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BundesangestelltentarifvertragDer Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) regelt die Beschäftigungsbedingungen und die Bezahlung der Angestellten im Öffentlichen Dienst.
Es ist ein Tarifvertrag, den die öffentlichen Arbeitgeber (Bund, Länder und kommunale Arbeitgeber) und die Gewerkschaft ÖTV, jetzt ver.di 1961 abgeschlossen haben. Er ist eine Sammelbezeichnung für den eigentlichen BAT, der ein Manteltarifvertrag ist sowie für Entgelttarifverträge, die jährlich neu verhandelt werden.
In den neuen Bundesländern gilt ein spezieller Bundesangestellentarifvertrag mit reduzierter Vergütung, der BAT-Ost oder auch kurz BAT-O genannt wird. Der BAT (und die parallel bestehenden Tarifverträge für Arbeiter/innen des öffentlichen Dienstes) werden für den Bereich der Bundesverwaltung und der Kommunen ab 1.10.2005 durch den TVöD (siehe unten) ersetzt. Für den Bereich der Landesverwaltungen bleibt der BAT einstweilen fortbestehen.
Für den Bereich des Bundes und der Gemeinden gilt ab 1.10.2005 nicht mehr der BAT, sondern der Tarifvertrag öffentlicher Dienst.
Grundgehalt
Je nach Tätigkeitsfeld wird man in eine bestimmte Gehaltsgruppe für ein Grundgehalt eingeordnet.
Dieses Grundgehalt steigert sich mit dem Alter und ist der wichtigste Teil der Besoldung.
Dieses Grundgehalt wird auch Grundvergütung oder Tabellenvergütung genannt.
Es reicht von ca. 900 Euro in der niedrigsten Besoldungsstufe X bei einem Alter von 23 Jahren bis ca. 5.000 Euro bei einem Alter von 47 Jahren in der höchsten Besoldungsstufe I.
Ortszuschlag
Aufgestockt wird das Grundgehalt durch einen Ortszuschlag, der entgegen seinem Namen sich im wesentlichen nach dem Familienstand bemisst und bundesweit einheitlich in drei Klassen berechnet wird: ledig, verheiratet und ein Kind. Bei mehr als einem Kind kann sich der Ortszuschlag durch eine weitere Zulage erhöhen.
Weitere Zulagen
Weitere Zulagen sind die allgemeine Zulage, das Urlaubsgeld, das Weihnachtsgeld und Zulagen für bestimmte Berufsgruppen, beispielsweise für Sonntags- oder Nachtarbeit.
Kritik
Als Kritik am BAT wird hervorgebracht, dass dessen starre Vorschriften ein flexibles Arbeiten und das Einstellen von Personen anhand ihrer Qualifikationen anstatt formaler Kriterien erschweren.
Nachfolger TVöD
Alle bisherigen Tarifverträge im öffentlichen Dienst wie der BAT, BAT-O, MTArb, MT-Arb-O, BMT-G und BMT-GO werden zum 1. Oktober 2005 durch einen einheitlichen Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) ersetzt. Einstweilen wird dieser nur für den Bund und die Kommunen, nicht aber für die Länder gelten. Wichtigste Änderung: Das Entgelt wird anhand der jeweiligen Qualifikation (15 Leistungsgruppen) und dem bisherigen Erfahrungsstand (6 Entwicklungsstufen) ermittelt. Die sozialen Bestandteile, also insbes. die Ortszuschläge entfallen. Für bereits Beschäftigte gibt es eine Besitzstandswahrung.
Weblinks
- Bundesministerium des Inneren [http://www.bmi.bund.de (BMI)] u.a. für:
- [http://www.bmi.bund.de/nn_122688/Internet/Content/Themen/Oeffentlicher__Dienst/Einzelseiten/Der__Oeffentliche__Dienst__-__Das__Wichtigste__Id__94032__de.html Öffentlicher Dienst - Das Wichtigste im Überblick]
- [http://www.bmi.bund.de/nn_122688/Internet/Content/Themen/Oeffentlicher__Dienst/Einzelseiten/BAT/Bundes-Angestellentarifvertrag__BAT__Id__92408__de.html Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT)] und die
- aktuellen Vergütungstabellen zum [http://www.bmi.bund.de/nn_122688/Internet/Content/Themen/Oeffentlicher__Dienst/Einzelseiten/BAT/Tabellen__BAT__2004__Id__93377__de.html BAT] und [http://www.bmi.bund.de/nn_122688/Internet/Content/Themen/Oeffentlicher__Dienst/Einzelseiten/BAT/Tabellen__BAT-O__2004__Id__93378__de.html BAT-O]
- Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft [http://www.verdi.de (ver.di)] u.a. für:
- [http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x00009cb8 Tarifverträge], nicht vollständig, aber mit Ergänzungen zum BMI
- [http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x00009cbd BAT-Vergütungstabellen], teilweise übersichtlicher als die vom BMI
- [http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x0009dfb4 Informationen der Gewerkschaft ver.di zum TVöD]
- Portal [http://www.bund.de bund.de] vom Bundesverwaltungsamt, u.a. für:
- [http://www.bund.de/nn_175186/DE/BuB/A-Z/J-wie-Jugend/Jobboerse/Bezahlung/Bezahlung-knoten.html__nnn=true Übersicht über grundsätzliche fachliche Einstufungen]
- [http://www.bund.de/nn_5834/Content/Service-Center/Jobboerse/Gesetze-zum-Thema/Gesetze-zum-Thema-knoten.html__nnn=true Gesetze zum Thema]
- Humboldt-Universität zu Berlin (HU Berlin), u.a. für:
- [http://www.ib.hu-berlin.de/~kumlau/handreichungen/h54 Startseite], Einführung in die Eingruppierung nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT, BAT-O) für Mitarbeiter an kommunalen Öffentlichen Bibliotheken. Handreichung zum Umgang mit Arbeitsplatzbeschreibungen (letzte Änderung: 12. März 2000)
- [http://www.ib.hu-berlin.de/~kumlau/handreichungen/h54/kapitel1bis3.html Kritik], siehe Kapitel "2.3 Grenzen des BAT, Kritik am BAT"
- [http://paul.schubbi.org/cgi-bin/bat-rechner paul.schubbi.org] - BAT-Gehaltsrechner
Kategorie:Tarifvertragsrecht
AngestellterEin Angestellter ist ein Arbeitnehmer, der nach bestimmten Kriterien von einem Arbeiter unterschieden wird. Die Kriterien sind dabei nicht eindeutig festgelegt und unterscheiden sich je nach Anwendungsfall leicht.
Die Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten beruht auf einer gewachsenen Tradition. In Deutschland sind nach heutigem Recht beide innerhalb des selben Arbeitsvertragsrechts, das nicht zwischen Angestellten und Arbeitern unterscheidet, an ihren Arbeitgeber gebunden. In Österreich gilt für Angestellte das Angestelltenrecht, für Arbeiter nicht.
Im Allgemeinen wird zur Definition von Angestellten herangezogen, dass diese nicht beamtet sind, nicht maßgebliche Miteigentümer des sie beschäftigenden Unternehmens sind, und ein Gehalt beziehen (im Gegensatz zu Arbeitern, die Lohn erhalten). Weiterhin wird eine überwiegend büro- beziehungsweise verwaltungsmäßige, höhere technische, überwiegend leitende oder sonstwie gehobene Tätigkeit als typische Domäne von Angestellten betrachtet.
Traditionelles Abgrenzungskriterium in Deutschland waren in der Regel die Zugehörigkeiten in der Sozialversicherung. So waren Arbeiter – sofern keine Betriebskrankenkassen bestanden – Mitglieder einer Allgemeinen Ortskrankenkasse (Allgemeine_Ortskrankenkasse), Angestellte einer Ersatzkasse. Durch die Reform der Krankenkassen wurde aber mittlerweile die freie Krankenkassenwahl eingeführt. Früher waren Angestellte bei der BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte), Arbeiter bei der LVA (Landesversicherungsanstalt), rentenversichert. Die Trennung zwischen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten wurde zum 1. Januar 2005 aufgehoben. Mit der Gründung der Deutschen Rentenversicherung zum 1. Oktober 2005 erfolgt die Aufteilung auf unterschiedliche Rentenversicherungsträger nach einem Verteilungsschlüssel, nicht mehr nach der Einordnung als Arbeiter oder Angestellter. Trotz der rentenversicherungsrechtlichen Einordnung bei der LVA wurden Meister in der Regel als Angestellte angesehen.
Auch heute ist dieser Status noch relevant für die Frage, ob der Arbeitgeber sich an einem Fond zur Deckung der Kosten für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beteiligen muss.
Arten von Angestellten
- (einfache) Angestellte.
- Übertarifliche (ÜT) Angestellte. Ein Angestellter, der in einem Betrieb beschäftigt ist in welchem es einen Tarifvertrag gibt, und der mehr Gehalt erhält als er nach seiner Tarifgruppe erhalten müsste.
- Außertarifliche (AT) Angestellte. Ein Angestellter, der in einem Betrieb beschäftigt ist in welchem ein Tarifvertrag gilt, und dessen eingesetzte Qualifikation und Bezahlung über der höchsten Tarifgruppe des Tarifvertrages liegt.
- Leitende Angestellte sind Angestellte, die wesentliche Arbeitgeberbefugnisse besitzen. Dazu gehört zum Beispiel Einstellungs- und Entlassungsbefugnis oder eine umfassende Prokura. Leitende Angestellte unterliegen nicht dem Betriebsverfassungsgesetz (vgl. [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/betrvg/__5.html § 5 Abs. 3] BetrVG).
Kategorie:Individualarbeitsrecht
Kategorie:Berufliche Funktion
ja:ホワイトカラー
Öffentlicher DienstUnter der Bezeichnung öffentlicher Dienst versteht man die Arbeit der Beamten, Angestellten und Arbeiter von öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Im Jahr 2003 arbeiteten rund 4,8 Millionen Menschen in Deutschland im öffentlichen Dienst.
Arbeitgeber (bzw. bei Beamten Dienstherr) können Kommunen, Bundesländer, der Bund oder andere Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts oder Stiftungen des öffentlichen Rechtes sein. Bundesämter und Landesämter sind dabei Bundes- oder Landesbehörden (z.B. Versorgungsämter, Finanzämter usw.). Die meisten "Ämter" im umgangssprachlichen Sinne (Sozialamt, Jugendamt, Standesamt, Ordnungsamt usw.) sind rechtlich unselbstständige Untergliederungen von Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltungen, gehören somit zur mittelbaren Landesverwaltung.
Zum öffentlichen Dienst gehören beispielsweise neben der Tätigkeit in der Verwaltung meist die Arbeit in Schulen und staatlichen Krankenhäusern. Die Müllabfuhr und Verkehrsbetriebe sind oft schon privatisiert. Zum öffentlichen Dienst im weiteren Sinne gehört auch die Sozialversicherung (Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften).
Bislang galten für den öffentlichen Dienst einheitliche Tarifverträge, der bekannteste ist der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT). Seit 1. Oktober 2005 besteht diese Tarifeinheit so nicht weiter. Nunmehr ist für Beschäftigte beim Bund und den Kommunen der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) wirksam, für die Bundesländer gilt einstweilen das bisherige Tarifrecht weiter. Denn nur der Bund und der Verband kommunaler Arbeitgeber haben mit der Gewerkschaft ver.di über ein neues Tarifrecht verhandelt, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder hat sich an den Verhandlungen nicht beteiligt.
Nicht direkt öffentlicher Dienst sind die Kirchen. Diese haben zwar auch den Status öffentlich-rechtlicher Körperschaften, jedoch gelten hier aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Autonomie der Kirchen bisweilen andere Rechtsnormen (siehe auch kirchliches Arbeitsrecht.
Weblinks
- [http://www.bmi.bund.de/nn_121894/Internet/Content/Common/Anlagen/Broschueren/2002/Der__oeffentliche__Dienst__in__Deutschland__Id__21754__de,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Der_oeffentliche_Dienst_in_Deutschland_Id_21754_de Der öffentliche Dienst in Deutschland - Herausgegeben vom Bundesinnenministerium]
Kategorie:Öffentlicher Dienst
ja:公務員
TarifvertragDer Tarifvertrag ist in Deutschland ein Vertrag in Schriftform, abgeschlossen zwischen den Tarifvertragsparteien. In der Schweiz heisst es Gesamtarbeitsvertrag, in Österreich Kollektivvertrag. Zu den Tarifvertragsparteien zählen Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände einerseits und Gewerkschaften andererseits. Ein Vertrag mit nur einem Arbeitgeber auf der einen Seite nennt sich Firmen- oder Haustarifvertrag.
Der gesetzliche Rahmen ist im [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tvg/index.html Tarifvertragsgesetz] vom 9. April 1949 festgelegt.
Ein Tarifvertrag ist nur dann auf ein Arbeitsverhältnis anwendbar, wenn der Betrieb in den fachlichen und regionalen Bereich des Tarifvertrages fällt und wenn beide Vertragsparteien Mitglied eines tarifschließenden Verbandes sind (der Arbeitgeber also im Arbeitgeberverband, der Arbeitnehmer in der entsprechenden Gewerkschaft). Dann gilt er aber "unmittelbar" (also ohne dass seine Geltung noch vertraglich vereinbart werden müsste) und "zwingend" (mit der Folge, dass vertragliche Abweichungen zum Nachteil des Arbeitnehmers unwirksam sind). Unabhängig davon kann jederzeit einzelvertraglich die Geltung eines Tarifvertrags oder einer bestimmten Tarifregelung vereinbart werden (sog. Bezugnahmeklausel).
Ein Sonderfall ist die sog. Allgemeinverbindlichkeitserklärung.
Ein Austritt aus dem Arbeitgeberverband, mit welchem ein Verbandstarifvertrag - oft Flächentarifvertrag - geschlossen wurde, beendet die Bindung an den Tarifvertrag nicht sofort. Vielmehr bleiben der ausgetretene Arbeitgeber und die Gewerkschaft bis zu dem Zeitpunkt an den Tarifvertrag gebunden, zu dem dieser durch eine Kündigung von Seiten des Arbeitgeberverbands oder der Gewerkschaft endet. Bis dahin herrscht auch beim ausgetretenen Arbeitgeber weiterhin die tarifliche Friedenspflicht, das heißt ein Arbeitskampf ist unzulässig.
Nach Ablauf des Tarifvertrags wirkt dieser nach, bis eine neue Abmachung getroffen ist. In der Praxis bedeutet das, dass die Arbeitsbedingungen, die beim Ende des Tarifvertrags gegolten haben, im Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers fortleben (Nachwirkung). Die neue Abmachung kann entweder in einem neuen Tarifvertrag bestehen oder in der Änderung des Arbeitsvertrags. Die Nachwirkung betrifft nur jene Arbeitnehmer, die beim Ende des Tarifvertrags schon beschäftigt waren und Mitglied der jeweiligen Gewerkschaft sind.
Geht das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers im Fall eines Betriebsübergangs auf den Betriebserwerber über, werden die im Veräußererbetrieb geltenden Tarifverträge gem. [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__613a.html § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB] für die Dauer eines Jahres zum Bestandteil des individuellen Arbeitsvertrags, wenn der Erwerber nicht seinerseits tarifgebunden ist.
Viele Arbeitnehmer werden vom Arbeitgeber einem Tarifvertrag entsprechend behandelt (also auch so bezahlt), obwohl sie nicht Mitglied in einer Gewerkschaft sind. Der Grund liegt darin, solchen Arbeitnehmern keine zusätzliche Motivation zu geben, Mitglied einer Gewerkschaft zu werden, denn Gewerkschaftsmitgliedschaft des Arbeitnehmers ist die Voraussetzung für die zwingende Anwendung eines entsprechenden Tarifvertrags.
Abweichungen
Abweichungen zu Ungunsten der Beschäftigten von Tarifnormen, sind nur zulässig, wenn dies ausdrücklich im Tarifvertrag vereinbart sind, bspw. durch eine Öffnungsklausel. Ansonsten gilt die Unabdingbarkeit oder das Günstigkeitsprinzip eines Tarifvertrages.
Bestimmte Mitarbeiter mit speziellen Qualifikationen werden als sog. außertarifliche Angestellte mit einem AT-Vertrag vergütet, der über der höchsten Tarifgruppe des Tarifvertrages liegt. Für die Leitenden Angestellten eines Betriebes gilt der Tarifvertrag nach Gesetz nicht.
Tarifautonomie
Tarifverträge handeln die Tarifpartner (die Tarifvertragsparteien) alleine aus. Es herrscht in Deutschland Tarifautonomie. Das heißt, keiner darf den Tarifpartnern über Zustandekommen und Inhalt eines Tarifvertrags etwas vorschreiben oder gar durch Gesetz verordnen.
Inhalt
Im Tarifvertrag werden die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien geregelt (schuldrechtlicher Teil).
Er enthält aber auch Rechtsnormen über den Inhalt (darunter oft sog. Ausschlussfristen), den Abschluss und die Beendigung (z.B. Kündigungsfristen) von Arbeitsverhältnissen sowie Regelungen betrieblicher und betriebsverfassungsrechtlicher Fragen (normativer Teil).
Arten
Es lassen sich folgende Arten der Tarifverträge unterscheiden:
- Manteltarifvertrag
- Rahmentarifvertrag
- Lohn- und Gehaltstarifvertrag
- Flächentarifvertrag
- Spartentarifvertrag
- Firmentarifvertrag
In Manteltarifverträgen werden grundlegende Fragen, nämlich allgemeine Arbeitsbedingungen wie Urlaub und Arbeitszeiten geregelt. Im Rahmentarifvertrag wird eine Eingruppierung der Arbeitnehmer in Lohn- und Gehaltsgruppen vorgenommen. Die Vergütungstarifverträge (Entgelt-, Lohn- und Gehaltstarifverträgen) regeln die zu leistenden Vergütungen für die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer.
Der Flächentarifvertrag gilt wie der Name schon sagt für ein regional begrenztes Gebiet und der Firmentarifvertrag gilt für eine einzelne Firma oder ein einzelnes Unternehmen.
Siehe auch
- Tarifvertrag öffentlicher Dienst
- Bundesangestelltentarifvertrag
- ERA-TV (Entgeltrahmenabkommen-Tarifvertrag)
- Arbeitsrecht der Kirchen
- Westrick-Formel
Tarifregister
Alle Tarifverträge werden in Tarifregistern registriert. Tarifregister sind öffentlich, jeder kann sie einsehen. Sie werden beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und bei allen Bundesländern geführt. In den Bundesländern sind in der Regel die Arbeits- oder Sozialministerien zuständig.
- Beispiele: [http://www.tarifregister.nrw.de/index.html Tarifregister Nordrhein-Westfalen], [http://www.am.mv-regierung.de/pages/tarif-index.htm Mecklenburg-Vorpommern]
- [http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/hbs/hs.xsl/557.html Tarifarchiv der Gewerkschaften]
- [http://www.lohnspiegel.de/ Lohnspiegel (im Aufbau)]
- [http://www.lohnspiegel.de/index.php?pid=47 Lohn- und Gehalts-Check]
Weblinks
- [http://www.gegenstandpunkt.com/gs/04/1/metall.htm Neue Sitten in den Tarifverhandlungen] - Zum aktuellen Stand zwischen Unternehmern und Gewerkschaften (in: GegenStandpunkt - Politische Vierteljahreszeitschrift, 1-2004)
- http://www.gesamtmetall.de
- http://www.arbeitgeber.de
- http://www.boeckler.de/
- http://www.tarifvertrag.de/
- http://www.dgb.de/
- [http://www.verdi.de/ Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft]
- [http://www.igmetall.de/ IG Metall Deutschland]
- [http://www.bw.igm.de/ IG Metall Baden-Württemberg]
- [http://www.quoten-tarifvertrag.de/ Quoten-Tarifvertrag: Interessengegensätze überwinden]
- [http://www.jurawiki.de/ArbeitsRecht Jurawiki mit weiteren Links]
- [http://www.rechtsrat.ws/tarif/liste.htm Diverse Tarifverträge]
- [http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/SID-3D0AB75D-17D4512E/hbs/hs.xsl/553.html Glossar zum Tarifvertragsrecht]
- [http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID1994630_TYP1_NAVSPM4~2862644_REF1,00.html Tagesschau Hintergrund: Der Flächentarifvertrag]
siehe auch: Gesamtarbeitsvertrag, Günstigkeitsprinzip
Kategorie:Tarifvertragsrecht Kategorie:Arbeitsmarkt
Ver.di
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di //) ist eine Gewerkschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) mit Sitz in Berlin. Sie hat rund 2,7 Millionen Mitglieder und ist die Gewerkschaft der Dienstleistungsbranchen. Rund 30.000 Mitglieder sind (Solo-)Selbstständige, überwiegend aus freien Berufen, insbesondere aus der Medienbranche.
Sie entstand 2001 durch Zusammenschluss von fünf Einzelgewerkschaften:
- Deutsche Angestellten-Gewerkschaft e.V. (DAG)
- Deutsche Postgewerkschaft e.V. (DPG)
- Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen e.V. (HBV)
- IG Medien - Druck und Papier, Publizistik und Kunst e.V. (IG Medien)
- Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr e.V. (ÖTV)
Mit der ver.di-Gründung wurde die Deutsche Angestelltengewerkschaft (DAG) in den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) integriert, was als bedeutender historischer Schritt gewertet wurde.
Interne Organisation
ver.di ist als sogenannte Matrixorganisation aufgebaut. Sie besteht aus regional gegliederten Ebenen, die bestimmte jeweiligen Politikfelder bearbeiten und Fachbereichen, die sich um berufliche und berufspolitische Themen kümmern.
Die 13 Fachbereiche orientieren sich an den Branchen der Arbeit- und Auftraggeber:
- Finanzdienstleistungen
- Ver- und Entsorgung
- Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen
- Sozialversicherung
- Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Bund und Länder
- Gemeinden
- Medien, Kunst und Industrie
- Telekommunikation, Informationstechnologie, Datenverarbeitung
- Postdienste, Speditionen und Logistik
- Verkehr
- Handel
- Besondere Dienstleistungen
Zu den Ebenenaufgaben gehören beispielsweise auch die sogenannten Gruppen: Beamtinnen und Beamte, Selbstständige, Erwerbslose, Migrantinnen und Migranten sowie Frauen, Jugend und SeniorInnen.
Vorstandsmitglieder
- Frank Bsirske Vorsitzender
- Margret Mönig-Raane stellv. Vorsitzende
- Gerd Herzberg stellv. Vorsitzender
- Franz Treml stellv. Vorsitzender
- Frank Werneke stellv. Vorsitzender
- Uwe Foullong
- Erhard Ott
- Ellen Paschke
- Isolde Kunkel-Weber
- Petra Gerstenkorn
- Christian Zahn
- Kurt Martin
- Rolf Büttner
- Jan Kahmann
- Dorothea Müller
Geschichte
Am 18. März 2001 hatten die Verschmelzungskongresse der fünf Gewerkschaften in Berlin beschlossen, gemeinsam die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft zu bilden. Seit dem Eintrag ins Vereinsregister am 2. Juli 2001 hat ver.di die Nachfolge der fünf Gründungsorganisationen auch rechtlich angetreten. Mittlerweile firmiert Ver.di nicht mehr als eingetragener Verein (e.V.). Der 'e.V.' war nur ein aus rechtlichen Gründen notwendiger Zwischenschritt.
ver.di hat rund 2,6 Millionen Mitglieder aus mehr als tausend Berufen und ist somit vor der IG Metall mit 2,4 Millionen Mitgliedern, die größte Einzelgewerkschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
Vorsitzender der ver.di ist seit Gründung der Gewerkschaft Frank Bsirske, vor 2001 Vorsitzender der ÖTV.
Entwicklung und Lage
ver.di leidet wie viele andere Gewerkschaften unter einem großen Haushaltsloch und Mitgliederverlusten; so musste im Jahr 2003 ein Personalkostendefizit von rund 59 Millionen Euro verzeichnet werden (Frank Bsirske in „Die Welt“ vom 15. Oktober 2003). Seit Januar 2004 sollen die derzeit 5000 Arbeitsplätze auf ca. 4200 reduziert werden.
Zum 1. Juli 2003 hatte ver.di 2,688 Millionen Mitglieder gezählt, 50.000 weniger als Ende 2002 und 200.000 weniger als bei der Gründung von ver.di im März 2001. Grund für diesen Rückgang ist laut ver.di vor allem der Arbeitsplatzabbau in vielen Branchen, wie dem Öffentlichen Dienst, der Druckindustrie und im Bankengewerbe. Die Gesamtbeiträge der ver.di-Mitglieder liegen derzeit (Ende 2003) bei rund 430 Mio. Euro.
ver.di zählte bisher zu den eher kämpferischen, gern auch als „links“ oder „traditionalistisch“ bezeichneten Gewerkschaften, die die Regierung unter Kanzler Schröder besonders intensiv kritisierten.
Die Massenarbeitslosigkeit bringt für ver.di - wie auch die meisten anderen Gewerkschaften - erhebliche Legitimationsprobleme in einer Gesellschaft mit sich, die in ihrer Mehrheit marktwirtschaftliche neoliberale Dogmen nicht anzweifelt und davon ausgeht, dass Lohnsteigerungen und verbesserte soziale Absicherung aufgrund der Arbeitslosenquote weder durchsetzbar noch im gesamtgesellschaftlichen Interesse sind. Da viele ver.di-Mitglieder im Öffentlichen Dienst beschäftigt sind, wirkt sich die angespannte finanzielle Situation und hohe Verschuldung der öffentlichen Haushalte zusätzlich negativ auf die Gestaltungsmöglichkeiten von ver.di aus. Arbeitnehmer zweifeln deshalb an den Möglichkeiten der Gewerkschaften, noch zur Verbesserung ihrer Arbeits- und Lebensverhältnisse beitragen zu können. Im Übrigen treten arbeitslos gewordene Arbeitnehmer häufig aus ihrer Gewerkschaft aus.
Die Gewerkschaftsbindung ist auch gering bei Arbeitnehmern, die in neuen Beschäftigungsbereichen (z. B. IT-Bereich, Teilzeit, Niedriglohnsektor) tätig sind, so dass selbst eine Wende auf dem Arbeitsmarkt die Abnahme der Mitgliederzahlen wohl nicht bremsen wird. ver.di organisiert allerdings über 30.000 selbständige Freiberufler, die in neuen Arbeitsformen ihre Existenz sichern. Dazu wurde das einzigartige Projekt mediafon eingerichtet, eine bundesweite Hotline für Freiberufler.
Der Marburger Bund als Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte fühlte sich nicht mehr von ver.di vertreten und beschloss am 10. September 2005 die Trennung des Marburger Bundes von ver.di als Tarifpartner.
Der Streit um die richtige Gewerkschaftspolitik
Kritiker halten ver.di vor, sie widersetze sich mehr als andere Gewerkschaften den Forderungen von Wirtschaftsexperten, Reformmaßnahmen zu Lasten der Arbeitnehmer in Deutschland schnell voranzutreiben. Sie setzte trotz der internationalen Konkurrenz aus Osteuropa oder Asien weiterhin auf Maßnahmen, die höhere Löhne und weniger Flexibilisierung bewirken sollten. Vor dem Hintergrund der These, dass für Arbeitnehmer negative Reformen wie Verlängerung der Arbeitszeit, Einfrieren des Lohnniveaus oder Erleichterung von Entlassungen positiv auf den Arbeitsmarkt wirken sollen, wird ver.di häufig vorgeworfen, die Arbeitnehmerinteressen über die der Arbeitslosen zu stellen. ver.di müsse, um wieder mehr Mitglieder zu gewinnen, einer beschäftigungsfördernden Politik der Deregulierung zustimmen. Ob Deregulierung dauerhaft Arbeitsplätze schafft, ist allerdings nicht langfristig bewiesen. In Chile führte eine derartige, modellhaft umgesetzte Politik zum Platz als drittreichstes und exportstärkstes Land Südamerikas. In Neuseeland ergaben die Reformen die niedrigste Arbeitslosenquote innerhalb der OECD und ließen Kritiker der Deregulierung im Land verstummen.
ver.di hält dieser Kritik entgegen, dass die ökonomischen Probleme der letzten Jahre nicht durch mangelnde Konkurrenzfähigkeit auf den Weltmärkten, sondern durch eine schwache Binnenkonjunktur entstanden sind, während die Exportquote Bestmarken erreiche. Die Exportwirtschaft sei jedoch zu sehr vom Weltmarkt abhängig und ihre Erlöse könnten die mangelnde Binnennachfrage nicht ausgleichen. Gemessen am Volkseinkommen sinke angeblich der Anteil der Löhne und Gehälter am Volkseinkommen (Lohnquote), während die Löhne durch Steuern, Abgaben und Eigenvorsorge noch zusätzlich belastet würden. Stattdessen sollten im Rahmen der Steuergerechtigkeit hohe Einkommen stärker belastet werden.
Die Gewerkschaft setzt deshalb auf eine ökonomische Gesundung durch höhere Löhne, die die Massenkaufkraft stärken sollen. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit soll durch eine Verkürzung der Arbeitszeit erreicht werden. Durch Betriebsvereinbarungen, die die besondere Situation einzelner Unternehmen berücksichtige, habe ver.di im Übrigen ausreichend Flexibilität bewiesen.
Einzelne Fachbereiche
Bildung, Wissenschaft und Forschung
Bildung ist eine wesentliche Grundlage für die gesellschaftliche, politische und ökonomische Teilhabe jedes Einzelnen. Der Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung organisiert den Arbeits- und Lernort Hochschule, die außeruniversitäre Forschung, die Weiterbildung und Archive, Bibliotheken und Dokumentationseinrichtungen. Schwerpunkt sind die Hochschulen mit ihren Studierenden, den wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Beschäftigten und den Kolleginnen und Kollegen der Studentenwerke.
Der Fachbereich setzt sich für gesellschaftliche Teilhabe durch Bildung und gute Arbeitsbedingungen in Bildungseinrichtungen ein.
Sozialversicherung
Zum Fachbereich Sozialversicherung gehören alle gesetzlichen Krankenkassen mit ihren rd. 150.000 Beschäftigten, die Bundesagentur für Arbeit und den Arbeitsagenturen mit 90.000 Beschäftigten, die Rentenversicherungsträger (BfA, LVA´n und Bundesknappschaft = etwa 80.000 Beschäftigte) sowie die gesetzliche Unfallversicherung, die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen und die Landwirtschaftliche Sozialversicherung. Der Fachbereich Sozialversicherung ist zwar einer der kleinen Fachbereiche in ver.di, steht jedoch seit seiner Bildung an allen Fronten im Einsatz für seine Mitglieder und die Beschäftigten. Sei es in den Politspektakeln beim sogenannten Statistikskandal 2002 bei der Bundesanstalt bis hin zum Umbau zu einer kundenorientierten Agentur. Bundesfachbereichsleiterin Sozialversicherung ist Isolde Kunkel-Weber.
Tarifpolitisch engagiert ist der Fachbereich bei den Ersatzkassen (Barmer, DAK usw.). Im Jahre 2004 wurde ein Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen für ver.di-Mitglieder vereinbart. Nach Warnstreiks im Mai 2005 wurde die Ende 2005 eigentlich auslaufende Beschäftigungssicherung bis 31. Dezember 2007 im Rahmen von aktuellen Tarifverhandlungen verlängert.
RFAV und DJU
Zum Fachbereich 8 gehören die Fachgruppen „Rundfunk Film AV Medien“ und die „Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union“.
Einzelne Fachgruppen
Innerhalb der großen Fachbereiche können Fachgruppen gebildet werden, die die berufsspezifischen Interessen besonders fördern sollen.
Fachgruppe Musik
Die Fachgruppe Musik gehört zum Fachbereich Medien, Kunst und Kultur, Druck und Papier, industrielle Dienste und Produktion der ver.di.
Sie vereint 6.000 in Musikberufen Tätige: Lehrkräfte an Musikschulen, selbständige Musiklehrer, Musikwissenschaftler, Komponisten, Solisten, Ensemblemitglieder von Orchestern, Kapellen, Kurkapellen und Bands.
Fachgruppe Bildende Kunst
Die Fachgruppe Bildende Kunst gehört zum Fachbereich Medien, Kunst und Industrie der ver.di
In ihr sind professionelle Künstlerinnen und Künstler vereint, die auf den Gebieten Malerei und Grafik, Bildhauerei, Design, Objektkunst, Foto-, Film- und Videoinstallation, Textilkunst, Aktionskunst und Performance, der Kunsttherapie und Kulturarbeit tätig sind.
Zu den Schwerpunkten der Fachgruppe gehören, Ausstellungshonorare als Standard durchzusetzen und die Ausstellungsvergütung im Urheberrechtsgesetz durchzusetzen.
Fachgruppe Verlage und Agenturen
Die Fachgruppe Verlage und Agenturen gehört zum Fachbereich Medien, Kunst und Industrie der ver.di
In ihr sind ver.di-Mitglieder aus Zeitschriften- und Buchverlagen, Zeitungsverlagen sowie der Kommunikationswirtschaft (Media- und Werbeagenturen) zusammengefasst. Die Fachgruppe veröffentlicht regelmäßig umfangreiche Brancheninformationen über Verlage sowie Quartalsberichte zur Medienwirtschaft in Deutschland. www.verdi-verlage.de
Personengruppen
Ausstellungsvergütung
Weiter gibt es Personengruppen, die laut Satzung gebildet werden können und auch antragberechtigt an alle Gliederungen sind. Hierzu zählen:
- Frauen
- Senioren
- Jugend
- Selbstständige
- Erwerbslose
- Arbeiter/innen
- Beamte
- Meister/innen, Techniker/innen und Ingenieure/innen
Personengruppe Selbstständige
Für Selbstständige wurden - für eine Gewerkschaft ungewöhnlich und in der Bundesrepublik einmalig - eigene Strukturen der ehrenamtlichen Vertretung und ein Referat auf Bundesvorstandsebene mit der ver.di-Gründung geschaffen. Das Referat Selbstständige und Freie verantwortet unter anderem das anspruchsvolle Beratungsangebot http://www.mediafon.net, das auch Nicht-Mitgliedern der ver.di zugänglich ist.
Aussicht
Gewerkschaften wie ver.di nehmen die wichtige Aufgabe war, Arbeitnehmerinteressen zu gewährleisten. Dies ist auch vom Grundgesetz in Art. 9 Abs. 3 GG vorgesehen. Auf Grund der Mitgliederentwicklung, die die Gestaltungsmöglichkeiten der Gewerkschaften insgesamt schwächen, wenden sich die Gewerkschaften deshalb mehr und mehr auch Bevölkerungsgruppen zu, die durch die sozialen und ökonomischen Veränderungen der letzten Jahre besonders betroffen sind. Die Interessen von Langzeitarbeitslosen, Sozialhilfeempfängern, und anderen Betroffenen, die durch die Sozialreformen tiefe Einschnitte hinnehmen müssen, werden von ver.di in letzter Zeit offensiv nach außen vertreten. Die Bedeutung der Gewerkschaften in der Öffentlichkeit als Sprachrohr von Interessen, die sich sonst nur schwer artikulieren können, wird damit eher noch zunehmen, während ihr Einfluss im ökonomischen Bereichen wie der Lohnentwicklung wohl eher abnehmen wird.
Internationales
ver.di ist Mitglied der Internationalen Transportarbeiter-Föderation (ITF).
Siehe auch: Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in der ver.di, Tarifvertrag öffentlicher Dienst, Bundesangestelltentarifvertrag
Weblinks
- http://www.verdi.de/
- http://www.verdi-publik.de - ver.di Mitgliederzeitung
- http://www.verdi-erwerbslosenberatung.de
- http://berufsbildungspolitik.verdi.org – Berufsbildungspolitische Seite der ver.di
- http://www.verdi-komnetz.de – Betriebs- und Personalrätenetzwerk der ver.di zur Bildungspolitik
- http://www.verdi-jugend.de – Personengruppe der Gewerkschaftsjugend in der ver.di
- http://www.netzwerk-verdi.de - Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di
- http://www.mediafon.net - Selbstständigenberatung der ver.di
- http://www.verdi-verlage.de - Informationen aus der Verlagsbranche und Medienwirtschaft
- http://www.verdi-drupa.de - Druck, Papier und Medienwirtschaft
- http://www.verdi-drei.de - Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen
- http://www.cabin-power.de - ver.di Website für das fliegende Personal
- http://217.27.2.43/vd_internet/bildung/verdi-bildungstaetten/konradshoehe - Jugendbildungstätte der ver.di
Kategorie:Deutsche Gewerkschaft
Kategorie:Organisation in Berlin
Tarifvertrag öffentlicher Dienst
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten. Er löste für den Bereich der Bundesverwaltung und der Kommunen den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) sowie die parallel bestehenden Tarifverträge für Arbeiter des Bundes und der Gemeinden ab. Die Bundesländer sind derzeit an den Tarifverhandlungen nicht beteiligt, d. h. für Beschäftigte der Bundesländer gilt vorerst das bisherige Tarifrecht, insbesondere der BAT, weiter.
Der neue Tarifvertrag wurde am 13. September 2005 zwischen den öffentlichen Arbeitgebern Bundesinnenminister Otto Schily für den Bund und dem VKA - Vereinigung kommunaler Arbeitgeber und den Gewerkschaften ver.di und dbb - tarifunion abgeschlossen. Der TVöD setzt einen vorläufigen Schlusspunkt unter einen zweijährigen Verhandlungsmarathon zur Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst.
Prozessvereinbarung zur Modernisierung
Nachdem die bisherigen Tarifverträge für den öffentlichen Dienst
nach Ansicht der Tarifvertragsparteien über die Jahrzehnte viel zu kompliziert geworden waren, haben sie in der Potsdamer Prozessvereinbarung im Januar 2003 eine grundlegende Modernisierung des Tarifsystems vereinbart.
Eine Lenkungsgruppe, vier allgemeine Gruppen (Mantel, Arbeitszeit, Bezahlung und Eingruppierung) und 5 besondere Gruppen (Verwaltung, Krankenhäuser, Sparkassen, Flughäfen und Entsorgung) wurden gebildet und haben über 25 Monate lang verhandelt.
Einigung auf neuen Tarifvertrag
Eine Einigung auf den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst erfolgte am 9. Februar 2005 bei den Potsdamer Tarifverhandlungen. Der neue TVöD wurde aber zunächst nur zwischen Bund (BMI) und Kommunen (VkA - Vereinigung kommunaler Arbeitgeber) einerseits und den Gewerkschaften ver.di und dbb - tarifunion andererseits abgeschlossen.
Die TdL - Tarifgemeinschaft deutscher Länder unter dem Vorsitz des niedersächsischen Finanzministers Hartmut Möllring ist zunächst wegen der noch offenen Arbeitszeitfragen noch gegen eine Übernahme des TVöD.
Wesentliche Inhalte
Nach dem TVöD sollen alle Arbeitnehmer, also Angestellte und Arbeiter, zusammengefasst werden. Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst sieht eine neue Entgelttabelle mit 15 Entgeltgruppen und 6 Erfahrungsstufen vor.
Wesentliche Neuerungen des TVöD sind die Vereinheitlichung des Tarifrechts für Angestellte und Arbeiter, eine einheitliche Entgelttabelle auch für Beschäftigte in der Kranken- und Altenpflege, die Sicherung der Vergütungsgruppenzulagen z.B. für den Sozial- und Erziehungsdienst, eine leistungsabhängige Bezahlung (finanziert aus der Abschaffung der Kinderzulage und der Absenkung der Jahressonderzahlung), sowie die Sicherung bisheriger Besitzstände.
Durch den Wegfall der bisherigen familienbezogenen Entgeltbestandteile beinhaltet der
TVöD voraussichtlich eine Reduzierung des Lohnniveaus im öffentlichen Dienst bei Neuverträgen.
Es handelt sich auch um einen Paradigmenwechsel, weg von sozialen, familien- und altersbezogenen
Tarifbestandteilen hin zu leistungsbezogener Entlohnung.
Im Bereich der Entlohnung wird das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes somit an Regelungen der
Privatwirtschaft angeglichen.
Grundzüge des TVöD
- Die bisher getrennten Tarifverträge für Angestellte und Arbeiter/innen werden zu einem gemeinsamen neuen Tarifvertrag zusammengeführt und wesentlich reformiert
- Schaffung einer neuen gemeinsamen Entgelttabelle mit insgesamt 15 Entgeltgruppen für Angestellte und Arbeiter
- Die endgültige Entgeltordnung (Einordnung der einzelnen Berufe) wird bis 2008 erarbeitet
- Überleitung und Strukturausgleiche für am 1.10.05 Beschäftigte sichern bisherige Einkommen
- Nullrunden für die Jahre 2006 und 2007 konnten von verdi nicht verhindert werden.
- Es erfolgen Einmalzahlungen in diesem Jahr zum 01.04., 01.07 und 01.10. in Höhe von je 100 € (also 300 Euro/Jahr)
- Einmalzahlungen in den Jahren 2006 und 2007 erfolgen zum 01.04. und 01.07 in Höhe von je 150 €
- Einmalzahlungen für Auszubildende: je 100 Euro am 1. Juli 2005, 2006 und 2007
- Urlaubsgeld und Zuwendung (Weihnachtsgeld) werden in den Jahren 2005 und 2006 auf der bisherigen Grundlage gezahlt. Sie werden zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst, die je nach Vergütungsgruppe zwischen 60 und 90 % eines Monatsbetrags liegt
- Ortszuschläge für bis zum 31.12.2005 geborene Kinder bleiben erhalten; danach spielen hinzu kommende Kinder keine Rolle im Tarifgefüge mehr (nur noch Besitzstandswahrung)
- Ab 2007 wird eine variable leistungsbezogene Bezahlung zunächst in Höhe von einem Prozent eingeführt. Dieses eine Prozent geht in einen Topf, der nach gemeinsam mit den Personalräten zu treffenden Regelungen ausgeschüttet wird und zwar immer so, dass der Topf, aus dem der Leistungsanteil gespeist wird, am Ende vollständig zur Ausschüttung kommt.
- Erhalt der Unkündbarkeit
- Die kommunalen Beschäftigten in den alten Bundesländern arbeiten weiterhin 38,5 Stunden in der Woche, die Beschäftigten beim Bund 39 Stunden. Die Tarifvertragspartner können sich auf regionaler Ebene darauf verständigen, die Wochenarbeitszeit auf bis zu 40 Stunden zu verlängern.
- Arbeitszeitkonten sollen den Beschäftigten die Möglichkeit geben, souveräner über ihre Arbeitszeit zu bestimmen.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld
2005 und 2006 werden das Urlaubsgeld (255,65 Euro bzw. 332,24 Euro) und das Weihnachtsgeld in Höhe von 82,14 Prozent (Ost: 61,61 Prozent) ausgezahlt.
Von 2007 an gibt es nur noch eine "Jahressonderzahlung". Sie beträgt 90 Prozent für die Einkommensgruppen 1 bis 8, 80 Prozent für die Gruppen 9 bis 12 und 60 Prozent für die Gruppen 13 bis 15.
Außerdem wird die "Jahressonderzahlung" dynamisiert, das heißt, sie steigt entsprechend den Erhöhungen in der Entgelttabelle.
Weitere Entwicklung
Die neuen Eingruppierungsmerkmale sollen noch bis Oktober 2006 ausgehandelt werden und erst ab 1. Januar 2007 in Kraft treten. Bis dahin wird noch nach der alten BAT-Systematik eingruppiert und dann in die neuen TVöD Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen umgruppiert.
Viele Details müssen nach dem 1. Oktober 2005 zwischen Arbeitgebern und Personalräten weiter ausgehandelt werden, so Fragen der zeitlichen Lage der Arbeitszeit und der Vergabe von Leistungsprämien.
Siehe auch
öffentlicher Dienst, Personalvertretung, Tarifvertrag, Tarifvertragsrecht, Gewerkschaft, Ver.di, Bundesangestelltentarifvertrag
Weblinks
- Bundesministerium des Inneren [http://www.bmi.bund.de (BMI)] u.a. für:
- [http://www.bmi.bund.de/nn_122688/Internet/Content/Themen/Oeffentlicher__Dienst/Einzelseiten/Der__Oeffentliche__Dienst__-__Das__Wichtigste__Id__94032__de.html Öffentlicher Dienst - Das Wichtigste im Überblick]
- [http://www.bmi.bund.de/nn_122688/Internet/Content/Themen/Oeffentlicher__Dienst/Einzelseiten/BAT/Bundes-Angestellentarifvertrag__BAT__Id__92408__de.html Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT)] und die
- aktuellen Vergütungstabellen zum [http://www.bmi.bund.de/nn_122688/Internet/Content/Themen/Oeffentlicher__Dienst/Einzelseiten/BAT/Tabellen__BAT__2004__Id__93377__de.html BAT] und [http://www.bmi.bund.de/nn_122688/Internet/Content/Themen/Oeffentlicher__Dienst/Einzelseiten/BAT/Tabellen__BAT-O__2004__Id__93378__de.html BAT-O]
- Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft [http://www.verdi.de (ver.di)] u.a. für:
- [http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x00009cb8 Tarifverträge], nicht vollständig, aber mit Ergänzungen zum BMI
- [http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x00009cbd BAT-Vergütungstabellen], teilweise übersichtlicher als die vom BMI
- [http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x0009dfb4 Informationen der Gewerkschaft ver.di zum TVöD]
- DBB-Tarifunion
- [http://www.tarifunion.dbb.de/aktuell/Tarifrunde2005/faq.htm Infos des DBB zum TVöD]
- [http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Nachrichten/Pressemitteilungen/2005/02/Schily__Tarifverhandlungen.html bmi.de] - Pressemeldung und Gegenüberstellung der wichtigsten Änderungen.
- [http://inhalt.oevs.monster.de/5587_de_p1.asp monster.de] - Überblickinfos zum TVöD.
- [http://inhalt.oevs.monster.de/4598_de_p1.asp monster.de] - neue Entgelttabelle zum TVöD
- [http://www.tarifunion.dbb.de/aktuell/Modernisierungstarifverh/modernisierung.htm dbb tarifunion] - Informationen der dbb - tarifunion zum TVöD
- [http://www.netzwerk-verdi.de/tarif_04-05/tvoed-2005.html TVÖD nachgerechnet, Absenkung des Lohnniveaus im öffentlichen Dienst] - Informationen und Berechnungen des "Netzwerks für eine kämpferische und demokratische verdi"
Kategorie:Tarifvertragsrecht
WeihnachtsgeldWeihnachtsgeld ist ein zusätzliches Entgelt des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer, das in der Regel mit dem Novembergehalt ausgegezahlt wird. Der Anspruch auf Weihnachtsgeld kann beruhen auf:
- Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarung
- Arbeitsvertrag oder
- freiwilliger Leistung des Arbeitgebers.
Die Höhe ist oft abhängig von Branche, Unternehmen, Dauer der Betriebszugehörigkeit und betrieblicher Gepflogenheit. Unternehmen dürfen ihren Mitarbeitern unterschiedlich hohe Weihnachtsgelder zahlen, wenn sachliche Gründe hierfür vorliegen. Eine höhere Qualifikation reicht nach einem Urteil des (BAG 10 AZR 640/04) allein nicht aus.
Wenn der Arbeitgeber Weihnachtsgeld wiederholt freiwillig zahlt ohne sich einen Widerruf vorzubehalten, kann ein Anspruch aus betrieblicher Übung entstehen, es sei denn, es werden bei der Auszahlung die Freiwilligkeit und Widerruflichkeit ausdrücklich vermerkt.
Name und Zeitpunkt der Zahlung beziehen sich auf das christliche Weihnachten. Die Zahlung sollte ursprünglich zum Kauf von Geschenken und einem besseren Gelingen des Festes beitragen.
Im Arbeitsvertrag kann eine Vereinbarung getroffen worden sein, wonach der Arbeitnehmer zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes verpflichtet ist, wenn er innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Zahlung des Weihnachsgeldes aus dem Betrieb ausscheidet. Auch Tarifverträge können eine Rückzahlungsverpflichtung vorsehen (im öff. Dienst bis 31.3. des Folgejahres).
Siehe auch
Urlaubsgeld
Kategorie:Tarifvertragsrecht
Kategorie:Individualarbeitsrecht
Humboldt-Universität zu Berlin
Die Humboldt-Universität zu Berlin (kurz: HU Berlin) ist die älteste der vier Berliner Universitäten. Sie wurde am 16. August 1809 auf Initiative des liberalen preußischen Bildungsreformers und Sprachwissenschaftlers Wilhelm von Humboldt gegründet und nahm 1810 den Betrieb auf. Von 1828 bis 1946 führte sie den Namen Friedrich-Wilhelms-Universität, zu Ehren ihres Gründers, des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III., erst 1949 entschied man sich auf Druck der SED-Führung für den bis heute gültigen Namen.
Viele der bedeutendsten Denker Deutschlands lehrten an ihr, unter anderem die Philosophen und Vertreter des deutschen Idealismus Johann Gottlieb Fichte und Friedrich Wilhelm Joseph von Schelling, der Theologe Friedrich Schleiermacher, der Philosoph Georg W. F. Hegel, der Rechtstheoretiker Friedrich Carl von Savigny, der Philosoph Arthur Schopenhauer und die Physiker Albert Einstein und Max Planck. Die Begründer der Marxistischen Theorie Karl Marx und Friedrich Engels besuchten die Universität ebenso wie der Dichter Heinrich Heine, der spätere Reichskanzler Otto von Bismarck und der deutsch geborene französische Politiker Robert Schuman, der als französischer Außenminister den Weg zur Schaffung der Montanunion bereitete und später Präsident des Europäischen Parlaments war. Die Universität brachte 29 Nobelpreisträger hervor.
Das Hauptgebäude befindet sich direkt im Zentrum Berlins Unter den Linden in dem von Johann Boumann erbauten ehemaligen Palais des Prinzen Heinrich. Der Großteil der Institute befinden sich im Zentrum um das Hauptgebäude. Die Naturwissenschaften befinden sich auf dem Campus Adlershof im Süden Berlins.
Im Wintersemester 2003/04 waren 38.272 Studenten an der HU eingeschrieben, darunter 5.086 ausländische Studenten aus 135 Staaten. Der Semesterbeitrag für Studenten innerhalb der Regelstudienzeit beträgt für das Wintersemester 2005/06 232,68 €, der ein Semesterticket für den Bereich „Berlin ABC“ enthält. Inzwischen unterliegen alle Studiengänge einer Zulassungsbeschränkung. Zum Wintersemester wurden von ca. 20.000 Bewerbern rund 3.000 zum Studium zugelassen.
Semesterticket
Zur Humboldt-Universität gehört auch das Museum für Naturkunde, das für die größte Meteoritensammlung Deutschlands und das weltweit größte Saurierskelett bekannt ist.
Studiengänge
2003 wurden 224 Studiengänge angeboten. Diese gliedern sich in 11 Fakultäten:
- Juristische Fakultät
- Landwirtschaftlich-Gärtnerische Fakultät
- Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät I (Physik, Biologie, Chemie)
- Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät II (Mathematik, Informatik, Psychologie, Geographie)
- Medizinische Fakultät Charité
- Philosophische Fakultät I (Philosophie, Geschichte, Bibliothekswissenschaft, Europäische Ethnologie)
- Philosophische Fakultät II (Institut für deutsche Literatur, Institut für deutsche Sprache und Linguistik, Nordeuropa-Institut, Anglistik/Amerikanistik, Romanistik, Slawistik, Klassische Philologie)
- Philosophische Fakultät III (Sozialwissenschaften, Asien- und Afrikawissenschaften, Kultur- und Kunstwissenschaften)
- Philosophische Fakultät IV (Erziehungswissenschaften, Rehabilitationswissenschaften, Sportwissenschaft, Qualitätsentwicklung im Bildungswesen)
- Theologische Fakultät
- Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Mit der HU verbunden
In der bald zweihundertjährigen Geschichte der Universität gab es zahlreiche bekannte Absolventen und Professoren.
Nobelpreisträger
- Nobelpreis in Chemie
- Jacobus Henricus van 't Hoff (Nobelpreis in Chemie 1901, 1896-1911 Honorarprofessor)
- Emil Fischer (Nobelpreis in Chemie 1902, 1892-1919 Professor für Chemie und Direktor des I. Chemischen Instituts)
- Adolf von Baeyer (Nobelpreis in Chemie 1905, 1866-1872 außerordentlicher Professor)
- Eduard Buchner (Nobelpreis in Chemie 1907, 1898-1909 Professor für Chemie an der Landwirtschaftlichen Hochschule Berlin (1934 als Fakultät in die Universität eingegliedert)).
- Richard Willstätter (Nobelpreis in Chemie 1915, 1912-1916 Honorarprofessor für Chemie)
- Fritz Haber (Nobelpreis in Chemie 1918, 1912-1933 Professor)
- Walther Nernst (Nobelpreis in Chemie 1921, 1905-1932 Professor für Physikalische Chemie und für Physik)
- Peter Debye (Nobelpreis in Chemie 1936, 1935-1939 Professor für Physik)
- Adolf Butenandt (Nobelpreis in Chemie 1939, 1938-1944 Honorarprofessor für Biochemie)
- Otto Hahn (Nobelpreis in Chemie 1944, 1907-1910 Privatdozent, 1910-1934 außerordentlicher Professor für Physikalische Chemie)
- Otto Diels (Nobelpreis in Chemie 1950, 1904-1914 Privatdozent, 1914-1916 außerordentlicher Professor für organische Chemie)
- Nobelpreis in Physik
- Wilhelm Wien (Nobelpreis in Physik 1911, 1892-1896 Privatdozent für Physik)
- Max von Laue (Nobelpreis in Physik 1914, 1902-1903 Student, 1906-1909 Privatdozent, 1919-1943 Professor für Theoretische Physik)
- Max Planck (Nobelpreis in Physik 1918, 1889-1892 außerordentlicher Professor für Physik, 1892-1926 Professor für Theoretische Physik, 1913/14 Rektor der Universität)
- Albert Einstein (Nobelpreis in Physik 1921, hielt verschiedene Vorlesungen zwischen 1915 und 1928)
- Gustav Hertz (Nobelpreis in Physik 1925, 1917-1925 Privatdozent für Physik)
- James Franck (Nobelpreis in Physik 1925, 1903-1906 Student, 1911-1916 Privatdozent für Physik, 1916-1920 Professor für Physik)
- Werner Heisenberg (Nobelpreis in Physik 1932, 1943-1945 Professor für theoretische Physik)
- Erwin Schrödinger (Nobelpreis in Physik 1933, 1910-1913 Privatdozent, 1916-1920 Professor für Mathematik, 1927-1933 Professor für theoretische Physik)
- Walther Bothe (Nobelpreis in Physik 1954, 1925-1929 Privatdozent, 1929/30 außerordentlicher Professor für Physik)
- Max Born (Nobelpreis in Physik 1954, 1915-1919 außerordentlicher Professor für Physik)
- Nobelpreis in Physiologie oder Medizin
- Emil von Behring (Nobelpreis in Physiologie oder Medizin 1901, 1889-1894 Mitarbeiter von Robert Koch am Berliner Institut für Infektionskrankheiten)
- Robert Koch (Nobelpreis in Physiologie oder Medizin 1905, 1885-1910 Professor für Innere Medizin und Hygiene)
- Paul Ehrlich (Nobelpreis in Physiologie oder Medizin 1908, 1887-1890 Privatdozent, 1890-1899 außerordentlicher Professor für Serologie)
- Albrecht Kossel (Nobelpreis in Physiologie oder Medizin 1910, 1883-1887 Privatdozent, 1887-1895 außerordentlicher Professor für Physiologie und Anatomie)
- Otto Warburg (Nobelpreis in Physiologie oder Medizin 1931, 1914-1921 Privatdozent, 1921-1923 außerordentlicher Professor für Physiologie)
- Hans Spemann (Nobelpreis in Physiologie oder Medizin 1935, 1914-1929 Honorarprofessor für Zoologie)
- Werner Forssmann (Nobelpreis in Physiologie oder Medizin 1956, 1929/30 Volontärassistent in der Klinik von Professor Sauerbruch an der Charité, in der er den Herzkatheterselbstversuch unternahm, Ehrendoktor der Medizinischen Fakultät der Humboldt-Universität 1977)
- Nobelpreis Literatur
- Theodor Mommsen (Nobelpreis Literatur 1902, 1861-1903 Professor für alte Geschichte)
Bekannte derzeitige Professoren
- Ulrich Battis (Öffentliches Recht)
- Charles B. Blankart (Volkswirtschaft)
- Michael Borgolte (Mittelalterliche Geschichte)
- Horst Bredekamp (Mittlere und Neue Kunstgeschichte)
- Michael C. Burda (Volkswirtschaft)
- Hans-Dieter Burkhard (Informatik)
- Wolfgang Coy (Informatik)
- Volker Gerhardt (Philosoph u. Mitglied des Nationalen Ethikrats)
- Dieter Grimm (Öffentliches Recht)
- Michael Kloepfer (Öffentliches Recht)
- Thomas Macho (Kulturgeschichte)
- Christoph Markschies (Theologie)
- Herfried Münkler, (Politikwissenschaft)
- Wilfried Nippel (Alte Geschichte)
- Claus Offe (Politikwissenschaft)
- Christof Rapp (Philosoph)
- Theodor Siegel (Betriebswirtschaftslehre)
- Bernhard Schlink (Öffenliches Recht)
- Richard Schröder (Theologie)
- Oswald Schwemmer (Kulturphilosoph)
- Christian Tomuschat (Völkerrecht)
- Harald Uhlig (Volkswirtschaft)
- Walther Umstätter (Bibliothekswissenschaftler)
- Heinrich August Winkler (Neueste Geschichte)
weitere ehemalige Professoren und Studenten
- Politiker
- Otto von Bismarck
- David J. Dallin
- Gregor Gysi
- Regine Hildebrandt
- George F. Kennan
- Karl Liebknecht
- Franz Mehring
- Hugo Preuß
- Stepan Georgijewitsch Schaumjan
- Robert Schuman
- Wolfgang Thierse
- Künstler
- Wolf Biermann, Liedermacher
- Frank Castorf, Schauspieler
- Adelbert von Chamisso, Naturforscher und Dichter
- Konstantin Gamsachurdia, Dichter
- Heinrich Heine, Dichter
- Heinrich Eduard Jacob, Schriftsteller
- Jürgen Kuttner, Radiomoderator
- Christiane Paul, Schauspielerin
- Kurt Tucholsky, Schriftsteller
- Dieter Hallervorden, Komiker
- Philosophen
- Ernst Cassirer
- Wilhelm Dilthey
- Friedrich Engels
- Ludwig Andreas Feuerbach
- Johann Gottlieb Fichte
- Georg Wilhelm Friedrich Hegel
- Karl Marx
- Friedrich Wilhelm Joseph von Schelling
- Arthur Schopenhauer
- Naturwissenschaftler
- Max Bodenstein, Physikochemiker
- Adelbert von Chamisso, Naturforscher und Dichter
- Hermann von Helmholtz, Physiker
- August Wilhelm von Hofmann, Chemiker
- Alexander von Humboldt
- Hans Kniep, Botaniker
- Leopold Kronecker, Mathematiker
- Ernst Eduard Kummer, Mathematiker
- Wilhelm Pfeffer, Botaniker
- Rudolf Virchow, Arzt
- Otto Heinrich Warburg, Biochemiker
- Karl Weierstraß, Mathematiker
- Sonstige
- Iwane Dschawachischwili, Historiker
- Adolf Erman, Ägyptologe
- Jacob Grimm, Sprach- und Literaturwissenschaftler
- Wilhelm Grimm, Sprach- und Literaturwissenschaftler
- Grigol Zereteli, Altphilologe
- Adolf von Harnack, Theologe
- Max Herrmann, Theaterwissenschaftler
- Jürgen Kuczynski, Historiker
- Karl Richard Lepsius, Ägyptologe
- Herbert Marcuse, Soziologe
- Leopold von Ranke, Historiker
- Friedrich Schleiermacher, Theologe
- Johannes Schmidt, Sprachwissenschaftler
- Georg Simmel, Soziologe
- Werner Sombart, Soziologe
- Eduard Kohlrausch, Jurist, Rektor 1932/33
- Ulrich von Wilamowitz-Moellendorff, Altphilologe
Siehe auch
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Berlin
Weblinks
- [http://www.hu-studenten.de hu-studenten.de] - Portal speziell für HU Studenten.
- [http://www.hu-berlin.de hu-berlin.de] - Offizielle Website der Humboldt-Universität zu Berlin.
- [http://www.refrat.de refrat.de] - ReferentInnenrat der HUB (studentische Selbstverwaltung).
- [http://sambamarco.piranho.de/HU.htm sambamarco.piranho.de] - Historische Bilder von 1973.
Kategorie:Berlin (Wissenschaft)
Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin
ja:ベルリン大å¦
Kategorie:TarifvertragsrechtTarifvertragsrecht
Kategorie: Kollektives Arbeitsrecht Virità La virità (o "viritati") è l’essiri veru, è la carattiristica di zocch'è cunformi â rialtati.
Pô essiri zocch'è veru ntô sensu assulutu o 'n rilazzioni cu ditirminati fatti.
Videmma è l'affirmazzioni o la canuscenza ca currispunni ôn cuncettu idiali dû veru.
Macà ri è nu sinonimu (a li voti) di sinciritati, bonafidi.
cukrzyca ¶mieszne zdjêcia kalorie hmb Hotele w Warszawie
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Charlotte High School, Charlotte, Michigan
[http://www.charlottenet.org/ Charlotte Public Schools] is a school district in Michigan. Mr. Carl R. Ellinger is the current superintendent of schools. Charlotte is the county seat, with a population of approximately 8,500. The district covers an area of 124 square miles with a total enrollment of over 3350 children. The schools are accredited by the North Central Association.
The information below is as of 2004.
See also
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Remanufacture - Cloning Technology
Remanufacture - Cloning Technology (sometimes referred to Remanufacture) is a remix album of the sophomore release Demanufacture by Fear Factory, released on May 20, 1997. It is sometimes considered to be the band's third album, and the sequel to Demanufacture.
The album was r
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Wikipedia Keyboard Shortcuts
The Monobook skin, which is the default on Wikipedia, contains many keyboard shortcuts implemented via JavaScript [http://en.wikipedia.org/w/index.php?title=-&action=raw&gen=js]. By pressing Alt (Windows and Linux) or Control (
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Eidgenossen
Eidgenossenschaft is a German word meaning confederation. The term literally translates as "oath fellowship". An Eidgenossenschaft is a confederacy of equal partners, which can be individuals or groups such as states, formed by a pact sealed by a solemn oath. Such an alliance could be either time-limited or unlimited (or "eternal"). An important characteristic is that the partners were always considered equal, in contrast to the
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Prionus
Prionus imbricornis
Prionus laticollis
Prionus californicus
Prionus pocularis
etc.
Prionus is a genus of beetles, more specifically a type of Cerambycidae (Longhorned beetles). They are large (25-70 mm) and usually brown or black. The male
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