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Gewerkschaft
In einer Gewerkschaft sind Arbeitnehmer zu einem Interessenverband zusammengeschlossen. Ziel der Vereinigung ist es, die wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder zu vertreten und Tarifverträge abzuschließen. Abhängig von den nationalen Regelungen kann der Beitritt zu einer Gewerkschaft freiwillig sein oder durch Zwang erfolgen. In einigen Ländern ist der Zutritt für alle Arbeitnehmer in die für sie zuständige Gewerkschaft gesetzlich geregelt. Von freien Vereinigungen, die in Deutschland durch positive und negative Koalitionsfreiheit gewährleistet sind, spricht man, wenn der Ein- oder Austritt aus einer Gewerkschaft jederzeit möglich ist.
Gewerkschaften lassen sich in Berufs- und Fachverbände, Industrieverbände und Betriebsverbände unterteilen. In Berufsverbänden sind Arbeitnehmer nach Berufsgruppen zusammengeschlossen (z.B. Techniker + Schreiner), unabhängig davon, in welchem Wirtschaftszweig sie beschäftigt sind.
Die größten Gewerkschaften in Deutschland sind im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zusammengeschlossen. Dieser vereinte im Jahre 2001 nahezu 84% aller Gewerkschaftsmitglieder unter sich. Als Dachverband besteht er aus einem bundesweiten Zusammenschluss von unabhängigen Industriegewerkschaften, wie z.B. der IG Metall, der IG Bergbau, Chemie, Energie sowie der Vereinten Dienstleitungsgewerkschaft.
Unter den Bedingungen des freien Markts ist die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer naturgemäß asymmetrisch:
- Stellt ein Arbeitnehmer seine Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber ein, so stellt dies für den Arbeitgeber zwar ein Problem dar, jedoch kann dieser Ausfall oft kompensiert werden durch die anderen Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber hat. Zudem sind diese Ausfälle sogar üblich, etwa durch Krankheit oder Urlaub von Arbeitnehmern.
- Stellt ein Arbeitgeber seine Leistungen gegenüber dem Arbeitnehmer ein, so bricht in der Regel für den Arbeitnehmer seine einzige wesentliche Einnahmequelle weg. Demzufolge stellt ein solches Ereignis für den betroffenen Arbeitnehmer regelmäßig eine Katastrophe dar (welche jedoch unter anderem durch einen Sozialstaat gelindert werden kann, wenn dieser für den Betroffenen zur Verfügung steht).
Ein Grund für diese Asymmetrie besteht darin, dass jeder Arbeitgeber oft über mehrere Arbeitnehmer verfügt, jeder Arbeitnehmer oft jedoch nur über genau einen Arbeitgeber verfügt. Kurz gesagt: der Arbeitgeber hat ein Monopol auf seine Arbeitnehmer, der Arbeitnehmer hat aber kein Monopol auf seinen Arbeitgeber.
Unter anderem um diese Asymmetrie auszugleichen sind Gewerkschaften gut, indem sie auf Seiten des Arbeitnehmers ebenfalls ein Monopol bilden, sodass sich zwei Monopole (Arbeitgeber auf der einen, alle Arbeitnehmer vereinigt auf der anderen Seite) gegenüberstehen. Der theoretischen Volkswirtschaft nach wären statt Monopolen auf jeder Seite eher etwa gleichberechtigt konkurrierende Marktteilnehmer auf jeder Seite zu bevorzugen. Jedoch müsste dann, zur Ausgleichung der Asymmetrie, jeder Arbeitnehmer etwa so viele Beziehungen zu Arbeitgebern pflegen, wie Arbeitgeber Beziehungen zu Arbeitnehmern haben. Dies ist jedoch äußerst inpraktikabel und ineffizient, würde es doch für Arbeitnehmer bedeuten, z.B. 40 Arbeitgeber gleichzeitig zu haben und jede Stunde Aufgabengebiet und sehr wahrscheinlich Ort der Tätigkeit zu wechseln.
Gewerkschaften als Arbeitnehmervertretungen
Gewerkschaften sollen in Deutschland unabhängig von politischen Parteien, Kirchen, Staat und Arbeitgebern sowie bereit und fähig sein, die Interessen ihrer Mitglieder nicht nur mit Kampfmaßnahmen zu verfolgen. (Nominell selbständige, in der Tat von Arbeitgebern abhängige oder gegründete (meist Betriebs-)Gewerkschaften werden abschätzig als Gelbe Gewerkschaften bezeichnet.)
Sie brauchen, wie das [http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv018018.html Bundesverfassungsgericht] zu Gunsten eines den Streik ablehnenden Hausgehilfinnenverbandes festgestellt hat, nicht streikbereit zu sein. Sie sollen allerdings - so das Bundesarbeitsgericht der BRD - mächtig genug sein, um in Tarifverhandlungen auf den "Tarifpartner" einen Verhandlungsdruck ausüben zu können (Mächtigkeitsprinzip) - also streikfähig sein. Hierfür unterliegen Gewerkschaften dem Schutz des Grundgesetzes. Sie haben das Recht, ohne Einflussnahme des Staates Tarifverträge mit den Arbeitgeberverbänden zu schließen. Diese so genannte Tarifautonomie gehört zur Koalitionsfreiheit und ist in Deutschland durch das Grundgesetz, Artikel 9 Absatz 3 geschützt.
Schließlich beraten Gewerkschaften ihre Mitglieder in allen Fragen, die mit ihrer Arbeit und ihrer Sozialversicherung zusammenhängen und unterstützen sie bei Arbeits- und Sozialgerichtsprozessen. Außerdem vertreten sie, wie alle Verbände, die Interessen ihrer Mitglieder in politischen und gesellschaftlichen Diskussionen.
Auch in Betriebsräten sind Gewerkschaften fast immer präsent.
Kritik an Gewerkschaften
Grundsätzliche Kritik:
- Wirtschaftsliberale sehen Gewerkschaften als Kartelle, die die individuelle Vertragsfreiheit einschränken. Der angebotsorientierten Ökonomie zufolge finde jede Ware ihren Käufer, wenn sie nur billig genug sei. Die Gewerkschaften trügen nach dieser Theorie zur Arbeitslosigkeit bei, indem sie das Senken der Löhne behinderten. Daran knüpft auch die "Insider-/Outsiderapproach"-Kritik an, nach der Gewerkschaften nur die Interessen der Beschäftigten vertreten würden, nicht aber die der Arbeitslosen.
- Totalitäre Kritik richtet sich generell gegen Lohnabhängigenorganisationen. Sie würden dann uneinsichtig und seien schwerer zu beherrschen. Geteilt seien sie einfacher zu führen (siehe Spieltheorie). Mit zunehmender Ernsthaftigkeit wird deswegen auch von deutschen Arbeitnehmern erwartet, nicht mehr zeitgemäße Besitzstände aufzugeben und damit komparative Vorteile zu sichern.
- Aus sozialrevolutionärer Sicht besteht ein Gegensatz zwischen den Interessen der Gewerkschaftsfunktionäre und den Interessen der abhängig Beschäftigten. Die Gewerkschaften seien hierarchische Organisationen, die die Arbeiter zu bevormunden versuchen. Oft seien Streiks durch die Gewerkschaften gegen den Willen der Basis abgebrochen worden, worauf diese nur mit ohnmächtiger Wut reagieren konnten. Der Job der Gewerkschaften sei es, die Ware Arbeitskraft zu einem möglichst hohen Preis zu verkaufen. Es sei nicht in ihrem Interesse, die Lohnarbeit als solche in Frage zu stellen. Im Gegenteil: Um ihre eigenen Privilegien zu sichern, müssten die Gewerkschaftsfunktionäre den Kapitalismus verteidigen. Sie müssten rechtsverbindliche Verträge abschließen und diese auch gegenüber ihren Mitgliedern durchsetzen (ein Pionier der radikalen Gewerkschaftskritik war Anton Pannekoek). Die meisten Gewerkschaften würden im Ergebnis nicht versuchen, den Kapitalismus zu überwinden, sondern nur zu reformieren.
- Nationale Gewerkschaften verlieren gegen kapitalistische Globalisierung. Nur wenige, unbedeutende Gewerkschaften vertreten einen globalen Anspruch. Die Gewerkschaften sind dadurch in eine Standortlogik gezwungen, die sie immer erpressbar macht. Wenn die gewerkschaftlichen Forderungen den Arbeitgebern zu hoch sind, können diese immer mit Standortverlagerung aus dem gewerkschaftlichen Machtbereich in Billiglohnregionen drohen.
Innergewerkschaftliche Kritik:
- Mitglieder kritisieren einzelne Maßnahmen oder einzelne Gewerkschaftsfunktionäre, z.B. wenn korrupte Personen Spitzenpositionen erreicht haben. Dies war z.B. bei den Teamstern in den USA der Fall. Die Kritik zielt in der Regel auf die Erneuerung der Führung durch Wahl nichtkorrupter oder als kompetenter angesehener Funktionäre ab.
Interessen
Gewerkschaften versuchen, in Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder, einen möglichst großen Teil der Unternehmensgewinne als Gehalt und Verbesserung der Arbeitsbedingungen an die Belegschaft zu verteilen. Dagegen versucht die Unternehmensführung, in Vertretung der Interessen der Unternehmensinhaber bzw. Aktienbesitzer, einen möglichst großen Teil der Gewinne an die Besitzer des Unternehmens auszuschütten (etwa als Dividenden für Aktienbesitzer), und zwar sofort oder über Investitionen später, wenn diese sich rentiert haben.
Für die sinnvolle Aufteilung der Unternehmensgewinne gibt es keine mathematische Formel - es handelt sich dabei um eine Machtfrage.
Dabei sollen Gewerkschaften niemals gänzlich das Wohl des Betriebes aus den Augen verlieren, weil sie kein Interesse haben sollten, dass ein Betrieb, etwa weil er nicht genug Geld für Investitionen zurückbehält, wirtschaftlich ins Hintertreffen gerät. Außerdem sind Gewerkschaftsvertreter in den Aufsichtsräten an der Betriebsleitung beteiligt. Gewerkschaften waren wegen dieser engen Verknüpfung mit den Unternehmensinteressen nie so radikal wie die Arbeiterparteien. Wenn sie heute radikal erscheinen, ist das ein relativ neues Phänomen.
Kritiker behaupten, Gewerkschaften würden der Volkswirtschaft schaden, weil sie ausschließlich die Interessen ihrer Mitglieder im Auge haben und nicht die Folgen ihrer Forderungen für die Gesamtwirtschaft berücksichtigen, ähnlich wie übrigens viele weitere Interessengruppen, beispielsweise Unternehmensverbände.
Heute wird Gewerkschaften oft vorgeworfen, dass sie zwar die Interessen der Arbeitnehmer, nicht aber die der Arbeitslosen vertreten würden, und Maßnahmen, die zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führen, hintertreiben. So stellen Gewerkschaften bei einer Arbeitslosigkeit von beispielsweise 10% immer noch 90% der Erwerbstätigen. Die Interessen dieser dominieren nun daher möglicherweise die Interessen der Minderheit.
Einige Gewerkschaftsvertreter reagieren im konkreten Fall aber auch flexibel, wie etwa die Diskussionen um die Wiedereinführung der 40-Stunden-Woche in Unternehmen der Metallbranche gezeigt hat.
Da Gewerkschaften häufig auf spezielle Sektoren begrenzt sind, kämpfen sie auch dann für den Erhalt ihres Sektors, wenn dieser ökonomisch nicht mehr wettbewerbsfähig ist.
Ökonomische Grundlage
Gewerkschaften weisen oft darauf hin, dass ihre Lohnforderungen für eine Umverteilung mindestens des Produktivitätsfortschritts sorgen und so insbesondere die Massenkaufkraft erhalten bleibt. Dieser Effekt wird häufig auch für die lange Frist in Anspruch genommen. Trotz einer zunehmenden Globalisierung behielten Gewerkschaften ihre auf nachfrageorientierten Wachstumsmodellen gestützte Positionen bei.
Insbesondere neoklassisch orientierte Ökonomen fordern ein flexibles Arbeitszeitmodell; Gewerkschaften stehen jedoch häufig für andere Regelungen ein. Kritiker werfen Gewerkschaften vor, dadurch den heimischen Standort zu schwächen. Für die Ökonomen der Gewerkschaften – traditionell eher Anhänger des Keynesianismus – geht die Krise auf dem Arbeitsmarkt v.a. auf die Produktivitätszuwächse zurück, die gesellschaftlich ungleich verteilt sind. Nicht die Lohnkosten seien zu hoch, sondern die Löhne zu niedrig. Gerade für Unternehmen, die dazu in der Lage sind, flexibel den Standort in Niedriglohnländer zu verlagern, wirken hohe Löhne jedoch abschreckend. So entstanden etwa in Osteuropa in den letzten Jahren zahlreiche neue Werke von Autobauern. In Deutschland hingegen gingen Arbeitsplätze verloren. In Ländern mit hoher Produktivität und niedrigeren Lohnkosten als in Deutschland, etwa Schweden, blieben Arbeitsplätze hingegen erhalten. Gerade in der Industrie sind von Arbeitsplatzabbau auch zuliefernde Unternehmen und damit weitere Stellen betroffen.
In globalisiertem Kontext aufgeführte keynesianische Argumente zu Nachfragestärkung werden somit überlagert, da ohne Arbeit auch keine Nachfrage möglich ist und weil sich Inverstitionen ungehinderter im globalen Markt bewegen können als Menschen.
Zur Kaufkrafttheorie der Löhne gibt es unterschiedliche Ansichten. Während den Gewerkschaften kritisch gegenüberstehende Ökonomen meinen, das diese Theorie die Verhältnisse zu sehr vereinfache, berufen sich die Ökonomen der Gewerkschaften häufig gerade auf diese Theorie.
Ziele
In den letzten Jahren nahm der Druck auf die Gewerkschaften zu. Staaten in Mittel- und Osteuropa sowie in Asien gelang es, ein hohes Bildungs-, Produktivitäts- und Infrastrukturniveau aufzubauen. In Staaten wie China erfolgt der Druck auf Gewerkschaften durch Kriminalisierung der Gründer unabhängiger Gewerkschaften. Weiterhin existiert als Kennzeichen für fehlende Rechtsstaatlichkeit ein Widerspruch zwischen gesetzlichen Regelungen und der Einklagbarkeit von Rechten.
Die Folge der Konkurrenz aus Gebieten mit geringerer Rechtsstaatlichkeit und der Unterdrückung von Gewerkschaften war zum Teil die Abwanderung von Arbeitsplätzen aus Westeuropa. Trotz der hohen Arbeitslosigkeit und der (umstrittenen) These, Deutschland sei international nicht mehr wettbewerbsfähig, halten die Gewerkschaften an Lohnforderungen fest, die zumindest die Inflation ausgleichen, aber auch teilweise höher sind als das wirtschaftliche Wachstum, wenn in einer Branche besonders hohe Produktivitätszuwächse zu verzeichnen sind.
Trotz des wachsenden Konfliktpotentials hat Deutschland im internationalen Vergleich die wenigsten Streiktage. Streiks sind für Gewerkschaften mit hohen Kosten verbunden und für Arbeitgeber neben kurzfristigen Produktionsausfällen langfristig ein Standortnachteil. So ist es im Sinne beider Parteien, Streiks zu vermeiden. Die meisten Gewerkschaften halten Strategien von Lohnsenkung, um gegen Maschinen zu konkurrieren oder um arbeitsintensive Produktionen zu halten, langfristig für verfehlt, auch wenn sie in Einzelfällen entsprechenden Abmachungen zustimmen. Eine wirtschaftstheoretische Grundlage für solche Lohnsenkungen hierfür gibt es jedoch nicht.
Gewerkschaften zielen bei ihren Aktivitäten auf die Schaffung neuer Massennachfrage, die die Binnenkonjunktur anregen soll. Die Abkoppelung Deutschlands von der anziehenden Weltkonjunktur wird zum Teil auf die schwache Binnennachfrage zurückgeführt. Wirtschaftsexperten kritisieren jedoch, dass dabei der doppelte Nachfrageeffekt von den Gewerkschaften keine Berücksichtigung findet. Nachfrage entstehe auch dann, wenn man es Unternehmen erleichtert, Investitionen zu tätigen. (Jedoch ist die Wirkung der Investition der eines vorweggenommenen zukünftigen Konsums gleich, denn investiert wird nur dort, wo später auch Absatz, also Konum erwartet wird. So stimmt die These zwar, aber nur kurzfristig. Denn langfristig ist der Konsum der Zukunft durch die Kredite für die Investitionen in der Vergangenheit bereits gebunden. Somit kann man langfristig sich auf die Betrachtung des Konsums zurückziehen und berechtigterweise den Effekt der doppelten Nachfrage ignorieren.) Allerdings haben die letzten Jahre gezeigt, dass beispielsweise Großunternehmen verstärkt nicht mehr im Inland, sondern auf den Kapitalmärkten oder in Fusionen mit ausländischen Unternehmen investieren. Auch Exportrekorde der deutschen Wirtschaft (die der These mangelnder internationaler Wettbewerbsfähigkeit widersprechen) können die Binnennachfrage nicht ausreichend stützen. Bedeutender ist beim doppelten Nachfrageeffekt jedoch die Nachfrage im Inland. Diese ist naturgemäß hoch, wenn es heimischen Unternehmen gut geht. Denn nicht nur private Haushalte, sondern insbesondere auch heimische Unternehmen konsumieren im Inland, etwa über Zulieferungen. Hohe Löhne oder hohe Abgaben jedoch wirkten diesem Konsum entgegen und verlagerten ihn ins Ausland. Dieser These wird aber mit dem Argument widersprochen, die hohen Löhne an ortsansässige Mitarbeiter würden diesen erst ermöglichen, auch in der Region ihr erarbeitetes Geld auszugeben, sodass sich bei Lohnerhöhungen allenfalls eine Substition von Zahlungen an regionale Zulieferer zu Zahlungen an regionale Mitarbeiter ergebe. Ähnlich sehe es mit Staatsabgaben aus, die auch vom jeweiligen Staat zur Bezahlung seiner Ausgaben in bevorzugt seinem Staatsgebiet verwendet würden.
Wie andere gesellschaftliche Großorganisationen leiden die Gewerkschaften insbesondere seit den 1990er Jahren an Mitgliederschwund. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Häufig genannte sind:
- Unzufriedenheit mit der Politik der Gewerkschaftsführung
- gesellschaftliche Tendenzen zur Individualisierung
- hohe Arbeitslosigkeit
- mangelnde Erfolge der Gewerkschaften im Kampf um Löhne und gegen Arbeitslosigkeit
- Auflösung von Großbetrieben und Verlust übergreifender gemeinsamer Arbeitserfahrung und Interessen
- Zweifel an der Übertragung kurzfristiger Wirtschaftstheorie auf lange Frist
Deutschland
Geschichte
Gewerkschaften haben sich Mitte des 19. Jahrhunderts, nachdem 1869 im Norddeutschen Bund die damalige Gewerbeordnung die Gewerbe- und Koalitionsfreiheit einführte, als Vertragspartner von Unternehmerverbänden während der Industriellen Revolution entwickelt. Seit der Reichsgründung 1871 galten diese Gewerbeordnung sowie Koalitions- und Gewerbefreiheit im ganzen Deutschen Reich. Sie entstanden in einer Zeit, in der die Arbeiterschaft aufgrund der Landflucht in den rapide wachsenden Städten zunächst um ihr Existenzminimum ringen musste und die Unternehmer oft auch noch feudalistische Privilegien besaßen. Es ging zunächst nicht darum, die Unterlegenheit der Arbeitnehmer beim Aushandeln von Arbeitsbedingungen auszugleichen, sondern man musste Gewerkschaften seit je her als Arbeiter-Kartell verstehen, welches lediglich daran interessiert war, die jeweilige Lage ihrer Mitglieder zu verbessern. Dazu schlossen sie sich zusammen und führten Arbeitskämpfe gegen die Unternehmer (z.B. der Bauarbeiterstreik 1925). Bevorzugtes Mittel des Arbeitskampfes war und ist der Streik. In der Entstehungszeit der Gewerkschaften war daneben der Boykott (keiner sollte dort Arbeit aufnehmen, keiner die Produkte kaufen) besonders gewerkschaftsfeindlicher Arbeitgeber ein wirksames Kampfmittel.
Über das Ziel eines reinen Ausgleiches der Bedingungen wurde aus politischen Gründen etliche Male hinausgeschossen, genauso wie es Gang und Gebe war, Gewerkschaften bzw. deren Vorformen zeitweise immer wieder zu verbieten oder gesetzlich zu behindern. Heute sind in Deutschland Gewerkschaften ihrerseits als Interessengruppen gesetzlich privilegiert.
Vor 1933 war die deutsche Gewerkschaftslandschaft entlang parteipolitischer Linien gespalten und größtenteils nach Berufen bzw. Berufsgruppen, also nicht nach dem Prinzip "ein Betrieb - eine Gewerkschaft", organisiert. Der ADGB und der AFA-Bund als größte Gewerkschaftsorganisationen standen der SPD, die Christlichen Gewerkschaften der christlichen Zentrumspartei, die Revolutionäre Gewerkschaftsopposition (RGO) der kommunistischen KPD, die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine der liberalen DVP und der Deutsch-Nationale Handlungsgehilfenverband (DNHV) der deutsch-nationalen Volkspartei DNVP bzw. in der Endphase der Weimarer Republik sogar der NSDAP nahe.
1920 wehrte der größte Teil der Gewerkschaftsbewegung mit einem gemeinsamen Generalstreik den Kapp-Putsch ab. 1933 dagegen zögerten die Gewerkschaften zunächst mit Massnahmen gegen die aufziehende Hitler-Diktatur. Dennoch wurden viele Gewerkschaftsführer unmittelbar nach der Machtergreifung der Nazis verhaftet und in die ersten Konzentrationslager gesperrt. Gewerkschaftshäuser wurden in vielen Orten von der SA besetzt. Daraufhin versuchten einige andere Mitglieder der Gewerkschaftsführungen zunächst, sich u.a. durch Aufrufe zu dem von den Nazis am 1. Mai 1933 veranstalteten "Tag der Nationalen Arbeit" mit der neuen Führung zu arrangieren, um ihr persönliches Überleben bzw. das Überleben ihrer Organisationen zu sichern. Die Gewerkschaften wurden aber bereits am 2. Mai 1933 von den Nationalsozialisten endgültig zerschlagen. Das Vermögen der Gewerkschaften wurde auf die Nazi-Massenorganisation Deutsche Arbeitsfront (DAF) übertragen und dort zunächst für das "Kraft-durch-Freude"-Programm und später direkt für die Finanzierung kriegswichtiger Produktionsanlagen eingesetzt.
Erst nach dem Sieg der alliierten Mächte über Deutschland wurde unter der Besatzungsmacht ein Wiederaufbau der Gewerkschaften vorangetrieben. Die Alliierten unterstützten dabei in ihren jeweiligen Besatzungszonen höchst unterschiedliche Konzepte.
Das insbesondere von vielen ehemaligen KZ-Insassen unter den Gewerkschaftsführern und dem ersten DGB-Vorsitzenden Hans Böckler verfolgte Konzept, alle Arbeiter und Angestellte in einer parteipolitisch nicht gebundenen Einheitsgewerkschaft zu vereinigen, die nach dem Industriegewerkschaftsprinzip in Branchenorganisationen unter einen starken Dachverband zusammengefasst werden sollten, konnte nicht vollständig umgesetzt werden. Zum einen gab es erfolgreichen Widerstand in den Branchengewerkschaften, vor allem der IG Metall, gegen einen starken Dachverband, zum anderen bildeten sich trotz aller Einheitsaufrufe berufständisch orientierte Organisationen wie der Beamtenbund neben dem 1949 gegründeten DGB neu. Ein Teil der angestellten Mitglieder im DGB spaltete sich später als DAG ab, die bis zur Gründung von Ver.di nicht dem DGB angehörte. In den 50er Jahren versuchten Teile der Adenauer-Regierung und wirtschaftsnahe Kirchenkreise ausserdem, die christlich-sozialen Gewerkschafter aus dem von ihr als der SPD zu nahestehend empfundenen DGB abzuspalten. Dieser Versuch lief auch unter den CDU-Anhängern in den Gewerkschaften weitgehend ins Leere, führte aber dennoch zur Gründung des CGB, dem es bis heute jedoch nie gelang, grössere Mitgliederzahlen zu erreichen.
In der Bundesrepublik waren die deutschen Gewerkschaften (insbesondere DGB, DAG und Beamtenbund) zu großen Organisationen herangewachsen, die ihre Aufgabe in erster Linie in der Vertretung der in ihnen zusammengeschlossenen Mitglieder bei Tarifverhandlungen und bei der Gesetzgebung sahen.
In der sowjetischen Besatzungszone und Großberlin bildete sich der nach Industriegewerkschaftsprinzip und zunächst ebenfalls nach dem parteiübergreifenden Einheitsgewerkschaftsprinzip organisierte FDGB. Nach Gründung der SED 1947 wurden aber umgehend Säuberungen vorgenommen. Christlich-soziale und weiterhin eigenständig sozialdemokratische Gewerkschaftsfunktionäre wurden abgesetzt und mussten in den Westen fliehen, u.a. der spätere CDU-Politiker Ernst Lemmer. In Westberlin spaltete sich daraufhin diese Richtung unter Mitnahme der meisten einfachen Gewerkschaftsmitglieder als Unabhängige Gewerkschaftsorganisation (UGO) vom FDGB ab und vor allem aus ihr entstand später nach der DGB-Gründung der Landesbezirk des DGB in Westberlin.
Die letzten Reste der vor allem an Interessenvertretung der Beschäftigten ausgerichteteten Richtung innerhalb des FDGB wurden nach dem gescheiterten Aufstand am 17. Juni 1953 als "Kapitulanten" oder "Westagenten" ihrer Ämter enthoben. Auch diejenigen, die nach Meinung der SED nicht entschieden genug gegen den Arbeiteraufstand aufgetreten waren, u.a. der Vorsitzende der IG Bau-Holz Franz Jahn und fast alle seine Vorstandskollegen, wurden durch den FDGB ihrer Ämter enthoben. Die Säuberungen reichten bis in die Betriebsebene hinein. Der FDGB wurde damit endgültig zu einer parteigesteuerten DDR-Massenorganisation ohne innere Demokratie. Aus dieser Rolle konnte er auch 1989 nicht ausbrechen. Die Gewerkschaften als Organisationen standen keineswegs an der Spitze der Demokratiebewegung, sondern wurden von ihr ebenso wie der restzliche Partei- und Staatsapparat einfach überrollt. Die schließlich von unten in den Branchenorganisationen erzwungenen Neuwahlen brachten dort zwar neue Kräfte nach vorne, der bisherige FDGB aber wurde von ihnen als letztlich nicht mehr reformierbar angesehen und nach einer Zwischenetappe durch eine Austrittswelle der Mitgliedsgewerkscchaften um den Jahreswechsel 1989/1990 einfach aufgelöst. Die teilweise erneuerten Führungen der DDR-Branchengewerkschaften nahmen unverzüglich Kontakt zu den entsprechenden Branchengewerkschaften in der Bundesrepublik auf, um eine Vereinigung unter weitgehendem Fortbestand ihrer Strukturen zu erreichen. Nach einer Phase der mehr oder weniger engen Kooperation entschieden sich aber die DGB-Gewerkschaften im Einverständnis mit vielen Gewerkschaftsmitgliedern der DDR-Gewerkschaften und letztlich auch den meisten Basisfunktionären in Ostdeutschland für eine einfache Ausdehnung der westdeutschen Gewerkschaften und des DGB nach Ostdeutschland durch Aufbau neuer örtlicher bzw. regionaler DGB- und Gewerkschaftsstrukturen.
Die deutsche Vereinigung bescherte den westdeutschen Gewerkschaften zunächst mehrere Millionen neuer Mitglieder, von denen aber nach dem Zusammenbruch der ostdeutschen Industrie viele wieder ausschieden. Die Scheinblüte und die stark gewachsenen Aufgaben durch die Aufnahme mehrerer Milllionen Neumitglieder im Osten führte bei allen DGB-Gewerkschaften zu einer deutlichen Personalverstärkung, die in der Folge nach dem Wegbrechen der Mitgliederzahlen viele der damals noch 16 DGB-Gewerkschaften mit zu Fusionen mit größeren Branchenorganisationen zwang, bei der nur noch 8 Branchengewerkschaften im DGB übrig blieben: GEW, GdP, IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), IG BCE, IG Metall, NGG, transnet und Ver.di (die bei ihrer Gründung auch die DAG wieder mit in den DGB einbeziehen konnte).
In der letzten Zeit müssen die deutschen Gewerkschaften mit hohen Mitgliederverlusten leben. Nur noch ca. 25% der Arbeitnehmer sind in den DGB-Gewerkschaften gewerkschaftlich organisiert.
Rechtsstatus
Gewerkschaften stehen als sozialpolitische Koalitionen unter dem besonderen Schutz der grundgesetzlich ([http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_9.html Artikel 9 Abs. 3 GG]) gewährleisteten Unabdingbarkeit des Rechtes auf die Bildung von Vereinigungen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, darum sind Abreden zur Einschränkung oder Behinderung dieses Rechtes nichtig und rechtswidrig.
Manche Gewerkschaften organisieren sich jedoch als eingetragener Verein und sind deshalb juristische Personen des Privatrechts. Dies gilt z.B. für die vor einigen Jahren aus verschiedenen Gewerkschaften neu gegründete Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.
Sofern sie keine eingetragenen Vereine sind, werden sie aber dennoch als "rechtsfähige" Personenvereinigung behandelt, was eine rechtliche Besonderheit ist. Sie ähneln darin besonders den deutschen Parteien.
Es gibt auch Gewerkschaften, deren Status umstritten ist. So hat die IG Metall ein "Beschlussverfahren" gegen die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) eingeleitet mit dem Ziel, das Arbeitsgericht solle beschließen, dass die CGM keine Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne sei. Die IG Metall verweist darin u.a. auf das Mächtigkeitsprinzip (Mächtigkeitsprinzip bedeutet, dass eine Gewerkschaft in der Lage sein muss, die Interessen ihrer Mitglieder mit Arbeitskampfmitteln - z. B. Streik - durchzusetzen) und spricht der CGM die Gewerkschaftseigenschaft ab. Die CGM wiederum wirft der IG Metall vor, lediglich eine lästige Konkurrenz beseitigen zu wollen. Das Landesarbeitsgerich Baden-Württemberg hat in seiner jüngsten Entscheidung einen Beschluss des AG Stuttgart aufgehoben und der CGM die Gewerkschaftseigenschaft bestätigt. (AZ 4 TaBV 1 /04 vom 1.10.04) Die IG Metall bestreitet das und will deswegen in die nächste Instanz (Bundesarbeitsgericht) gehen.
Finanzierung
Gewerkschaften finanzieren sich über Mitgliedsbeiträge. Früherer Slogan: "Ein Pfennig von jeder Mark - dieser Beitrag macht uns stark".
Die Tantiemen, die gewerkschaftliche Mitglieder der im DGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften in Aufsichtsräten erhalten, wenn sie von diesen Gewerkschaften in die Aufsichtsräte entsandt sind, sollen, bis auf eine Kosten-/Aufwandserstattung, der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung gespendet werden.
Die korrekte Abführung diese Aufsichtsrats-Bezüge wird einmal jährlich veröffentlicht (bei der IG Metall z.B. in der Mitgliederzeitschrift "METALL"). Nicht korrekt abgeführte Aufsichtsratsbezüge werden öffentlich gerügt.
So haben die Mitglieder die Möglichkeit diese Kandidaten bei der nächsten Aufstellung zur Wahl in den Aufsichtsrat hierzu zu befragen.
Bei den anderen Gewerkschaften in Deutschland sorgen die jeweiligen Revisoren und Vertrauensleute für Ordnung.
Belgien
In Belgien gibt es verschiedene Gewerkschaftsrichtungen, unter anderem Freie Gewerkschaften. Der mitgliederstärkste Gewerkschaftsbund in Belgien CSC ist christlich-sozial orientiert. Die Confédération Générale des Syndicats Libéraux de Belgique ist ein unabhängiger Gewerkschaftsbund, der zweitgrößte Gewerkschaftsbund insgesamt. In Belgien existiert ausserdem ein sozial-liberal orientierter Gewerkschaftsbund. Belgien hat mit ca. 80% der Beschäftigten einen der höchsten gewerkschaftlichen Organisationsgrade in Europa.
Spanien
In Spanien gibt es verschiedene Gewerkschaftsbünde. Zu den größten gehören ,,Comisiones Obreras", Confederación General del Trabajo und ,,Union Sindical Obrera". Regionale Organisationen sind die Confederación Intersindical Galego in Galicien, die baskische demokratische ELA-STV und die baskische nationalistische Langile Abertzalen Batzordeak.
Desweiteren ist die anarcho-syndikalistische Gewerkschaft Confederación Nacional del Trabajo (CNT) eine einflussreiche Gewerkschaft, v.a. im katalanischen Raum um Barcelona.
USA
Die US-Gewerkschaften entstanden nicht wie die europäischen Gewerkschaften aus klassenkämpferischen Motiven, sondern war überwiegend eine Schutzgemeinschaft gegenüber den Einwanderern und den Nichtorganisierten. In der Anfangszeit wurden US-Arbeitgeber oft durch Erpressung und Gewalt dazu gezwungen nur Gewerkschaftsmitglieder einzustellen. Umgekehrt war die Mitgliedschaft in einer US-Gewerkschaft üblicherweise an hohe Eintrittsgebühren oder Abgabe eines Großteils des Lohnes gebunden. Seit dem späten 20 Jahrhundert wandelte sich die US-Gewerkschaften immer mehr zu einer ganzheitlichen Vertretung aller Arbeitnehmer.
Siehe auch
- Liste mit Gewerkschaften
- Gewerkschaften in Österreich
- Gewerkschaften in der Schweiz
- Gewerkschaften in Europa
- Tarifvertragsrecht
- Arbeitsrecht
- Lohn
- Personalvertretung
- Mitarbeitervertretung
- Unternehmensmitbestimmung
- Mitbestimmung
- Syndikat
- Sozialabbau
Literatur
- Oskar Negt: Wozu noch Gewerkschaften? Eine Streitschrift. Göttingen, 2005.
- Hälker, Juri 2004: Betriebsräte in Rollenkonflikten. Betriebspolitisches Denken zwischen Co-Management und Gegenmacht. Rainer Hampp Verlag. ISBN 3-87988-800-0, [http://www.hampp-verlag.de/hampp_hits.htm auch online].
- Weis, Harald (2005): US-Gewerkschaften verlieren an Einfluss in: VDI-Nachrichten vom 17.06.2005, Seite 4, u. a. über die Geschichte der US-Gewerkschaften.
Populärwissenschaftliche Literatur
- Johannes M. Waidfeld: Wachstum, der Irrtum Wohlstand, eine gesellschaftliche Betrachtung. Fischer & Fischer Medien AG, Frankfurt 2005, ISBN 3-89950-076-8
Weblinks
Aktuelle Diskussion
- [http://www.sopos.org/aufsaetze/426ffd00396d3/1.phtml Jeannine Geißler - Gewerkschaften in Deutschland: Gefesselte Riesen]
- [http://www.gegenstandpunkt.com/gs/04/1/metall.htm Neue Sitten in den Tarifverhandlungen] - Zum aktuellen Stand zwischen Unternehmern und Gewerkschaften (GegenStandpunkt - Politische Vierteljahreszeitschrift, 1-2004)
- [http://www.linksnet.de/artikel.php?id=1013 Detlev Hensche - Wozu noch Gewerkschaften?]
- [http://www.linksnet.de/artikel.php?id=1105 Arbeit? Emanzipation? passive Revolution.] Metamorphosen der Arbeitspolitik und die Zukunft der Gewerkschaften
- [http://www.linksnet.de/artikel.php?id=678 Alles "Flexi"? auch der Streik?] Die Arbeitskampfstrategie der IG Metall in der Tarifrunde 2002
- [http://www.linksnet.de/artikel.php?id=1120 Mehr Arbeit für weniger Geld] Veränderung der Erwartungshaltungen in der Tarifrunde der Metall- und Elektroindustrie
- [http://www.linksnet.de/artikel.php?id=955 Horst Schmitthenner (IGM) - Machtkampf der Unternehmer] Ende des Arbeitskampfs Ost (2003): Es geht um mehr als drei Stunden weniger
- [http://www.linksnet.de/artikel.php?id=957 Joachim Bischoff - Worüber streitet die IG Metall? Personelle Machtansprüche oder gewerkschaftliche Strategie] zum Führungsstreit Peters-Huber 2003
- [http://www.linksnet.de/artikel.php?id=1130 Henker überflüssig] - Der Flächentarifvertrag wird ausgehebelt - auch ohne Gesetz
- [http://www.linksnet.de/artikel.php?id=946 Standpunkte des Arbeitslosenverband Deutschland e. V. 2003]
- [http://www.gegenargumente.at/gewerkschaft/oegb.htm Der ÖGB: Die österreichische Staatsgewerkschaft wehrt sich gegen ihre Entmachtung] - Werdegang und Krise einer nationalen Arbeitervertretung
- [http://www.gegenargumente.at/gewerkschaft/oegb_bilanz.htm Bilanz der ÖGB-Urabstimmung] - Anpassung eines notorischen "Sozialpartners" an die neuen Vorgaben der anderen Seite
- [http://www.mehr-freiheit.de/faq/gewerk.html Anarcho-Kapitalistische Kritik an den Gewerkschaften]
Allgemein
- [http://www.gegenstandpunkt.com/vlg/gewerk/dgbix.htm Der DGB - Gewerkschaft perfekt] - Analyse und Kritik der Politik des Deutschen Gewerkschaftsbundes (Online-Artikel)
- [http://www.dgb.de Homepage von Deutschen Gewerkschaftsbund: Dachverband mit 8 Mitgliedsgewerkschaften]
- [http://www.oegb.at Homepage vom Österreich. Gewerkschaftsbund: Dachverband mit 13 Mitgliedsgewerkschaften]
- [http://www.sgb.ch Homepage vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund: Dachverband mit 11 Mitgliedsgewerkschaften]
- http://www.verdi.de Homepage der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Berlin
- [http://www.igmetall.de/ Homepage der IG Metall in Deutschland]
- [http://www.gew.de Homepage der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft] Für Beschäftigte im Bildungsbereich (ErzieherInnen, SozialpädagogInnen, LehrerInnen, WeiterbildnerInnen u.a.
- [http://www.igbau.de Homepage der Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt]
- [http://www.CGM.de/ Christliche Gewerkschaft Metall]
- http://www.ngg.net Homepage Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Hamburg
- [http://www.auge-salzburg.at Homepage der Alternativen und grünen GewerkschafterInnen - Unabhängige GewerkschafterInnen - Salzburg (AUGE/UG)]
- [http://www.boeckler.de/ Hans-Böckler-Stiftung]
Kategorie:Tarifvertragsrecht
Kategorie:Wirtschaft
Kategorie:Arbeiterbewegung
ja:労働組合
ko:노동조합
ArbeitnehmerBegriff
Arbeitnehmer im umgangssprachlichen Sinn ist, wer in einem Arbeitsverhältnis steht und vom Arbeitgeber zugewiesene, weisungsgebundene Arbeit leistet.
Arbeitnehmer ist also im rechtlichen Sinn des Begriffs, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags (Arbeitsvertrag) für einen anderen unselbständige Dienste zu erbringen verpflichtet ist.
Nach dem Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1995 (ESVG) sind Arbeitnehmer Personen, die auf vertraglicher Basis für eine andere gebietsansässige institutionelle Einheit abhängig arbeiten und eine Vergütung erhalten, die als Arbeitnehmerentgelt erfasst wird.
Ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist gegeben, wenn zwischen beiden ein Vertrag besteht und demzufolge der Arbeitnehmer für die Produzierende Einheit (Arbeitgeber) gegen eine Vergütung arbeitet.
Näheres siehe unter ESVG 11.11.
Die Arbeitnehmer ergänzen sich mit den "Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen" zur Anzahl der "Erwerbstätigen". In der Abbildung ist für die Länder der Triade der Anteil der Arbeitnehmer an den Erwerbstätigen insgesamt abgebildet.
Darstellung
Beide Definitionen helfen im Zweifel bei der Abgrenzung zwischen der Arbeitnehmereigenschaft und Selbstständigkeit nicht wesentlich weiter. Dies gilt insbesondere deshalb, weil gegenüber der "klassischen", historisch überlieferten Konstellation "Arbeitgeber/Arbeitnehmer" heute verschiedenste Misch- und Zwischenformen von Erwerbstätigkeit auftreten, die die Unterschiede zwischen abhängiger und selbständiger Beschäftigung verschwimmen lassen oder verwischen sollen.
Darüber hinaus kennt das deutsche Recht keine einheitliche Definition. So bestehen teilweise erhebliche Unterschiede des Begriffs des Arbeitnehmers
:im arbeitsrechtlichen Sinn (vergleiche vor allem [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbgg/__5.html § 5] Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG und [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kschg/__14.html § 14], [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kschg/__23.html § 23] Kündigungsschutzgesetz - KSchG,
:im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn ([http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/betrvg/__5.html § 5] BetrVG) und
:im sozialrechtlichen Sinn ([http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_4/__7.html § 7] Sozialgesetzbuch IV).
So ist etwa der (Fremd-)Geschäftsführer einer GmbH kein Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Sinn, gilt aber sozialversicherungsrechtlich regelmäßig als Arbeitnehmer (kann also, soweit Beiträge bezahlt werden etwa Anspruch auf Arbeitslosengeld haben).
Typisches Abgrenzungsmerkmal zwischen selbständiger Tätigkeit einerseits und (abhängiger) Beschäftigung als Arbeitnehmer andererseits ist die Eingliederung des Arbeitnehmers in eine fremde Arbeitsorganisation und seine Bindung an fremde Weisungen ("Direktionsrecht", vergleiche [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/hgb/__84.html § 84] Abs. 1 Handelsgesetzbuch - HGB).
Dazu zählen also die Angestellten, die Arbeiter und Auszubildende, wobei Auszubildende aber bei der Ermittlung der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer ([http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kschg/__23.html § 23 KSchG]) nicht mitgezählt werden.
Keine Arbeitnehmer sind
- Kinder und Jugendliche, die noch in die Schule gehen,
- Arbeitslose,
- Selbstständige
- Beamte, Soldaten, Zivildienstleistende (kein privatrechtliches Dienstverhältnis)
- Rentner und Pensionäre.
Obwohl sie keine Arbeitnehmer sind, werden arbeitnehmerähnliche Personen in manchen Fragen den Arbeitnehmern gleichgestellt. Als arbeitnehmerähnliche Personen gelten selbständig Tätige, die (in der Regel von einem Auftraggeber) wirtschaftlich abhängig und einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sind (vergleiche [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tvg/__12a.html § 12a TVG]). Für sie gelten die Regelungen des Tarifvertragsgesetzes (TVG) und für Streitigkeiten zwischen ihnen und ihren Arbeitgebern sind die Arbeitsgerichte ausschließlich zuständig ([http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbgg/__5.html § 5] ArbGG). Sie unterliegen in der Regel der Rentenversicherungspflicht.
In Deutschland und allen demokratischen Staaten haben Arbeitnehmer das eingeschränkte Recht, Beruf und Arbeitsplatz frei zu wählen (Berufsfreiheit, Art. 12 GG), Koalitionsfreiheit und eingeschränktes Streikrecht (Art. 9 Abs. 3 GG) und können sich zu Gewerkschaften zusammenschließen, die mit den Arbeitgebern in regelmäßigen Abständen über die Löhne und andere Arbeitsbedingungen verhandeln und Tarifverträge abschließen (Tarifautonomie). Eingeschränkt werden diese Rechte beispielsweise durch die Wehrpflicht (eingeschränkte Berufsfreiheit) und das Verbot von Generalstreiks.
Pflichten des Arbeitnehmers
Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist die versprochene Arbeit zu leisten / Dienstleistung zu erbringen. Dabei gilt der Grundsatz: Ohne Leistung kein Geld. Nebenpflichten des Arbeitnehmers: Treuepflicht, Verschwiegenheitspflicht, pfleglicher Umgang mit den Materialien und Werkzeugen.
Kritik am Begriff
Hauptsächliche Kritik kommt aus linker Sicht. Der Begriff "Arbeitnehmer" verdunkelt, dass es sich um Arbeiter und Arbeiterinnen handelt, die ihre Arbeitskraft zur Sicherung ihrer Existenz verkaufen (müssen), denn sie verfügen selbst über keine Produktionsmittel.
Jedoch ist der Begriff Arbeitnehmer auch aus politisch neutraler Sicht irreführend (Euphemismus). Denn diejenige Person, die als Arbeitnehmer bezeichnet wird ("abhängig Beschäftigter") nimmt nicht Arbeit, sondern gibt Arbeit oder Dienstleistungen und nimmt in aller Regel Geld dafür. Insofern wäre die Bezeichnung Arbeitgeber für einen abhängig Beschäftigten angemessener. Weiterhin suggeriert das sprachliche Verhältnis Arbeitgeber - Arbeitnehmer, dass der Arbeitgeber etwas (ohne adäquate Gegenleistung) geben würde, der Arbeitnehmer etwas (ohne adäquate Gegenleistung) nehmen würde. Der Begriff Arbeitgeber hat insofern einen gönnerhaften, der Begriff Arbeitnehmer einen ausnutzerischen Unterton. Beide Untertöne sind vom theoretischen Standpunkt her nicht gerechtfertigt. Jedoch spiegelt dieses sprachliche Verhältnis zwischen den Begriffen den Zustand wider, den der Arbeitsmarkt sehr oft hat, nämlich dass ein großes Angebot von Arbeitskräften auf eine erheblich kleinere Nachfrage nach Arbeitskräften trifft. Unter diesem Hintergrund wird es zuweilen auch als gönnerhaft empfunden, Nachfrage nach der eigenen Arbeit zu haben, also Arbeitnehmer sein zu dürfen.
In der VGR hießen die Arbeitnehmer denn auch bis zur Einführung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechungen 1995 (ESVG) im Jahre 1999 "abhängig Beschäftigte". In der Volkswirtschaftslehre sind die "Arbeitnehmer" Anbieter des Produktionsfaktors Arbeit, die "Arbeitgeber" sind die Nachfrager nach dem Produktionsfaktor Arbeit. "Arbeitnehmer" soll die Übersetzung des englischen Begriffs "employee" oder des französischen Begriffs "employée" sein als dass die Einführung des ESVG auch mit einer Anpassung deutscher Begriffe an internationalen Sprachgebrauch einherging.
Verwandte Themen: Grundbegriffe des Arbeitsrechts, Arbeitnehmerähnliche Person, Arbeitnehmersparzulage, Arbeitsverhältnis, Beschäftigungsverhältnis, Gewerkschaft, Arbeitsmarkt, Betriebsrat, Hartz-Konzept, Kernarbeitszeit, Tarifvertrag,
Kapitalismus,Arbeitskraftunternehmer
Weblinks
- [http://rechtsanwalt-stehmann.de/dissertation/kapiteld.html Zum Begriff des Arbeitnehmers, seiner Abgrenzung und den Rechtsfolgen] - Am Beispiel der Beschäftigungsverhältnisse unter Rechtsanwälten
Kategorie:Arbeit
Kategorie:Personalwesen
Kategorie:Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
ja:雇用
Deutscher Gewerkschaftsbund
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist die größte Dachorganisation von Einzelgewerkschaften. Ihm gehören acht Mitgliedsgewerkschaften in der Bundesrepublik Deutschland an, jedoch gehören nicht alle Einzelgewerkschaften Deutschlands zum DGB (siehe Liste von Gewerkschaften). Der Vorstand des DGB hat seinen Sitz in Berlin.
Der DGB versteht sich als Stimme der Gewerkschaften und Arbeitnehmer gegenüber politischen Entscheidungsträgern und Verbänden in Bund, Ländern und Gemeinden und koordiniert die gewerkschaftlichen Aktivitäten. Er ist von Anfang an dem Prinzip der Einheitsgewerkschaft verpflichtet.
Geschichte
Der DGB wurde am 12. Oktober 1949 in München gegründet. Damals verabschiedete der Bundeskongress der Gewerkschaften die "Satzung des DGB", die zwischenzeitlich mehrmals geändert bzw. neu gefasst wurde. Demnach ist der DGB eine "Vereinigung von Gewerkschaften" mit Sitz in Berlin.
Bei Gründung des DGB 1949 hatte dieser insgesamt 16 Mitgliedsgewerkschaften. 1978 schloss sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) als 17. Gewerkschaft dem DGB an. 1989 fusionierten die IG Kunst, Kultur und Medien mit der IG Druck und Papier, so dass sich die Mitgliederzahl wieder auf 16 reduzierte. 1996 fusionierten die IG Bau-Steine-Erden mit der Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft so dass es 15 Mitglieder waren. 1997 fusionierten die
IG Bergbau und Energie (IG BE), die IG Chemie, Papier, Keramik (IG Chemie) und die Gewerkschaft Leder zur IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), damit waren es noch 13 Mitglieder. Zwischen 1998 und 2000 gingen die Gewerkschaft Holz und Kunststoff und die Gewerkschaft Textil und Bekleidung in der IG Metall auf. Somit gab es noch elf Mitglieder und 2001 fusionierten vier Mitgliedsgewerkschaften des DGB unter Einbeziehung der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG), die nicht Mitglied im DGB war, zur neuen Gewerkschaft ver.di. Somit gibt es seit März 2001 nur noch acht Mitgliedsgewerkschaften im DGB.
Vorläufer des DGB war der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftbund (ADGB).
In der ehemaligen DDR gab es den Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB), welcher jedoch nicht mit dem DGB vergleichbar ist.
Mitgliedsgewerkschaften des DGB mit ihren Sitzen
- IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) in Frankfurt am Main, am 1. Januar 1996 entstanden aus:
- IG Bau-Steine-Erden (IG BSE)
- Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft
- IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) in Hannover, 1997 entstanden aus:
- IG Bergbau und Energie (IG BE)
- IG Chemie, Papier, Keramik (IG Chemie)
- Gewerkschaft Leder
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Frankfurt am Main
- IG Metall (IGM) in Frankfurt am Main, mit den in ihr aufgegangenen Gewerkschaften:
- Gewerkschaft Holz und Kunststoff
- Gewerkschaft Textil und Bekleidung
- Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Hamburg
- Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin mit Geschäftsstelle in Hilden
- TRANSNET – Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands (GdED) in Frankfurt am Main
- Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (ver.di) in Berlin, entstanden 2001 aus:
- Deutsche Angestellten-Gewerkschaft e.V. (DAG), diese war nicht Mitglied im DGB
- Deutsche Postgewerkschaft e.V. (DPG)
- Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen e.V. (HBV)
- IG Medien – Druck und Papier, Publizistik und Kunst e.V. (IG Medien), 1989 entstanden aus:
- IG Druck und Papier
- IG Kunst, Kultur und Medien
- Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr e.V. (ÖTV)
Organe des DGB
Die Organe des DGB sind:
- Bundeskongress
- Bundesausschuss
- Bundesvorstand
- Revisionskommission
Das höchste Organ ist der Bundeskongress, welcher alle vier Jahre tagt. Zwischen den Bundeskongressen nimmt der Bundesausschuss die Aufgaben wahr.
Höchster Repräsentant des DGB ist der Vorsitzende als Leiter eines mehrköpfigen "Vorstands".
Die Revisionskommission besteht aus drei Mitgliedern. Sie überwacht u. a. die Kassenführung und die Jahresabrechnung des Bundes und berichtet hierüber dem Bundeskongress bzw. Bundesausschuss.
Bezirke und Regionen
Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr
Der DGB ist in 9 Bezirke und 88 Regionen gegliedert. Die Bezirke dienen auf Landesebene zur Lobbyarbeit, die Regionen sind der kommunale Ansprechpartner.
Die 9 Bezirke sind:
- Nord (Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern)
- Niedersachsen - Bremen - Sachsen-Anhalt
- Berlin-Brandenburg
- Nordrhein-Westfalen
- Hessen-Thüringen
- Sachsen
- West (Rheinland-Pfalz, Saarland)
- Baden-Württemberg
- Bayern
Vorsitzende des DGB
- 1949–1951: Dr. Hans Böckler
- 1951–1952: Christian Fette
- 1952–1956: Walter Freitag
- 1956–1962: Willi Richter
- 1962–1969: Ludwig Rosenberg
- 1969–1982: Heinz-Oskar Vetter
- 1982–1990: Ernst Breit
- 1990–1994: Heinz-Werner Meyer
- 1994–2002: Dieter Schulte
- 2002–heute: Michael Sommer
Literatur
Standardpublikationen zum DGB:
- Quellen zur Geschichte der Deutschen der deutschen Gewerkschaftsbewegung im 20. Jahrhundert, Köln
- Schneider, Michael, Kleine Geschichte der Gewerkschaften. Ihre Entwicklung in Deutschland von den Anfängen bis heute, Bonn 2000.
- Schönhoven, Klaus, Die deutschen Gewerkschaften, Frankfurt am Main 1987.
Aktuelle wissenschaftliche Gewerkschaftspublikationen
- Ulrich Borsdorf/Karl Lauschke: Hans Böckler, 2 Bde., Köln 2005.
- Klaus Kempter: Eugen Loderer und die IG Metall. Biographie eines Gewerkschafters, Filderstadt 2004.
Schroeder, Wolfgang. Bernhard Weßels 2003, Die Gewerkschaften in Politik und Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Ein Handbuch. Westdeutscher Verlag
Extras:
- Der Deutsche Gewerkschaftsbund – Die Partei der Arbeit im Dienste von Wirtschaft und Nation. München 1982. Vergriffen, deshalb: [http://www.gegenstandpunkt.com/vlg/gewerk/dgbix.htm Kostenlose Online-Version] Marxistische Gruppe, München
Siehe auch
- DGB-Jugend
- Hans-Böckler-Stiftung
- Deutscher Bauernverband e.V.
- Deutscher Beamtenbund
- Christlicher Gewerkschaftsbund
Weblinks
- http://www.boeckler.de
- http://www.fes.de/archiv/5abt/_abt5set.htm
- http://www.dgb.de/
- http://www.dgb-jugend.de/
- http://dmoz.org/World/Deutsch/Gesellschaft/Arbeit_und_Beruf/Organisationen/Gewerkschaften/Deutschland/
- [http://www.dgb-bw.de/aufstehn/ Aufstehn, damit es endlich besser wird:] 3.und 4. April
Kategorie:Deutsche Gewerkschaft
Kategorie:Organisation in Berlin
Wikiquote Michael Sommer
ArbeitgeberArbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kraft Arbeitsvertrages fordern kann und das Arbeitsentgelt schuldet. Die Arbeitgeberstellung wird maßgeblich vom Direktionsrecht geprägt, kraft dessen der Arbeitgeber die konkrete Leistungspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich Art, Ort und Zeit näher gestalten kann. Eine gesetzliche Definition des Begriffs existiert (im Unterschied zum Begriff des Arbeitnehmers) nicht.
Rechtsformen
Arbeitgeber kann eine natürliche Person sein ("Einzelkaufmann") oder eine juristische Person des privaten Rechts (Aktiengesellschaft, GmbH, rechtsfähiger Verein) oder des öffentlichen Rechts (Bund, Länder, Gemeinden, Kirchen), kann aber ebenso aber auch ein nicht rechtsfähiger Personenverband wie der nicht rechtsfähige Verein, die BGB-Gesellschaft (Rechtsanwaltskanzlei), die OHG und KG sein. Siehe auch: Gesellschaftsformen.
Arbeitgeber und Betriebsverfassung
Im Betriebsverfassungsgesetz wird der Arbeitgeberbegriff in zweifacher Weise gebraucht: Zum einen ist der Arbeitgeber Vertragspartner des Arbeitnehmers und zum anderen ist er Organ der Betriebsverfassung. Dabei sind dort die Begriffe Unternehmer und Arbeitgeber deckungsgleich und bezeichnen lediglich unterschiedliche Rechtsbeziehungen, Funktionen und Tätigkeiten derselben Person. Sie fallen aber nicht zusammen. Der pflegebedürftige Rentner, der eine Betreuerin beschäftigt, ist Arbeitgeber, nicht notwendigerweise auch Unternehmer. Der selbständige Schreiner, der keine Arbeitnehmer beschäftigt, ist zwar Unternehmer, aber kein Arbeitgeber.
Begriffskritik
Die Begriffe Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind, logisch betrachtet, falsch herum definiert. Der Chef ist derjenige, der die Arbeitskraft des abhängig Beschäftigten sich gegen den Tausch von Geld aneignet: Der Boss nimmt sich die Arbeit. Der Angestellte widerrum stellt sein Wissen und seine Fähigkeiten dem Chef zur Verfügung: Er gibt seine Arbeit.
Vor allem Menschen, die den Kapitalismus kritisieren, bewerten diese Begriffsverwechselung als nicht zufällig.
Siehe auch
- Grundbegriffe des Arbeitsrechts
- Arbeitgeberverband
- Arbeitnehmer
- Tarifvertrag
- Arbeitsvertrag
- Betriebsübergang
- Betriebsverfassungsgesetz
- Gewerkschaft
- Tarifvertrag
- Mitbestimmungsgesetz
- Kapitalismus
Kategorie:Arbeit
Kategorie:Arbeitsrecht
Kategorie: Steuerrecht
ja:雇用
KrankheitEine Krankheit ist eine Störung der körperlichen, kognitiven und/oder seelischen Funktionen, die die Leistungsfähigkeit oder das Wohlbefinden eines Lebewesens subjektiv oder intersubjektiv deutlich wahrnehmbar negativ beeinflusst oder eine solche Beeinflussung erwarten lässt.
Sozialversicherungsrechtlich ist unter Krankheit ein regelwidriger, vom Leitbild des gesunden Menschen abweichender Körper- oder Geisteszustand zu verstehen, der ärztlicher Behandlung bedarf. Auf die Tatbestandsvoraussetzungen einer Arbeitsunfähigkeit kann nicht zurückgegriffen werden; ist jedoch Arbeitsunfähigkeit gegeben, liegt ohne Weiteres auch Krankheit vor.
Abwesenheit von Krankheit ist eine notwendige, aber laut WHO nicht hinreichende Voraussetzung für Gesundheit.
Synonyma und Ableitungen
Erkrankung, Morbus, Nosos
Systematik
Systematische Einteilungen der Krankheiten waren in der Vergangenheit ständigem Wandel unterworfen (vgl. Liste historischer Krankheitsbezeichnungen). Die moderne Einteilung der Krankheiten kann grob organbezogen nach den Hauptdiagnosegruppen (MDC, Major Diagnostic Categories) erfolgen.
Eine genauere Einteilung erlaubt die Internationale Klassifikation der Krankheiten ICD-10, bzw. für den onkologischen Bereich entsprechend der ICD-O.
Ursache von Krankheiten
Die Krankheitsursachen sind mannigfaltig. Bei vielen Krankheiten kann man keine einzelne Ursache dingfest machen, sondern nur Risikofaktoren herausarbeiten (siehe z.B. Herzinfarkt oder ungelöster, länger andauernder, schwächender Konflikt, vgl. Prof. Dr. med. Alexander Mitscherlich: "Krankheit als Konflikt" Suhrkamp 1966 und andere Autoren).
Krankheitsbegünstigend bzw. -verursachend ist oft auch ein Konflikt, aus dem sich der Patient, ohne es zu wissen, in einen Krankheitsgewinn flüchtet, von dem er bis zur Genesung profitiert, während der Konflikt an Wichtigkeit verliert und vom Patienten aus neuen Blickwinkeln mit Lösung gesehen werden kann. Liegt ein objektiv feststellbares, ärztlich behandelbares Symptom vor, muss die Krankheit auf herkömmliche, anerkannte Weise behandelt werden. Ein Ansprechen des Konflikts mit dem Patienten empfiehlt sich nicht, weil er davon noch kränker werden kann, nur um den Zusammenhang zwischen Konflikt und Symptom verdrängen zu können.
Typen von Krankheiten
Krankheiten können grob nach Typen eingeteilt werden:
- Erbkrankheiten (durch Vererbung verursacht)
- Infektionskrankheiten (durch Infektionen verursacht)
- Kinderkrankheiten
- Unfälle und Verletzungen (durch Außeneinwirkung verursacht)
- degenerative Erkrankungen (durch Entartung von Organen oder Gliedern, meist über Generationen, verursacht)
- Autoimmunkrankheiten (das Immunsystem bekämpft gesunde Zellen)
- Tumorkrankheiten (Zellen entarten und wachsen unkontrolliert)
- Iatrogene Erkrankungen (durch Behandlung verursacht)
- Zivilisationskrankheiten (falsche Ernährung, Bewegungsmangel u.a.)
- Mangelkrankheiten
- Wohlstandskrankheiten
Mit der gesellschaftlichen Bedingtheit von Erkrankung und Krankheitsverläufen sowie der staatlichen Steuerung des Gesundheitswesens beschäftigt sich die Medizinsoziologie.
Die gesellschaftliche Diskussion um die Abgrenzung von Krankheit zur Gesundheit wird in der Fachwelt mit Begriffen wie Healthism, Disease Mongering und Medikalisierung geführt.
Mit einer seelisch-körperlichen Betrachtungs- und Heilweise, unter Berücksichtigung der emotionalen und sozialen Ursachen sowie der Persönlichkeit und des Lebensschicksals des Patienten befasst sich die Psychosomatische Medizin.
Krankheitsverlauf
Der Krankheit selbst geht das Krankheitsvorfeld voraus, das durch die Anamnese ermittelt wird. Krankheit führt - behandelt oder unbehandelt - zu Heilung, Remission, einem Rezidiv (oder mehreren Rezidiven), Leiden oder Tod.
Häufig verwendete Begriffe, die den zeitlichen Verlauf beschreiben:
- akut = plötzlicher Beginn (z. B. grippaler Infekt)
- subakut = allmählicher Beginn (z. B. Hepatitis B)
- chronisch = längerer Verlauf (z. B. Multiple Sklerose)
- chronisch rezidivierend = immer wieder auftretend (z. B. "chronische" Bronchitis)
- foudroyant (oder: fulminant) = "blitzartig" einsetzend und verlaufend (z. B. Apoplexie)
Siehe auch
- Liste der Krankheiten, Krankheitserreger, Gesundheit, Prävalenz, Krankheitsgewinn, Krankheit als Metapher
Weblinks
- [http://www.sgipt.org/medppp/krank/iwk1.htm Zum Begriff 'krank' in der Medizin mit Blick auf Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie]
- http://www.hilfsorganisationen.de/MENUE/Krankheiten/ - Unterkategorie des Portals
- [http://www.akweb.de/fantomas/fant_s/fant007/07.htm Identitätspolitik in der Peripherie. Über Kranke und "Riskante" in der Normalisierungsgesellschaft, aus Fantômas 7/2005]
http://www.onmeda.de/krankheiten/index.html - Krankheiten auf onmeda.de
als:Krankheit
ja:病気
ms:Penyakit
simple:Disease
zh-min-nan:Pīⁿ
Sozialstaat
Der Begriff Sozialstaat bezeichnet ein Gemeinwesen, das bestrebt ist, soziale Unterschiede – etwa materieller Natur – zwischen seinen Mitgliedern bis zu einem gewissen Grad auszugleichen, um die Teilhabe aller an den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen zu gewährleisten. Verfassungsrechtler benutzen daher auch den Begriff sozialer Rechtsstaat.
Der Sozialstaat soll soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit herstellen, seine Bürger vor Notlagen bewahren oder ihnen im Falle der Not Hilfe anbieten. Ausdruck des Sozialstaatsprinzips in Deutschland sind z.B. die gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung.
Verankerung im Grundgesetz
Das Sozialstaatsprinzip gehört neben dem Rechtsstaats-, dem Föderalismus- und dem Demokratieprinzip zur Grundlage der Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 20 des Grundgesetzes legt fest:
:„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
Das Sozialstaatsprinzip ist damit im Grundgesetz als Staatsziel verankert, das neben der Garantie der Menschenwürde und der Menschenrechte den Schutz der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG (Ewigkeitsklausel) genießt.
Der Grundrechtskatalog der Art. 1-19 GG nennt aber mit Ausnahme des Mutterschutzes in Art. 6 Abs. 4 GG explizit keine rechtlich bindenden sozialen Grundrechte oder Teilhaberechte, wie etwa ein Recht auf Arbeit. Auch eine bestimmte Wirtschaftsordnung gibt die Verfassung nicht vor. Sie schützt das Privateigentum, bindet dessen Nutzung aber an das Gemeinwohl. Artikel 14 II GG lautet:
:„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Infolgedessen wird das Wirtschaftssystem der Bundesrepublik oft als Soziale Marktwirtschaft bezeichnet, da der Staat sich das Recht vorbehält, umverteilend in das Wirtschaftsleben einzugreifen, während sich die Wirtschaft zugleich am Markt orientiert - im Gegensatz zur zentralen Planwirtschaft. Der Begriff „Soziale Marktwirtschaft“ geht auf den Volkswirtschaftler Prof. Dr. Alfred Müller-Armack zurück, der unter Ludwig Erhard Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium war.
Geschichte des Sozialstaats
Bereits in der Antike und im Mittelalter gab es vereinzelt Versuche von seiten des Staates, die materielle Not seiner Bürger oder Untertanen zu lindern.Dahinter stand seit je her der Gedanke, Unruhen und Aufstände zu verhindern und für politische Stabilität zu sorgen.
Auch die Ursprünge des modernen Sozialstaatsgedankens gehen auf solche Überlegungen zurück. Entwickelt hat er sich im 19. Jahrhundert als Folge der Industriellen Revolution und der Massenverelendung breiter Bevölkerungsschichten. Er basiert auf der Erkenntnis, dass Eigentum die Basis für die Ausübung von Rechten ist und dass Freiheit substanzlos bleibt, wenn ihre Ausübung nicht durch Eigentum gewährleistet ist. Durch staatliche Umverteilung sollten Arme und Schwache eine elementare Grundsicherung erhalten.
Sozialstaatliches Handeln war aber immer zugleich Ordnungspolitik, die auf die Erhaltung des sozialen Friedens abzielte. So sollten die unter Reichskanzler Otto von Bismarck in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts in Deutschland eingeführte Renten-, Kranken- und Unfallversicherung die wachsende Bevölkerungsschicht der Industriearbeiter von revolutionären Bestrebungen abhalten. Der Schwerbeschädigtenschutz wurde nach dem 1. Weltkrieg 1919, die Arbeitslosenversicherung 1927 eingeführt.
Seit dem 2. Weltkrieg wurden die sozialstaatlichen Leistungen in fast allen westeuropäischen Staaten über die reine Grundsicherung hinaus erweitert.
Krise des Sozialstaats
Angesichts wirtschaftlicher Probleme des Sozialstaates infolge der deutschen Wiedervereinigung und der Globalisierung, der Ausweitung der Staatsverschuldung und des Anwachsens der Arbeitslosigkeit, kam es auch zur Kritik an der Ausgestaltung des Sozialstaats von denen, die ihn einst propagierten und damit zu Reformbemühungen seitens der Politik. Zum Teil wurden staatliche Leistungen, die über Steuern und Abgaben sowie Neuverschuldung des Staates nicht mehr finanziert werden konnten, drastisch gekürzt. Diese Entwicklung wird von ihren Gegnern als Sozialabbau kritisiert.
Literatur
- Alfred Müller-Armack: Genealogie der Sozialen Marktwirtschaft. (versammelt Frühschriften 1945–1948 sowie Beiträge zu den geistigen Grundlagen und zur Fortentwicklung der Sozialen Marktwirtschaft von 1953 bis 1973). Zuerst 1974; 2. erw. Auflage (1981).
- Christoph Butterwegge, Rudolf Hickel, Ralf Ptak: Sozialstaat und neoliberale Hegemonie. Vom Standortnationalismus zur Auflösung der Demokratie. ESPRESSO-Verlag, 1998, ISBN 3-88520-718-4
- Christoph Butterwegge: Krise und Zukunft des Sozialstaates. VS – Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2005, ISBN 3-8100-4138-6
- Friedrun Quaas: Soziale Marktwirtschaft. Wirklichkeit und Verfremdung eines Konzepts. Haupt, 2000, ISBN 3-258060-126
- Friedrich August von Hayek Der Weg zur Knechtschaft
- Gerd Habermann Der Wohlfahrtsstaat
- Götz Aly Hitlers Volksstaat
siehe auch
- Wohltätigkeit, Gemeinwohl
Kategorie:Politik
Kategorie:Politisches Schlagwort
Kategorie:Sozialstaat
Politische ParteiDie Politische Partei (v. lat.: pars, partis = Teil, Richtung, Rolle) ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss politisch interessierter Menschen mit weitgehend übereinstimmenden Vorstellungen, wie das Gemeinwesen (Staat, Kommune) funktionieren sollte. Die innerparteiliche Entwicklung solcher gemeinsamer Ziele müsste die Hauptaufgabe einer Partei sein. Ihre Einflussnahme erfolgt durch die Mitwirkung in Parlamenten und insbesondere in Regierungen und anderen gesellschaftlich wirksamen Ämtern, sowie durch öffentliche Meinungsäußerung und außerparlamentarische Aktionen.
Seit einigen Jahrzehnten ist das Image der Parteien im Sinken, da einerseits der Wohlstand das politische Interesse abnehmen lässt, andrerseits missbräuchliche Anwendungen der Parteipolitik transparenter und der Kritik zugänglicher werden. Regierenden Parteien wird öfters Bürgerferne vorgeworfen, sei es wegen Kritik an Entscheidungen oder aus parteipolitischer Motivation (siehe auch Politikverdruss.
Manche Parteien reduzieren ihre politische Arbeit auf den Wahlkampf. In einigen Ländern bilden sich für jede Wahl neue Wahlvereine zur Unterstützung eines bekannten Politikers. In anderen Ländern existieren traditionsreiche Parteien mit zahlreichen politischen Gremien, die Kandidierende aus dem Kreis ihrer Mitglieder evaluieren.
Gründung von Parteien
In Deutschland müssen Parteien registriert werden, zur Gründung einer Partei bedarf es einer bestimmten Menge an Unterschriften deutscher Staatsbürger, die Partei muss innerhalb von 6 Jahren an mindestens einer Bundestags- oder Landtagswahl teilnehmen, um weiterhin als Partei anerkannt zu werden. Nur natürliche Personen können Mitglied einer Partei sein. In Deutschland kann eine Partei durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden, wenn sie verfassungsfeindlich agiert.
In der Schweiz müssen Parteien nicht registriert werden. Die Partei bestimmt in ihren Statuten selbst, wer als Mitglied aufgenommen werden kann. In der Regel sind dies stimmberechtigte und nicht stimmberechtigte Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie im Lande wohnhafte Ausländer. Es gibt keine eigene Rechtsform für Schweizer Parteien. Sie sind meist als Verein im Sinne von Artikel 60 ff ZivilgesetzbuchZGB organisiert. Juristische Personen sind als Mitglieder schweizerischer Parteien nicht vorgesehen.
In Österreich müssen Parteien registriert werden, wenn sie sich einer Wahl stellen wollen. Nur natürliche Personen können Parteimitglieder sein.
Aufgaben
Personalämter: Aufstellung von Kandidaten bei Wahlen zur Besetzung politischer Ämter.
Interessen: Formulierung der Interessen von gesellschaftlichen Gruppen und Einwirken auf die Meinungsbildung der Bürger
Parteiprogramm: Entwicklung politischer Programme über einen längeren Zeitraum
Einflussnahme: Ausübung von Einfluss auf Parlament und Regierung
Politische Ordnung: Verankerung der politischen Ordnung im Bewusstsein der Bürger und der gesellschaftlichen Kräfte
Geschichte
Zur Entstehungszeit der Parlamente waren Parteien oft nur lockere Vereinigungen, die vor allem kurz vor Wahlen tätig wurden, um Kandidaten zu unterstützen. Die ersten Parteien in einem klar definierten Parteiensystem gab es im englischen Parlament um 1690-1695. "Whig" und "Tory" definierten mehr und mehr eine politische Vorliebe für die verschiedensten Politikfragen. Seit den 1830er Jahren wurden Parteien in England erstmals auch vollständig mit Regierung und Opposition in Verbindung gebracht. Die Bildung von Parteistrukturen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sowie der Aufbau von Parteisekretariaten mit besoldeten Parteisekretären geht maßgeblich auf die Sozialdemokratie zurück.
Arten von Parteien
Man unterscheidet heute immer noch grob nach "linken" und "rechten" Parteien. Diese Unterscheidung geht auf das französische Parlament zur Restaurationszeit zurück. Dort saßen die Gegner der Regierung vom Parlamentspräsidenten aus gesehen links. Andere und oft signifikantere Unterscheidungen sind:
- demokratische Parteien <-> Parteien, die Einparteienherrschaft anstreben (im Einparteiensystem oder im Blockparteiensystem)
- fortschrittliche Parteien <-> konservative Parteien
- liberale Parteien <-> Parteien, die viel Staatskontrolle anstreben
- Regierungsparteien <-> Oppositionsparteien
- Wählerparteien (nur vor Wahlen aktiv) <-> Meinungsbildungsparteien (mit permanentem politischem Engagement)
- Volksparteien (inhaltlich und zahlenmäßig breit abgestützte Parteien) <-> Themenparteien (widmen sich nur einzelnen politischen Themen, wirken oft elitär)
- Führerparteien (eine Person gibt politische Ziele und Wege vor) <-> Basisparteien (politische Entscheide von den Mitgliedern entwickelt und sanktioniert)
Weitere Parteitypen:
- Unterscheidung nach der Art der Entstehung:
- Aus dem Parlament entstandene Parteien: Diese Parteien entstehen durch einen Zusammenschluss verschiedener Parlamentarier, deren Interessen oder Ideologien relativ stark übereinstimmen. Historisch gesehen wurde es für solche
- Außerhalb des Parlaments entstandene Parteien: Diese politischen Einflussgruppen werden oft als der neue Typus einer Partei beschrieben. Historisch gesehen waren Parteien, die außerhalb des Parlamemts entstanden oft dem linken Spektrum zuzuordnen. Generell weisen extern entstandene Parteien einen höheren Organisationsgrad auf.
- Unterscheidung nach dem Organisationsgrad:
- Wählerpartei: Als die Parteien entstanden, besaßen sie zumeist nur sehr wenige Mitglieder. Einflussreiche Bürger schlossen sich locker zusammen und übten die Arbeit häufig ehrenamtlich aus (Honoratiorenpartei). Heutzutage spricht man eher von Wählerpartei. Damit ist gemeint, dass die Zahl der Wählerinnen und Wähler im Vergleich zu den Mitgliedern unverhältnismäßig hoch liegt. Die Bindung an die Partei ist meist nur schwach ausgeprägt. Die Finanzierung muss in großen Teilen aus externen Quellen erfolgen.
Historisch gesehen entstanden Honoratiorenparteien oft aus den Parlamenten heraus und wurden von Parlamentariern gegründet. Für die schon immer existierende Grupierungen im Parlament (den Vorgängern der heutigen Parlamensfraktionen) wurde es wegen der Ausweitungen des Wahlrechts auf größere Bevölkerungsteile notwendig, Organisationsstrukturen in den Wahlkreisen zu bilden, um Wähler zu sichern. Solche Parteien wahren zumeist konservativ.
- Mitgliederpartei: Im Gegensatz zu den bürgerlichen Parteien, entstanden die Arbeiterparteien aus außerparlamentarischen Organisationen, die schon frühzeitig über einen festen, durchorganisierten Apparat verfügten und einen relativ hohen Anteil an Mitgliedern stellten (Massenpartei). Eine Mitgliederpartei, so der Ausdruck, der sich in der Gegenwart durchgesetzt hat, weist einen beträchtlichen Organisationsgrad auf. Daher lässt sich ein erheblicher Teil ihrer Ausgaben durch Mitgliedsbeiträge decken.
- Unterscheidung nach gesellschaftspolitischen Zielen:
- Nationalistische Parteien: Demokratische Grundsätze teils ablehnend, vertreten sie einen meist stark ausgeprägten Nationalismus, der oft mit rassistischen Elementen durchzogen ist. Meist wird eine politische, kulturelle und wirtschaftliche Abschottung der eigenen Volksgemeinschaft gegenüber dem Ausland angestrebt.
- Konservative Parteien: Sie trachten danach, das "Bewährte" zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Aus diesem Grunde stehen sie Neuerungen und Veränderungen skeptisch gegenüber, betonen aber, dass sich traditionelle Prinzipien nicht ohne maßvolle Reformen auf Dauer behaupten lassen.
- Liberale Parteien: Sie berufen sich auf die Freiheitsrechte des Individuums und betonen die Unverbrüchlichkeit des Rechtsstaates. Eine Vergesellschaftung der Produktionsmittel wird abgelehnt.
- Sozialdemokratische/Sozialistische Parteien: Sie streben eine auf sozialer Gerechtigkeit und annähernder sozialer Gleichheit der Menschen beruhende politische Ordnung an und engagieren sich besonders für die wirtschaftlich Schwächeren.
- Kommunistische Parteien: Sie streben nach einer Gesellschaftsordnung der sozialen, kulturellen und politischen Gleichberechtigung der Weltbevölkerung durch Demokratie und gesellschaftliche Planung der Wirtschaft und Produktion, die durch die Revolution erreicht werden soll. Sie sehen sich als politische Formation des sich seiner Lage bewussten Proletariats (Arbeiterklasse).
- Unterscheidung nach dem politischen Einzugsbereich:
- Volkspartei: Sie versucht, die Interessen und Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen zu berücksichtigen, grenzt sich daher nicht von bestimmten Bevölkerungsschichten ab, sondern integriert möglichst viele Bürgerinnen und Bürger. Das bedeutet nicht, dass eine Volkspartei in der Mitglieder- und Wählerstruktur keine Schwerpunkte setzt. Weltanschauliche Gesichtspunkte spielen für das Programm einer Volkspartei nur eine untergeordnete Rolle ...zum gesonderten Text über Volksparteien.
- Interessenpartei oder Themenpartei: Sie fühlt sich den Interessen einer ganz speziellen (zum Beispiel sozialen, konfessionellen, regionalen) Gruppe verpflichtet und erhebt nicht den Anspruch, für alle Teile der Bevölkerung gleichermaßen wählbar zu sein. Die Parteiprogrammatik ist hier vielfach stark ausgeprägt. Eine Spielart der Interessenpartei stellt auch die Klassenpartei dar.
- Unterscheidung nach der Stellung zum politischen System:
- Systemkonforme Parteien: Sie bejahen das politische System, in dem sie wirken. Sie legen es darauf an, die politische Ordnung entweder zu stabilisieren oder durch Reformen schrittweise zu verbessern.
- Systemfeindliche Parteien: Sie akzeptieren die Prinzipien des jeweiligen Systems nicht. Spätestens nach der Machtübernahme beachten sie die Spielregeln nicht mehr. Entweder verbieten sie die anderen Parteien (wie es die NSDAP 1933 getan hat) oder degradieren sie zu reinen Satelliten (wie es die SED in der DDR praktizierte).
- Unterscheidung nach der Funktion im politischen System:
- Regierungspartei: Diese Partei war bei den Wahlen siegreich und stellt bis zu den nächsten Wahlen die Mitglieder der Regierung. Dabei kann es mehrere Regierungsparteien geben, die zusammen - als Koalition - die Regierung stellen.
- Oppositionspartei: Diese Partei ist bei den Wahlen unterlegen und stellt die Opposition im Parlament. Es kann ebenfalls mehrere Oppositionsparteien geben, deren Ziel es ist, sich dem Wähler durch das Aufzeigen von Alternativen für die nächste Wahl zu empfehlen.
Parteien in modernen Demokratien
Eine repräsentative Demokratie ohne Parteien kann nicht funktionieren. Parteien müssen in der demokratischen Struktur für die staatlichen Organe sowie für die Stimm- und Wahlberechtigten zeit- und kostenintensive Dienstleistungen erbringen, die von staatlichen Organen oder anderen privaten Institutionen nicht wahrgenommen werden können. Die Zeit wird von den Parteimitgliedern aufgebracht, und die Kosten werden aus den Mitgliederbeiträgen bzw. in Deutschland inzwischen durch eine überwiegend staatliche Parteienfinanzierung aufgebracht.
:Eine besonders wichtige und wertvolle Aufgabe der Parteien ist die Evaluation (Qualitätssicherung) und Nominationen von Kandidierenden für staatliche Aufgaben.
:Die staatlichen Organe erwarten außerdem, dass die Parteien zu allen Sachgeschäften umgehend und professionell Stellung nehmen.
:Die Stimm- und Wahlberechtigten erwarten, dass sie von den Parteien informiert werden.
Moderne Demokratien kann man auch in Mehrparteien- und Zweiparteiensysteme unterscheiden. Das Mehrheitswahlrecht trägt zur Bildung von Zweiparteiensystemen bei (z. B. Vereinigtes Königreich, USA), bei dem nur eine Regierungs- und eine Oppositionspartei im Parlament repräsentiert sind, bei allerdings vergleichsweise geringer Bindung des Abgeordneten an Vorgaben seiner Partei, während das Verhältniswahlrecht die Bildung eines Parlaments mit mehreren Parteien begünstigt, wobei jedoch im allgemeinen die Fraktionsdisziplin eine größere Rolle spielt (z. B. Niederlande, Deutschland).
Zweiparteiensysteme führen zu klaren Mehrheiten, die Regierungsbildung ist sehr einfach. Mehrparteiensysteme führen zu Koalitionsregierungen, die schwieriger zu bilden sind und wo es leicht zu internen Konflikten kommt. Andererseits spiegelt ein Mehrparteiensystem die komplizierte gesellschaftliche Wirklichkeit besser. In diesem Zusammehang findet das Medianwählermodell Anwendung.
Einparteiensysteme finden sich nur in nicht-demokratischen Staaten.
Mitgliedschaft
Üblicherweise lassen sich zwei Arten von Parteimitgliedern unterscheiden. Bei aktiven Mitgliedern steht die Parteikarriere im Vordergrund. Bei passiven Mitgliedern lässt sich hingegen meist eine „ideologische Mitgliedschaft“ unterstellen.
Parteien im deutschen Grundgesetz
Artikel 21 im deutschen Grundgesetz:
- Funktion: politische Willensbildung des Volkes
- Gründung beruht auf freiwilliger Basis (Recht)
- Innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen (Pflicht)
- Rechenschaftsberichte müssen geführt werden (Pflicht)
GRUNDVORAUSSETZUNG: Akzeptanz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung!
Siehe auch
- Politische Parteien in Deutschland
- Parteihochburgen in Deutschland
- Fraktion
- Parteinahe Stiftung
- Output-Legitimität
- Innerparteiliche Demokratie
- Parteiendemokratie
- Politisches Spektrum
- Medianwähler
Parteien in Europa
- politische Parteien auf europäischer Ebene
- politische Parteien in Deutschland
- politische Parteien in Frankreich
- politische Parteien in Griechenland
- politische Parteien in den Niederlanden
- politische Parteien in Österreich
- politische Parteien in Polen
- politische Parteien in der Schweiz
- politische Parteien in Spanien
Weblinks
- [http://www.bundeswahlleiter.de/wahlen/unter.htm Bundeswahlleiter] - Hier bekommt man sowohl Infos als auch das komplette Programm aller politischer Parteien.
- [http://www.bundestag.de/parlament/gesetze/pg_pdf.pdf Deutsches Parteiengesetz (pdf)]
- Umfangreiche Informationen bei [http://www.e-politik.de/beitrag.cfm?Beitrag_ID=494 e-politik.de]
- [http://www.parties-and-elections.de/indexd.html www.parties-and-elections.de] - Website zu Parteien und Wahlen in Europa, einschließlich der Ergebnisse der Parlamentswahlen in den europäischen Staaten seit 1945
- [http://www.electionworld.org www.electionworld.org] - Website zu Wahlen und Parteien weltweit (Englisch)
- [http://www.virglob-sp.org/pages/09c_g_haeufige_fragen.htm virglob-sp.org - Sozialdemokratische Bildung]
- [http://www.parteien-online.de Sammlung wichtigter Daten und Links zu 49 deutschen Parteien]
- [http://www.parteien-im-vergleich.de/ www.parteien-im-vergleich.de] - Politik vergleichen, basierend auf den Aussagen der Parteien auf ihren eigenen Internetseiten (einzelne Parteien Deutschlands, studentisches Projekt)
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ja:政党
ko:정당
simple:Political party
KircheDas Wort Kirche (etym. griech. kyriaké: "dem Herrn gehörig") bezeichnet:
#im Neuen Testament die christliche Gemeinde, sowohl lokal als auch universal, siehe Ekklesia
#die Gemeinschaft aller Christen, siehe Ekklesiologie
#die einer bestimmten Konfession oder Denomination zugehörige, in einer festen Organisationsform zusammengeschlossene christliche Glaubensgemeinschaft, siehe Kirche (Organisation)
#ein Gebäude welches der Versammlung der Glieder einer christlichen Gemeinde dient, siehe Kirchengebäude
#umgangssprachlich der christliche Gottesdienst
Kategorie:Christentum
ja:教会
nb:Kirke
simple:Church
Staat
Max Weber definiert in seiner Herrschaftssoziologie Staat als einen solchen politischen Anstaltsbetrieb, dessen Verwaltungsstab erfolgreich das Monopol legitimen physischen Zwanges (also das Gewaltmonopol) für die Durchführung der Ordnungen in Anspruch nimmt (Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, [http://www.textlog.de/7321.html Kap. 1, § 17]). In der Ökonomie wird der Staat oftmals als Summe aller Zwangsverbände betrachtet. Zur Unterscheidung oder Kongruenz von Staat und Gesellschaft siehe Staat und Gesellschaft.
Ein Staat (aus lat. status Zustand, Verfassung) ist ein ein Gebilde, das laut der Konvention von Montevideo folgende Eigenschaften aufweist:
- eine mehr oder weniger stabile Kernbevölkerung (Staatsvolk);
- einen klar abgegrenzten oder definierten Landbesitz (Staatsgebiet, Territorium);
- eine Regierung, die eine Staatsgewalt ausüben kann;
- die Fähigkeit, mit anderen Staaten in politischen Kontakt zu treten, d. h., ein Völkerrechtssubjekt zu sein.
Die klassische Staatsrechtslehre nennt nur die ersten drei Merkmale (Drei-Elemente-Lehre Jellineks). In diesem Sinne sind die Glieder eines Bundesstaates, wie die deutschen Länder auch "Staaten" (übrigens auch beschränkt Völkerrechtssubjekte, da sie auf Grund ihrer "Kulturhoheit" z. B. mit dem Heiligen Stuhl unabhängig von der Bundesrepublik Deutschland Konkordate abschließen können). Der klassische Ausnahmefall eines Staates ohne Staatsgebiet ist - seit der Annexion Maltas durch Napoleon I. - der "Souveräne Malteserorden".
Die Souveränität ist kein definierendes Merkmal des Staates. Staaten können rechtlich auch dann fortbestehen, wenn sie unter Besatzung stehen (okkupiert sind); oder (in der älteren Staatsrechtslehre), wenn sie nur "souverän" sind (z. B. Samos im Osmanischen Reich). Jedoch muss faktisch eine Teilsouveränität gegeben sein.
Wie denn überhaupt das Völkerrecht mangels einer Welt-Legislative von Entscheidungen von Fall zu Fall abhängt (case law) und mithin ein sehr nachgiebiges Recht ist, wenn Völkerrechtssubjekte "Fakten setzen".
Völkerrechtliche Anerkennung
Ein Staat bedarf zu seiner Gründung keiner juristischen Legitimation (er wird 'ausgerufen', vgl. den Rütli-Schwur bei der Begründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Mittelalter - die neuzeitliche Schweizerische Konföderation besteht aber durchaus aus einzelnen Staaten, den Kantonen). International hat es sich eingebürgert, einen Staat anzuerkennen, sobald mehrere andere Staaten seine Existenz anerkannt haben.
Einige Gebiete wie Taiwan oder Nordzypern auf Zypern, die zwar die Merkmale eines Staates aufweisen, wurden dennoch, meist aus politischen Gründen, nicht allgemein anerkannt; diese werden als Stabilisierte De-Facto-Regime bezeichnet.
Die Konvention von Montevideo regt häufig zu Diskussionen an, ob es möglich ist, durch Kauf einer staatenlosen Insel oder Bohrinsel quasi eine Mikronation zu gründen. Die Anerkennung durch andere Staaten ist das Hauptproblem solcher Vorhaben.
Anzahl
Insgesamt gibt es 192 vollständig anerkannte souveräne Staaten. Darunter fallen die 191 Mitglieder der UNO sowie die Vatikanstadt. Weitere Staaten sind nur von einer Minderheit der weltweiten Staaten anerkannt, dies sind u. a. Taiwan, Westsahara (DARS), die Cookinseln und Niue.
Literatur
- Michail Bakunin, Gott und der Staat, Berlin: Karin Kramer 1995
- Karl Held (Hrsg.): [http://www.gegenstandpunkt.com/vlg/staat/staat_i.htm Der bürgerliche Staat]. Die Staatsableitung. München, 1999. 138 Seiten ISBN 3-929211-03-3
- Stefan Breuer: Der Staat. Entstehung, Typen und Organisationsstadien, Reinbek b. Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag, 1998.
- Heide Gerstenberger, Die subjektlose Gewalt. Theorie der Entstehung buergerlicher Staatsgewalt, Münster: Westfälisches Dampfboot 2005
- Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, Sonderausgabe, München: C.H. Beck 2002
- Franz Oppenheimer: [http://www.opp.uni-wuppertal.de/oppenheimer/st/staat0.htm Der Staat], 3. überarbeitete Auflage von 1929
- OVG Münster, Urteil vom 14.02.1989, Az. 18 A 858/87, in: NVwZ 1989, S. 790.
Siehe auch
- Staatstheorie
- Liste unabhängiger Staaten
- Liste der Staatsformen souveräner Staaten
- Staatliche Souveränität
- Territoriale Integrität
Kategorie:Politische Geographie
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ja:国家 simple:State
ArbeitskampfEin Arbeitskampf ist die Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Überwindung von Interessengegensätzen bei der Verhandlung von kollektiven Arbeitsbedingungen, z. B. durch Streiks und Aussperrungen. In aller Regel findet ein Arbeitskampf nur dann statt, wenn vorangegangene Verhandlungen durch Vertreter der Parteien gescheitert sind.
Geschichte
Die Geschichte des Arbeitskampfes reicht bis ins Jahr 1155 v. Chr. zurück, als die Bauarbeiter unter Ramses III. die Arbeit niederlegten. In Hamburg gab es 1791 einen Streik der Hamburger Handwerkergesellen, bevor sich 1896 ein Streik der Seeleute und Hafenarbeiter zum Generalstreik ausweitete, an dem bis zu 16.000 Personen teilnahmen und der 11 Wochen andauerte. Auch im geteilten Deutschland des 20. Jahrhunderts gab es Arbeitskämpfe: Während im Westen der Öffentlicher Dienst 1974 für 3 Tage streikte und damit eine Lohnerhöhung von 11% erreichte, wurde der Aufstand der DDR-Arbeiter am 17. Juni 1953 blutig niedergeschlagen. Der letzte bedeutende Arbeitskampf in Deutschland war 2003 von der IG Metall veranstaltete Streik um die Einführung der 35-Stunden-Woche in der Metallindustrie Ostdeutschlands: In der Stahlindustrie & in einer Vielzahl von Betrieben kam es (öffentlich kaum beachtet) zur erfolgreichen, stufenweisen Einführung der 35-Stunden-Woche.
Arbeitskämpfe nach deutschem Recht
In einem Arbeitskampf treten nach deutschem Recht als Parteien die Gewerkschaft auf Arbeitnehmer- und die Geschäftsleitung oder ein Arbeitgeberverband auf Arbeitgeberseite in den Kampf. Betriebsräte sind nicht zum Führen von Arbeitskämpfen berechtigt. Sie dürfen auch nicht in ihrer Eigenschaft als Betriebsratsmitglieder Arbeitskampfhandlungen vornehmen (z.B. Nutzung des Betriebsratsbüros als Arbeitskampfzentrale). Eine Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen in der Eigenschaft als Arbeitnehmer ist selbstverständlich zulässig.
Gilt für den Betrieb ein Tarifvertrag, so treten Vertreter von Gewerkschaft und Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband als Verhandlungsführer auf. Scheitern diese Verhandlungen, wird i.d.R. ein neutraler Schlichter angerufen.
Ob ein Schlichterspruch angenommen werden muss, sowie ob Streik, Aussperrung und andere Formen des Arbeitskampfs zulässig sind, ist von Staat zu Staat unterschiedlich geregelt. In Deutschland ist ein Schlichterspruch die letzte Möglichkeit zur Verhinderung eines Arbeitskampfs, Streiks und Aussperrungen sind zulässig.
Erfolgsaussichten
Für die Beschäftigten eines Betriebs ist die möglichst vollzählige Organisation in einer Gewerkschaft wichtig, da im Falle eines Streiks der Arbeitgeber für die Zeit, in der der Betrieb bestreikt wird, keinen Lohn zahlen muss. Die Gewerkschaft zahlt ihren Mitgliedern dann Unterstützungsleistungen aus der Streikkasse.
Für Unternehmen ist eine Aussperrung tragbar, wenn der vollständige Produktionsausfall keine Gefahr für die Existenz darstellt.
Generell hängen die Erfolgsaussichten eines Arbeitskampfes von der Situation des Unternehmens in seinem Markt sowie von den Angebots- und Nachfrageverhältnissen auf dem Arbeitsmarkt ab. Je knapper qualifizierte Arbeit ist, desto besser stehen die Chancen für die Arbeitnehmerseite und umgekehrt.
weitere Möglichkeiten
Sogenannte wilde Streiks, d. h. Streiks, die nicht von einer Gewerkschaft unterstützt angeordnet werden, sind in Deutschland nicht erlaubt. Auch gibt es in Deutschland kein Recht auf sog. politische Streiks zum Zwecke der Einführung oder Rückgängigmachung eines Gesetzes oder um eine Regierung zu stürzen. Trotzdem wurden auch in Deutschland schon politische Streiks erfolgreich geführt, etwa bei der Kürzung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall unter der Regierung Kohl.
Weitere Möglichkeiten des Arbeitskampfs auf Seiten der Arbeitnehmer sind die Blockade nichtbestreikter Betriebe, Demonstrationen und der Aufruf an die Kunden des Betriebs, diesen zu boykottieren. Ist ein Streik nicht möglich oder strategisch inopportun können Arbeitnehmer auch Dienst nach Vorschrift, den sog. „Bummelstreik“ ableisten.
Als Gegengewicht zum Streik steht dem Arbeitgeber - nach deutschem Arbeitsrecht allerdings nur unter engen Voraussetzungen - die Aussperrung zur Verfügung. Hierbei werden Arbeitnehmer von der Arbeit im Betrieb und vom Lohnbezug durch diesen ausgeschlossen.
Die Möglichkeit des Arbeitkampfs ist umstritten; Kritiker befürworten Maßnahmen wie die in einigen US-Staaten übliche Zwangsschlichtung, bei der ein Schlichterspruch akzeptiert werden muss. Sie führen an, dass durch das Aufrechterhalten des Betriebs dieser mehr Gewinn machen und dadurch höhere Löhne gezahlt werden könnten.
In Zeiten wirtschaftlicher Stagnation oder nur geringer volkswirtschaftlicher Produktivitätssteigerung können Lohnerhöhungen über der Inflationsrate aber i. d. R. nur durch Arbeitskämpfe errungen werden.
Literatur
- Michael Kittner: Arbeitskampf: Geschichte – Recht – Gegenwart. C. H. Beck, 1. Auflage, München 2005, ISBN 3-406-53580-1
Siehe auch
- Arbeitsfrieden
Weblinks
- [http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/SID-3D0AB75D-10F69BE6/hbs/hs.xsl/559_16564.html wichtige Tarifbewegungen und Abschlüsse]
Kategorie:Tarifvertragsrecht
Kategorie:Arbeiterbewegung
Gelbe GewerkschaftenGelbe Gewerkschaften wenden sich gegen die von den "roten Gewerkschaften" vertretenen sozialistischen oder sozialdemokratischen Ideen und treten stattdessen für eine harmonische Kooperation von Arbeit und Kapital ein. Deswegen werden gelbe Gewerkschaften meistens von den Unternehmern bezahlt und dienen auch als Streikbrecher. Dementsprechend geächtet und unbeliebt sind gelbe Gewerkschaften in der Gewerkschaftsbewegung. Politisch stehen sie zumeist der Rechten nahe.
Geschichtliches
Die erste gelbe Gewerkschaft entstand vermutlich in Frankreich während eines Streiks in den Eisenfabriken von Creusot im Jahr 1899 als eine Gegenbewegung zu den syndikalistischen roten Gewerkschaften, die zu dieser Zeit die französische Arbeiterbewegung dominierten.
Für den Namen gibt es verschiedene Erklärungen; möglichweise geht er auf die gelbe Quaste zurück, die die ersten gelben Gewerkschaften als Symbol verwendeten. Auf der einen Seite scheint die Entstehung gelber Gewerkschaften in verschiedenen französischen Betrieben einen authentischen Widerstand gerade katholischer Arbeiter gegen den Syndikalismus und die dauernden Streiks widerzuspiegeln, auf der anderen Seite machten sehr schnell die Unternehmer sich die Idee zunutze und setzten die gelbe Gewerkschaft für ihre eigenen Zwecke ein.
Unter Führung von Pierre Biétry, einem früheren Anhänger der syndikalistischen CGT, kam es zwischen 1900 und 1910 zum Versuch, aus den in verschiedenen großen Betrieben organisierten gelben Gewerkschaften eine politische Bewegung zu formen. Ein Kerngedanke dieser Bewegung war die Beteiligung der Arbeiter am Unternehmensgewinn und die friedliche Kooperation von Arbeit und Kapital. Gleichzeitig stand die Bewegung der sich nach der Dreyfus-Affäre formierenden neuen Rechten und dem konservativen Katholizismus nahe und vertrat vielfach antisemitische Ideen, die in der Mitgliederzeitschrift "le Jaune" verbreitet wurden. Doch konnte Biétrys Dachverband der gelben Gewerkschaften nicht dauerhaft unter den Arbeitern Fuß fassen und verschwand um 1910 von der politischen Bühne.
In Deutschland kam es um 1905 zur Gründung erster gelber Gewerkschaften, so zum Beispiel bei Siemens oder unter Metallarbeitern in Augsburg. Bis zum heutigen Tag gibt es immer wieder Versuche, gelbe Gewerkschaften zu etablieren. So zum Beispiel die AUB.
Linke Gewerkschafter und politische Aktivisten bezeichnen jedoch gelegendlich auch die DGB-Gewerkschaften aufgrund ihres unternehmerfreundlichen und sozialpartnerschatflichen Kurses als Gelbe Gewerkschafte | | |