das Zerlegungsgesetz.
Das zu versteuernde Einkommen wird wie folgt ermittelt:
Zerlegungsgesetz
Ermittlung der Einkünfte für das Jahr 2005 aus den Einkunftsarten (§ 2 I EStG)
1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft [§13 - 14a EStG]
2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb [§15 - 17 EStG]
3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit [§18 EStG]
4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit [§19 - 19a EStG]
5. Einkünfte aus Kapitalvermögen [§20 EStG]
6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung [§21 - 21a EStG]
7. Sonstige Einkünfte [§22 - 23 EStG]
= Zwischensumme
+ Hinzurechnungsbetrag
./. ausgleichsfähige negative Summe der Einkünfte
= Zwischensumme
= Summe der Einkünfte
./. Altersentlastungsbetrag für vor dem 2. Januar 1941 Geborene (§ 24a EStG)
./. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, 1.308 €
./. Freibetrag für Land- und Forstwirte, 670 € / 1.340 €
= Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE)
./. Verlustabzug (Höchstbetrag beachten!)
./. Sonderausgaben, die nicht Vorsorgeaufwendungen sind
./. Vorsorgeaufwendungen, einschließl. Altersvorsorge
./. Freiwillige zusätzliche Altersvorsorge
./. Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art
./. zumutbare Belastung von ...... % des GdE ./.
./. Unterhalt an bedürftige Personen
./. Ausbildungsfreibetrag
./. Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt
./. Behindertenpauschbetrag
./. Hinterbliebenen-Pauschbetrag
./. Pflege-Pauschbetrag
./. Kinderbetreuungskosten
./. Abzugsbetrag für Förderung des Wohneigentums
+ hinzuzurechnende Einkünfte nach Außensteuergesetz
= Einkommen
./. Freibeträge für ..... Kinder, je Kind 3.648 + 2.160 €
./. Härteausgleich
= Zu versteuerndes Einkommen 2005
Jahressteuer nach Grund-/Splittingtabelle - siehe auch Einkommensteuertarif
+ Jahressteuer nach Sonderberechnung
./. Steuerermäßigungen
+ Hinzurechnungen
= Festzusetzende Jahressteuer 2005
./. geleistete Vorauszahlungen
./. anzurechnende Kapitalertragsteuer
./. anzurechnende Lohnsteuer
= Einkommensteuernachzahlung/-erstattung für 2005
Kritik
Das deutsche Einkommensteuerrecht steht seit Jahren in der Kritik: zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen führen zu Intransparenz.
Ein wichtiger Eckpunkt aller Einkommensteuerreform-Konzepte ist die Steuervereinfachung. Ausnahmen und Sonderregelungen sollen eingeschränkt und abgeschafft werden, um mit den dadurch freiwerdenden Mitteln die Steuersätze zu senken, was allerdings nicht ohne Weiteres bedeutet, dass die Einkommensteuer dadurch allgemein sinken muss. Vielmehr soll diese Vereinfachung zwar zu mehr Transparenz, aber auch zu mehr Einnahmen führen, die von der Mehrheit der Steuerzahler getragen werden.
Zitate
- Am schwierigsten zu verstehen ist in der Welt die Einkommensteuer. (Albert Einstein)
Siehe auch
Negative Einkommensteuer, Schwarzarbeit, Leistungsfähigkeitsprinzip,
Steuerhinterziehung
Weblinks
- [http://www.bundesregierung.de/-,418/Gesetze.htm Gesetze immer unter www.bundesregierung.de]
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/index.html EStG]
- [http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/nn_3408/DE/Service/Lexikon__A__Z/node.html__nnn=true Lexikon des Bundesministeriums der Finanzen]
- [http://www.abgabenrechner.de/ Programmablaufplan und interaktiver Steuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen]
- https://www.elster.de ELSTER - Die Elektronische Steuererklärung
- [http://www.RMoser.ch/downloads/t22.pdf Proportionale, progressive und degressive Einkommensteuern]
Kategorie:Steuerrecht
Kategorie:Steuern und Abgaben
GrenznutzenDie Nutzenfunktion ist in der Volkswirtschaftslehre eine häufig gewählte Modellierung der Präferenzen einzelner Wirtschaftssubjekte. Grundlegende Annahme des Konzepts ist, dass der Akteur als rationaler Nutzenmaximierer gesehen wird, der danach strebt, Entscheidungen zu treffen, für die er den größtmöglichen Nutzen erwartet.
Das Konzept der Nutzentheorie wird dabei sowohl in der Mikroökonomie als auch in der Makroökonomie eingesetzt. Geht es in der Mikroökonomie darum, das Verhalten Einzelner zu erklären, werden in der Makroökonomie unter anderem wirtschaftspolitische Entscheidungen mit Hilfe der Nutzentheorie erklärt.
Nutzentheorie in der Mikroökonomie
In der mikroökonomischen Haushaltstheorie gibt die (direkte) Nutzenfunktion das Nutzenniveau an, das ein Konsument durch den Konsum bestimmter Gütermengen erreicht:
:.
Dabei bezeichnet das Nutzenniveau, die konsumierte Menge der einzelnen Güter und die Anzahl der Konsumgüter.
Grenznutzen
Die erste Ableitung der Nutzenfunktion nach der Menge eines der Konsumgüter wird auch Grenznutzen dieses Gutes genannt. Umgangssprachlich beantwortet der Grenznutzen die Frage, wieviel zusätzlichen Nutzen eine weitere Einheit des Gutes stiften würde.
Der Grenznutzen ist bei der Nutzenmaximierung ein häufig eingesetztes Konzept. So muss im Optimum gelten, dass der Grenznutzen eines Gutes seinen Grenzkosten entspricht. Ein Grenznutzen von 0 bedeutet dagegen, dass für dieses Gut eine Sättigung eingetreten ist.
Allgemeine Annahmen
Bei normalen Gütern geht man oft davon aus, dass ein zusätzlicher Konsum grundsätzlich einen höheren Nutzen stiftet, selbst wenn die bereits konsumierte Menge bereits sehr groß ist. Das heißt, dass die Nutzenfunktion streng monoton steigt beziehungsweise dass der Grenznutzen auch für große positiv ist.
Gleichzeitig unterstellt man häufig, dass der Nutzengewinn durch den Konsum eines zusätzlichen Gutes mit der Höhe der bereits konsumierten Menge abnimmt, wie dies bereits im ersten gossenschen Gesetz gefordert wird. Man spricht dabei von einem abnehmenden Grenznutzen beziehungsweise einer konkaven Nutzenfunktion.
Indirekte Nutzenfunktion
Die indirekte Nutzenfunktion () gibt dagegen das Nutzenniveau an, das ein Konsument bei einer bestimmten Einkommenshöhe und bei bestimmten Konsumgüterpreisen maximal erreichen kann:
:.
Dabei bezeichnet das Einkommen des Konsumenten und den Preis des Konsumgutes .
Intertemporale Nutzenfunktion
Die intertemporale Nutzenfunktion stellt den unterschiedlichen Nutzen dar, den Konsum in verschiedenen Perioden bringt. Der Einfachheit halber beschränken sich theoretische Modelle häufig auf die Darstellung eines Zwei-Perioden-Falls. Mit der Funktion soll erklärt werden, warum und in welcher Höhe Menschen sparen oder Kredite aufnehmen.
Der Diskontierungsfaktor, mit dem der zukünftige Konsum auf die Gegenwart abgezinst wird, wird Zeitpräferenzrate genannt. Häufig geht man dabei vereinfachend von einer konstanten Zeitpräferenzrate auch bei Einkommensveränderungen aus. Vermutlich hat der Gegenwartskonsum aber bei niedrigeren Einkommen einen höheren Nutzen, und bei einen Pro-Kopf-Einkommen an der Armutsgrenze ist die Zeitpräferenzrate entsprechend sehr hoch.
Die Zeitpräferenzrate eines Wirtschaftssubjektes ist die private Zeitpräferenzrate, während die einer Gesellschaft als soziale Zeitpräferenzrate bezeichnet wird.
Graphisch läßt sich das Indifferenzkurvensystem durch ein Koordinatensystem darstellen, in dem der Gegenwartskonsum auf der einen und der Zukunftskonsum auf der anderen Achse abgetragen wird.
Erwartungsnutzenfunktion
Die Erwartungsnutzenfunktion gibt den Nutzen von riskanten Alternativen wieder. Hierbei wird der erwartete Nutzen aus unterschiedlichen Zuständen der Welt gebildet. Diese Darstellungsform geht zurück auf die Erwartungsnutzentheorie.
Makroökonomische Nutzentheorie
Im makroökonomischen Zusammenhang finden gesamtwirtschaftliche Nutzenfunktionen Verwendung, um die Vorteilhaftigkeit bestimmter politischer und ökonomischer Entwicklungen für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zu messen.
In der Makroökonomie wird das Konzept ebenfalls genutzt, um die Verhaltensweise wirtschaftspolitischer Akteure zu modellieren. In diesem Kontext werden im Rahmen der Public-Choice-Theorie beispielsweise Nutzenfunktionen für wiederwahlorientierte Politiker erstellt. Demnach werden Politiker diejenige politische Alternative wählen, die ihren Wiederwahlchancen am meisten nützt.
Kategorie:Volkswirtschaftslehre
ko:효용
ja:効用
ExistenzminimumAls Existenzminimum bezeichnet man die Mittel, die zur Befriedigung der materiellen Bedürfnisse notwendig sind, um physisch zu überleben; dies sind vor allem Nahrung, Kleidung, Wohnung und eine medizinische Notfallversorgung.
Wie die Armutsdefinition ist die Definition des Existenzminimums immer kulturspezifisch und relativ.
Situation in den deutschsprachigen Ländern
Deutschland
Aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 1 (Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt) leitet sich in Deutschland die sozialstaatliche Praxis ab, den Sozialhilfesatz als minimale Grundversorgung jedem zu gewährleisten.
Österreich
Eine andere Definition des Existenzminimums als in Deutschland ergibt sich aus der Existenzminimumverordnung der Republik Österreich, in der das nichtpfändbare Einkommen festgelegt wird (Beispiel: Existenzminimum-Verordnung 2002 - ExMinV 2002, Republik Österreich). Danach hängt das Existenzminimum vom eigenen Einkommen ab.
Schweiz
Anspruch auf Sozialhilfe zur Abdeckung des Existenzminimums hat jeder Mensch in der Schweiz, solange er sich nicht illegal im Land aufhält.
In der Schweiz berechnet sich das Existenzminimum oftmals an den Mietkosten einer einfachen, zweckmässigen Wohnung, den Krankenkassenprämien inklusive Selbstbehalt sowie rund CHF 1000 für einen Ein-Personen-Haushalt bzw. CHF 1500 für einen 2-Personen-Haushalt. Bei Menschen, die einer Arbeitstätigkeit nachgehen oder in Ausbildung sind, wird ein Zuschlag für berufsbedingte Auslagen gewährt. Einen Anhaltspunkt geben die unverbindlichen Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe. Die einzelnen Kantone und Gemeinden berechnen die Höhe des Existenzminimum unterschiedlich.
Wurde einer Person gemäss dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) der Lohn gepfändet, kommen bei der Berechnung des Existenzminimums andere, strengere Richtlinien zur Anwendung.
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Eine konkrete Hilfe für Menschen die finanziell am Existenzminimum leben, können
Projekte sein die Waren grds. kostenlos zur Verfügung stellen.
Dazu zählen karitative Einrichtungen wie Kleiderkammern oder Suppenküchen aber
auch Einrichtungen die grds. allen Menschen offenstehen, wie z.B. der sogenannte
Umsonstladen.
Weblinks
- [http://www.sozialhilfe24.de Einführung und vertiefende Informationen zum Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter]
- [http://www.tews.at/gesetze/eo/exmin02.pdf BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2002 Ausgegeben am 15. Jänner 2002 22. Verordnung: Existenzminimum-Verordnung 2002 – ExMinV 2002]
- [http://www.skos.ch/ Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe]
- [http://www.kinder-armut.de Kinder am Existenzminimum]
- [http://www.sozialhilfe-argentinien.de/ Existenzminimum für Auslandsdeutsche - Beispiel: Sozialhilfe für Deutsche in Argentinien]
Kategorie:Soziologie
Kategorie:Volkswirtschaftslehre
SozialhilfeDer Begriff Sozialhilfe bezieht sich auf unterschiedliche Sachverhalte und meint:
- allgemein eine gesetzlich geregelte Unterstützungsleistung eines Staates für mittellose Bürger und Einwohner als Geld- oder Sachleistung
- eine derartige staatliche Unterstützungsleistung in Deutschland; siehe Sozialhilfe (Deutschland)
- eine derartige staatliche Unterstützungsleistung in der Schweiz; siehe Sozialhilfe (Schweiz)
UnternehmenAls Unternehmen oder Unternehmung wird allgemein ein von Personen durchzuführendes Vorhaben bezeichnet. Im wirtschaftlichen Bereich wird seine Struktur im so genannten Geschäftsplan festgeschrieben. Die Begriffe Unternehmung und Unternehmen werden heute meistens synonym gebraucht.
Rechtsbegriff
Wirtschaftsunternehmen werden in Form einer so genannten Firma geführt. Der Firmenbegriff ist im § 17 HGB festgelegt und bezeichnet die juristische Benennung eines kaufmännischen Wirtschaftsbetriebes. Umgangssprachlich wird der Begriff Unternehmung dennoch oft fälschlicherweise für eine Firmierung benutzt oder er steht für eine Institution in der Gesellschaft. In Deutschland ist der Begriff Unternehmer in § 14 BGB definiert. Weiterhin definiert § 2 Abs. 1 UStG den Unternehmer, dort heißt es: Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt..
Es gibt jedoch keinen einheitlichen Rechtsbegriff des Unternehmens, da dieser Begriff je nach Zweck des Gesetzes, das ihn verwendet, unterschiedlich definiert wird.
Ein Betrieb ist hingegen eine reine Produktionsstätte, die Sachgüter oder Dienstleistungen erstellt, wie beispielsweise ein Gebäude mit Maschinen. Kommt zu diesem Betrieb auch noch eine Rechtsform, die sog. Firmierung wie z.B. eine Kapitalgesellschaft (,GmbH, AG) bzw. ein sog. Einzelunternehmen mit dem dazugehörigen Kapital in Form von Betriebsmitteln, Gebäuden, Geld, Aktien etc., so wird aus der Betriebsstätte ein Unternehmen. Die Frage, ob und wie ein solches Unternehmen auch unternehmerisch tätig wird, welche Unternehmen sie plant und verfolgt und ob sie dazu ggf. sog. Projekte durchführt, ist Gegenstand des Unternehmensbegriffes.
Unternehmensformen
Im engeren Sinne ist ein Unternehmen jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche oder gemeinnützige Tätigkeit ausübt. Der Begriff beschreibt also eine Aktivität und zunächst keine Firma. Als Unternehmen zählen insbesondere auch jene Vorhaben, die eine handwerkliche, freiberufliche, oder handelsrechtliche Arbeit als Einpersonen- oder Familienbetriebe ausüben sowie Personen- und Kapitalgesellschaften, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen.
Größe oder Ziel eines Unternehmens (vergl. Zielformulierung) sind für die Definition eines Unternehmens irrelevant. Ein Unternehmen grenzt sich von einem Projekt grundsätzlich dadurch ab, dass es keinen definierten Endzeitpunkt besitzt, kein einmaliges, sondern ein ständiges Vorhaben ist und die Ressourcen i.d.R. nicht von vorne herein begrenzt sind. Sehr wohl können allerdings Projekte Bestandteil eines Unternehmens sein. Im kreativen und gemeinnützigen Bereich hat sich diese Trennung jedoch nicht etabliert. Hier spricht man bei jedem Vorhaben gerne von Projekt, weil die semantisch exakte DIN-69901-Terminologie in solchen Unternehmen weitgehend unbekannt ist (siehe hierzu Projekt).
Rechtsformen von Unternehmen
Unternehmen werden in zweierlei Rechtsformen eingeteilt: Einzelunternehmen und Gesellschaftsunternehmen. Ein Einzelunternehmen kann nur von einer
Person geführt werden, Gesellschaftsunternehmen können (müssen aber nicht) von mehreren
Personen geführt werden.
Ökonomische Interpretation
Die Frage, warum sich Individuen und Gruppen von Individuen zu Unternehmen zusammenschließen und dadurch Transaktionen außerhalb des Marktes durchführen, ist eine der Grundfragen der Industrieökonomik.
Neben Effizienzgründen (Technologische Gründe, Unternehmen als langfristige Beziehung, Unternehmen als Institution zum optimalen Umgang mit unvollständigen Verträgen) kann die Existenz von Unternehmen auch mit Rentenabschöpfung erklärt werden.
Unternehmensformen in der Praxis
Es gibt unterschiedliche Arten von Wirtschaftsunternehmen, sie können beispielsweise im industriellen Sektor, im handwerklichen Sektor, im Agrarsektor, in der Dienstleistung oder im Handel angesiedelt sein. Wenn ein Unternehmen über die Landesgrenzen expandiert, spricht man von einem Multinationalen Unternehmen.
Eine besondere Beachtung in der Europäischen Union schenkt man, politischen Äußerungen zufolge, den Klein- und Mittelunternehmen (vergl. KMU-Definition EU, Artikel 1). Viele große Unternehmen firmieren als Aktiengesellschaft und ihre Aktien werden an der Börse gehandelt.
Bedeutende deutsche Unternehmen werden im Deutschen Aktienindex zusammengefasst.
Unternehmensübernahme
Eine Unternehmensübernahme wird definiert als das Erlangen von Kontrolle über ein Unternehmen. Unter Kontrolle kann die Befugnis zur Festlegung der Ziele und Bestimmung der Geschäftspolitik verstanden werden. Aus den marktwirtschaftlichen Prinzipien der Autonomie und des Privateigentums ergibt sich, dass die Kontrolle den Eigentümern zusteht. Zwar können sich die Eigentümer angestellter Geschäftsführer bedienen, die unter Umständen sehr frei über die Unternehmensressourcen bestimmen können, dennoch ist die Kontrolle, die von diesen Personen ausgeübt wird, nur derivativer Natur. Es wird hier insofern auf die originäre Kontrolle, die durch das Eigentum am Unternehmen vermittelt wird, abgestellt.
Für den Erwerb des Eigentums an einem Unternehmen sind grundsätzlich zwei juristische Wege gangbar. Zum einen kann der Eigentumsübergang durch Einzelübertragung aller Vermögensgegenstände und Schulden erfolgen. Diese Möglichkeit des Erwerbs wird in der Literatur auch als asset-deal bezeichnet. Daneben besteht die Möglichkeit, Beteiligungsrechte an dem Rechtsträger des Unternehmens zu erwerben. Das Unternehmen ist im deutschen Rechtssystem nicht selbstständig rechtsfähig, kann also nicht selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Es bedarf hierfür eines Rechtsträgers, der Inhaber aller Vermögensgegenstände und Träger aller im Unternehmen begründeten Verpflichtungen ist. Rechtsträger können insbesondere Kapitalgesellschaften, aber auch Personengesellschaften sein. Für diese Form der Übertragung hat sich der Begriff share-deal eingebürgert. Im Gegensatz zum asset-deal, bei dem das Eigentum an den einzelnen Vermögensgegenständen wechselt, bleibt der Eigentümer an diesen Gegenständen beim share-deal also unverändert, nämlich beim Unternehmensträger. Lediglich die Eigentumsverhältnisse bezüglich des Unternehmensträgers ändern sich.
Damit eine Übernahme vorliegt, müssen die mit der Beteiligung am Träger verbundenen Rechte allerdings ausreichen, um sich bei Interessendivergenzen gegen die anderen Miteigentümer durchzusetzen.
Eigenschaften
In der Lehre von Finanzierung und Investition haben Unternehmen unter anderem diese Eigenschaften:
- Marktwert
- Gesamtkapitalkostensatz
- Verschuldungsgrad
- Kapitalkostenkurve
Siehe auch
- Liste der größten Konzerne
- Verzeichnis von Unternehmen
- Unternehmer, Manager
- BDI, Arbeitgeber
- Konzern, Weltkonzern, Virtuelles Unternehmen, Energieversorgungsunternehmen, Einliniensystem, Mehrliniensystem
- Liste mit Personen und Unternehmen zur deutschen Wirtschaft, Unternehmen in den USA
- Produktionsmittel, Eigentum, Staat, Privatisierung, Verstaatlichung
Literatur
- Paco Xander Nathan: Sind Unternehmen die besseren Menschen?. Löhrbach 2004, ISBN 3922708307
- Burkard Lotz, Rechtsanwalt Frankfurt am Main: Der Konsortialvertrag des Anlagenbaus im In- und Ausland. ZfBR 1996, 233 ff
ja:株式会社
ko:주식회사
Umverteilung Wechsel der Verfügbarkeit von Einkommen oder Kapital
Der Begriff der Umverteilung beschreibt einen sozial- bzw. wirtschaftspolitischen Prozess, im Allgemeinen den Wechsel der Verfügbarkeit von Einkommen oder Kapital. Die staatlich durchgeführte und durch den Willen seiner Bürger legitimierte Umverteilung wird von der individuell und auf eigene Faust vollzogenen Zueignung unterschieden; letztere wird als Eigentumsdelikt in sämtlichen Kulturen der Welt geächtet und in sämtlichen Ländern der Welt unter Strafe gestellt.
Umverteilung durch Besteuerung
Umverteilung findet in unterschiedlichem Maße in jedem modernen Staat statt. Beispielsweise ist die Einkommensteuer für Spitzenverdiener in Deutschland beim Spitzensteuersatz derzeit 42%, bei einem Geringverdiener nur 15%.
Welche Bedeutung die Umverteilung über die Einkommensbesteuerung als Instrument zur Nivellierung hat und wie groß oder gering diese Bedeutung ist, zeigt die Differenz der Ungleichverteilungskennzahlen vor und nach Steuern. Für Westdeutschland galt im Jahr 1995 (Werte für 1992 in Klammern):
- Hoover: 0,3(0,3) brutto und 0,27(0,27) netto, Nivellierung: 0,03(0,03);
- Kullback und Leibler: 0,32(0,34) und 0,27(0,28), Nivellierung: 0,05(0,06);
- Atkinson: 0,33(0,36) und 0,27(0,28), Nivellierung: 0,06(0,08);
- Gini: 0,42(0,43) und 0,38(0,39), Nivellierung: 0,04(0,04).
(Rechengang und Grunddaten: [http://www.umverteilung.de/verteilung.htm http://www.umverteilung.de/verteilung.htm])
Umverteilung durch Subventionen
Weitere Umverteilung finden durch Subventionen statt. Subventionen erfolgen direkt durch Geldzahlungen, Steuervergünstigungen oder durch Bereitstellung von kostenloser/kostengünstiger öffentlicher Leistung. Manchmal werden dazu weitgehend eigenwirtschaftlich arbeitende, aber von der Politik abhängige Körperschaften gezwungen wie etwa der ÖPNV.
Umverteilungsdebatte
Die Diskussion um eine angenommene, eine geforderte oder eine abgelehnte Umverteilung ist in der Sozialpolitik ein geradezu historischer Streitpunkt.
Die meisten Umverteilungsdiskussionen gehen davon aus, dass die Einkommen berechtigt sind und entsprechend der Produktivität differenziert sind. Auf der anderen Seite sagt die Volkswirtschaftslehre, dass man
die Produktivität eines einzelnen Beschäftigten nicht messen kann. Beide Aussagen widersprechen sich und auch die unterschiedliche Lohndifferenzierung bei äquivalenten Arbeitsabläufen in verschiedenen Ländern zeigen, dass man die Produktivität eines einzelnen Beschäftigten nicht messen kann. Deshalb ist die Behauptung, dass der Lohn der Produktivität des Beschäftigten entspricht - falsch. Die Lohndifferenzierung sagt deshalb nur etwas über die Machtverteilung aus. Die Einkommensdifferenzierung kann deshalb sehr ungerecht sein und über die Umverteilung nähert man sich in der Regel mehr der Gerechtigkeit als dass man sich davon entfernt.
Allgemein herrscht Konsens dazu, dass eine Umverteilung notwendig ist, wenn die biologische Existenz oder die Gesundheit eines Menschen gefährdet sind. Es gibt allerdings gegenwärtig in Deutschland und in vielen anderen Ländern Diskussionen darüber, welcher Umfang der medizinischen Leistungen gesellschaftlich zu garantieren sei. Außerdem werden häufig Stimmen laut, die gegenwärtig erfolgende Umverteilung sei zu umfangreich und nicht gezielt genug gerichtet, aus diesem Grunde gibt es Vorschläge und Gesetzesinitiativen der beiden großen Parteien in Deutschland, die den Umfang der Umverteilung reduzieren sollten. Die Gegenposition ist, dass die Umverteilung nicht ausreiche, wo Ungleichverteilung der Einkommen und Vermögen zunähme.
Grundsätzlich stellt sich neben der Frage der ethischen Rechtfertigung der Umverteilung die Frage, wie viel oder wie wenig Umverteilung eine Gesellschaft verträgt und ob Umverteilung überhaupt nötig sei. Wird mit dem Ziel einer geringeren Ungleichheit zu viel umverteilt, so reduziert dies die Leistungsbereitschaft aller. Leistung wird dann nicht mehr durch ein höheres Einkommen belohnt. Wird mit dem Ziel einer höheren Ungleichheit zu wenig umverteilt, so steigt das Konfliktpotential. Bei extrem hohen Ungleichverteilungen steigt das Risiko gewaltsamer Auseinandersetzung.
Oft wird behauptet, dass die sozialen Unterschiede in einer Gesellschaft zu groß wären wenn eine zu geringe Umverteilung erfolgen würde. Die Gegenposition ist, dass soziale Unterschiede leistungsfördernd wirken können. Die Grundfragen sind:
- Wann sind sozialen Unterschiede zu groß oder zu klein?
- Welche negativen oder positive Folgen haben sozialen Unterschiede?
Dazu wird manchmal behauptet, große sozialen Unterschiede hätten eine gestiegene Anzahl der Eigentumsdelikte zur Folge. Dieses Argument bleibt umstritten - es werden genauso die hohen Kriminalitätsraten einiger Metropolen der Vereinigten Staaten zitiert wie auch die Praxis der sozialistischen Staaten in Osteuropa, wo die sozialen Unterschiede offiziell gering waren aber die Eigentumsdelikte keinesfalls eliminiert wurden. Bei beiden Argumenten ist zu berücksichtigen, dass soziale Unterschiede nur einer von vielen möglichen Faktoren ist, die Einfluss auf den Grad der Beschaffungskriminalität haben. Siehe dazu Reduzierung der Kriminalität durch Voght.
Ein weiteres Beispiel für ein Argument in der zur Umverteilungsdiskussion führenden Ungleichheitsdiskussion gibt He Qinglian in Zhongguo Xiandaihua de XianJing (Die Fallen der Modernisierung in China, besprochen von Liu Binyan und Perry Link in [http://www.nybooks.com/articles/717 New York Review of Books,]8.10.1998) anhand des Gini-Koeffizienten: Ein Koeffizient von 0,3 oder weniger zeige eine deutliche Gleichverteilung an, 0,3 bis 0,4 sei der Bereich akzeptabler Normalität, 0,4 oder mehr werde für zu hoch gehalten. Über 0,6 gäbe es soziale Unruhen.
Umverteilung beschränkt sich aber nicht nur auf steuerliche Fragen und Subventionen. So entstand im Zusammenhang mit der Diskussion um Verteilungsgerechtigkeit auch der Begriff der "Umverteilung von unten nach oben". Eine als nicht leistungsgerecht empfundene Verteilung von Einkommen wird in dieser Weise ebenfalls als Umverteilung bezeichnet.
Die Frage nach der ethischen Seite von Umverteilung zum Ausgleich unterschiedlicher Resourcenverteilung ist eine der grundlegenden Fragen, mit denen sich die Menschen in einer Gesellschaft auseinandersetzen. In Demokratien wird versucht, sie in einem pragmatischen Ansatz dem Wähler zur Beantwortung zu übergeben.
Voraussetzung für Umverteilung
Eine entscheidende Voraussetzung für Umverteilung ist in jedem Fall, dass es Resourcen zum Umverteilen gibt. Daraus folgt, dass die Resourcenlage einer Gesellschaft einen entscheidenden Einfluss darauf hat, wie Resourcen in einer Gesellschaft verteilt werden. Die Unterschiedlichkeit der Resourcenverteilung zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten ist ein wesentlicher Grund für die unterschiedlichen Antworten auf die Frage, ob und vieviel in einer Gesellschaft umzuverteilen sei.
Siehe auch: Sozialpolitik, soziale Gerechtigkeit, soziale Ungleichheit, Wohlfahrtsökonomie
Kategorie:Sozialstaat
Kategorie:Wohlfahrtsökonomie
Kategorie:Steuern und AbgabenKategorie:Finanzwissenschaft
Kategorie:Zoll OPALDie Abkürzung OPAL bezeichnet
- auf englisch Optical Access Line, siehe Optische Anschlussleitung
- ein optisches Netzwerk von Siemens, siehe OPAL 93
- eine funktionale Programmiersprache, siehe Opal (Programmiersprache).
Siehe auch: Opal (Begriffsklärung)
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